Full text: Theoretische Sozialökonomie

© Kap. II. Die Tauschwirtschaft. 
Geschäftswelt als das Wesentliche erscheint. Der allgemeine Sprach- 
gebrauch bezeichnet dann diese Geldsumme einfach als „Kapital“. 
In diesem abstrakten Sinne ist also das Kapital eine Geldsumme, die für 
den Augenblick in einem gewissen konkreten Realkapital verkörpert ist, 
die aber zu jeder beliebigen Zeit durch Verkauf desselben und Ankauf 
eines anderen eine neue und beliebige konkrete Form annehmen kann. 
Dieser Kapitalbegriff wird aber aus natürlichen Gründen erweitert 
und zwar hauptsächlich nach zwei Richtungen hin. Einmal kann offen- 
bar ein Stück Land ebensowohl wie ein Stück konkretes Kapital für die 
Geldsumme gekauft werden. Es macht dann vom geldwirtschaftlichen 
Gesichtspunkte, aus welchem das Kapital jetzt aufgefaßt wird, keinen 
Unterschied, ob das „Kapital“ zufälligerweise von Realkapital oder von 
Grund und Boden vertreten ist, das „Kapital“ bleibt nach dieser Auf- 
fassung in beiden Fällen wesentlich dasselbe. Zweitens braucht die 
Geldsumme nicht notwendig unmittelbar zum Ankauf eines materiellen 
Gutes verwendet zu werden, sie kann auch ausgeliehen bzw. anderen 
Personen in anderer Weise unter bestimmten Bedingungen zur Ver- 
fügung gestellt werden, z. B. in der Form des Kommanditkapitals, des 
Aktienkapitals oder dergleichen. Das ‚Kapital‘ ist dann wieder in der 
allgemeinen Auffassung im wesentlichen unverändert, der Eigentümer 
besitzt noch dasselbe Kapital, nur ist es nunmehr bis auf weiteres in 
einer Forderung, einer „Beteiligung‘‘ oder einem ähnlichen Recht ver- 
körpert. Eine Konsequenz dieser letzten Ausdehnung des Kapitalbegriffs 
ist, daß die Verpflichtungen, die diesen Rechten in gleichem Betrag 
gegenüberstehen, als negatives Kapital angesehen werden müssen und 
somit bei Berechnung des Gesamtkapitals einer Einzelwirtschaft in Ab- 
zug zu bringen sind, woraus auch folgt, daß dieses Gesamtkapital negativ 
sein kann, nämlich wenn die Verpflichtungen, in Geld geschätzt, das 
positive Kapital überschreiten. Daraus folgt nun weiter, daß, wenn das 
Gesamtkapital einer geschlossenen Tauschwirtschaft be- 
rechnet wird, alle diese Rechte und Verpflichtungen einander ausgleichen 
und somit aus der Summe ausscheiden. Das Gesamtkapital ist also 
lediglich vom Realkapital und vom Grund und Boden, mit anderen 
Worten von materiellen Gütern im Produktionsprozeß vertreten. 
Außerdem kann das Kapital noch zum Ankauf gewisser Rechte, 
wie z. B. Firmarechte, Pätentrechte usw. benutzt werden, ohne daß 
darin eine wesentliche Veränderung des Kapitals erblickt wird. Diese 
Rechte unterscheiden sich von_den vorhin genannten insofern, als sie 
ein positives Ergebnis menschlicher Anstrengungen darstellen, nicht wie 
Forderungs- und ähnliche Rechte lediglich dadurch entstehen, daß 
andere entsprechende Verpflichtungen übernehmen. Bei Berechnung 
des Gesamtkapitals der geschlossenen Tauschwirtschaft werden sie 
deshalb nicht verschwinden, sondern stellen einen gewissen Teil dieses 
Gesamtkapitals dar. Um die folgende Diskussion nicht zu sehr zu 
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