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Erster Abschnitt,
welche Sachen, oder die sachlichen Charaktere, welche gesellschaft-
liche Bestimmungen der Arbeit auf Grundlage einer bestimmten
Produktionsweise erhalten, für bloße Zeichen, erklärt man sie zu-
gleich für willkürliches Produkt des Nachdenkens der Menschen, sank-
tioniert durch die sozusagen allgemeine Zustimmung der Menschheit.
Es war dies beliebte Aufklärungsmanier des 18. Jahrhunderts, um
den rätselhaften Gestalten menschlicher Verhältnisse, deren Ent-
stehungsprozeß man noch nicht entziffern konnte, wenigstens vor-
läufig den Schein der Fremdheit abzustreifen. Da man noch nicht
den Ursprung und die Entwicklung der rätselhaften Formen der
gesellschaftlichen Verhältnisse aufzudecken wußte, suchte man ihnen
den wunderbaren Charakter dadurch zu nehmen, daß man erklärte,
zie seien menschliche Erfindung und nicht vom Himmel gefallen.
Es wurde vorhin bemerkt, daß die Aequivalentform einer Ware
die quantitative Bestimmung ihrer Wertgröße nicht einschließt.
Weiß man, daß Gold Geld, daher mit allen andern Waren unmittel-
bar austauschbar ist, so weiß man deswegen nicht, wieviel zum
Beispiel 10 Pfund Gold wert sind. Wie jede Ware kann das Gold
seine eigene Wertgröße nur relativ in andern Waren ausdrücken.
Sein eigener Wert ist bestimmt durch die zu seiner Produktion
erheischte Arbeitszeit und drückt sich in dem Quantum jeder andern
Ware aus, worin gleichviel Arbeitszeit geronnen ist.*® Diese Fest-
setzung seiner relativen Wertgröße findet statt an seiner Produktions-
quelle in unmittelbarem Tauschhandel. Sobald es als Geld in die
Zirkulation eintritt, ist sein Wert bereits gegeben. Wenn es schon
in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts weit überschrittener
Anfang der Geldanalyse, zu wissen, daß Geld Ware ist, so aber
sagt ihr gelehriger Schüler, Philipp v. Valois [als König von Frankreich
Philipp VI.], in einem Dekret von 1346, „daß Uns und Unserer König-
lichen Majestät allein zusteht . . . das Geschäft, . die Ausprägung, der
Zustand, der Vorrat und jegliche Verordnung der Münze, sie in Um-
lauf zu setzen und ihren Wert zu bestimmen, wie es Uns gefällt und
gut dünkt.“ Es war römisches Rechtsdogma, daß der Kaiser den Geld-
wert dekretiert. Es war ausdrücklich verboten, das Geld als Ware
zu behandeln. „Geld zu handeln soll niemand erlaubt sein; denn was
für den Öffentlichen Gebrauch bestimmt ist, darf nicht zur Ware
werden.“ Gute Auseinandersetzung hierüber von 6. F. Pagnini: „Saggio
sopra il giusto pregio delle cose. 1751“, bei Custodi, Parte Moderna, vol. 11.
Namentlich im zweiten Teil der Schrift polemisiert Pagnini gegen die
Herren Juristen,
* „Wenn jemand eine Unze Silber aus den Bergwerken in Peru in
derselben Zeit nach London bringen kann, die er brauchen würde, um
ein Bushel Korn zu produzieren, dann ist das eine der Natürliche Preis des
andern; wenn nun neue, ergiebigere Bergwerke in Angriff genommen und
infolgedessen zwei Unzen Silber mit derselben Mühe gewonnen werden,
wie vorher eine, wird das Korn nun bei einem Preis von 10 Shilling für
das Bushel ebenso wohlfeil sein, wie vorher bei einem Preis von 5 Shilling,
wenn die übrigen Umstände unverändert geblieben sind.“ (William Petty:
„A Treatise on Taxes and Contributions. London 1667“, p. 31.)