Full text: Theoretische Sozialökonomie

$ 85. Das Zollschutzsystem. 1 
obwohl nicht für die Gesamtheit der Individuen, wirtschaftliche Be- 
deutung haben, auch von der Handelspolitik mit in Betracht gezogen 
werden müssen, ist ohne Zweifel der wichtigste Beitrag des neueren 
Zollschutzsystems zur Theorie des internationalen Handels. Diese 
Beobachtung bedeutet gegenüber der Freihandelstheorie einen wichtigen 
Fortschritt in der Auffassung des Wesens der Gesellschaft. Die wirk- 
liche Tragweite der neuen Auffassung hat man aber kaum erkannt. In 
der Tat führt, wie aus dem folgenden näher hervorgehen wird, die Lehre 
von den Kollektivgütern die Theorie des internationalen Handels zu 
einer Reihe von Ergebnissen von ziemlich bestimmtem Charakter, die 
besonders für den modernen Staat praktische Bedeutung haben. 
Im übrigen hat die Theorie des Zollschutzsystems kaum Argumente 
vorgeführt, die prinzipielle Einwände gegen die Freihandelstheorie dar- 
stellen. Denn die sonstigen protektionistischen Argumente, denen man 
tiberhaupt eine wirtschaftliche Haltbarkeit zuerkennen kann, beziehen 
sich lediglich auf einen vorübergehenden Zollschutz, der wohl auch 
innerhalb der Gesellschaftsauffassung der Freihandelstheorie hätte ver- 
teidigt werden können. 
Unter den Maßnahmen, die den Charakter eines vorübergehenden 
Zollschutzes tragen, sind in erster Linie die Erziehungszölle zu nennen. 
Kann ein Land durch einen Zollschutz in verhältnismäßig kurzer Zeit 
eine neue Industrie erwerben, die später wirklich lohnend wird und also 
den Schutz entbehren kann, so kann man natürlich geltend machen, daß 
die Opfer, die die Erziehungszeit fordert, aufgewogen werden von dem 
Gewinn, den die Industrie später abwirft. Die Gültigkeit dieser Argu- 
mentation ist allerdings davon abhängig, daß ein solcher Gewinn wirklich 
aufkommt, daß also die ausgewachsene Industrie sich nicht mur not- 
dürftig bezahlt, sondern auch in irgendeiner Form einen Überschuß 
aufzuweisen hat, der als wirkliche Deckung für die gebrachten Opfer 
gelten kann. Die zuweilen aufgestellte Forderung, daß die Industrie 
rein geschäftsmäßig den genossenen Zollschutz zurückbezahlen soll, ist 
dagegen kaum unbedingt berechtigt. Denn der Gewinn, den die Gesell- 
schaft von der neuen Industrie hat, kann z. B. in einer Verbesserung 
der Lage gewisser Kreise von Arbeitern, die einer solchen Verbesserung 
dringend bedürften, hervortreten. 
Ein Erziehungszoll muß natürlich immer mit Rücksicht auf die 
vorliegenden besonderen Verhältnisse beurteilt werden. Wenn zu er- 
warten ist, daß man mit einem verhältnismäßig niedrigen Zollschutz 
in kurzer Zeit die neue Industrie groß ziehen kann, besteht vielleicht 
eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, daß eine solche Einführung der 
Industrie vorteilhaft wirken wird. Wenn dagegen ein hoher Zollschutz 
während einer langen Zeit erforderlich ist, so liegt eine Wahrscheinlich- 
keit vor, daß die Opfer zu groß werden, und daß es jedenfalls besser 
wäre, die ganze Maßnahme zu einer günstigeren Zeit zu verschieben. 
59
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.