© Kap. II. Die Tauschwirtschaft.
Geschäftswelt als das Wesentliche erscheint. Der allgemeine Sprach-
gebrauch bezeichnet dann diese Geldsumme einfach als „Kapital“.
In diesem abstrakten Sinne ist also das Kapital eine Geldsumme, die für
den Augenblick in einem gewissen konkreten Realkapital verkörpert ist,
die aber zu jeder beliebigen Zeit durch Verkauf desselben und Ankauf
eines anderen eine neue und beliebige konkrete Form annehmen kann.
Dieser Kapitalbegriff wird aber aus natürlichen Gründen erweitert
und zwar hauptsächlich nach zwei Richtungen hin. Einmal kann offen-
bar ein Stück Land ebensowohl wie ein Stück konkretes Kapital für die
Geldsumme gekauft werden. Es macht dann vom geldwirtschaftlichen
Gesichtspunkte, aus welchem das Kapital jetzt aufgefaßt wird, keinen
Unterschied, ob das „Kapital“ zufälligerweise von Realkapital oder von
Grund und Boden vertreten ist, das „Kapital“ bleibt nach dieser Auf-
fassung in beiden Fällen wesentlich dasselbe. Zweitens braucht die
Geldsumme nicht notwendig unmittelbar zum Ankauf eines materiellen
Gutes verwendet zu werden, sie kann auch ausgeliehen bzw. anderen
Personen in anderer Weise unter bestimmten Bedingungen zur Ver-
fügung gestellt werden, z. B. in der Form des Kommanditkapitals, des
Aktienkapitals oder dergleichen. Das ‚Kapital‘ ist dann wieder in der
allgemeinen Auffassung im wesentlichen unverändert, der Eigentümer
besitzt noch dasselbe Kapital, nur ist es nunmehr bis auf weiteres in
einer Forderung, einer „Beteiligung‘‘ oder einem ähnlichen Recht ver-
körpert. Eine Konsequenz dieser letzten Ausdehnung des Kapitalbegriffs
ist, daß die Verpflichtungen, die diesen Rechten in gleichem Betrag
gegenüberstehen, als negatives Kapital angesehen werden müssen und
somit bei Berechnung des Gesamtkapitals einer Einzelwirtschaft in Ab-
zug zu bringen sind, woraus auch folgt, daß dieses Gesamtkapital negativ
sein kann, nämlich wenn die Verpflichtungen, in Geld geschätzt, das
positive Kapital überschreiten. Daraus folgt nun weiter, daß, wenn das
Gesamtkapital einer geschlossenen Tauschwirtschaft be-
rechnet wird, alle diese Rechte und Verpflichtungen einander ausgleichen
und somit aus der Summe ausscheiden. Das Gesamtkapital ist also
lediglich vom Realkapital und vom Grund und Boden, mit anderen
Worten von materiellen Gütern im Produktionsprozeß vertreten.
Außerdem kann das Kapital noch zum Ankauf gewisser Rechte,
wie z. B. Firmarechte, Pätentrechte usw. benutzt werden, ohne daß
darin eine wesentliche Veränderung des Kapitals erblickt wird. Diese
Rechte unterscheiden sich von_den vorhin genannten insofern, als sie
ein positives Ergebnis menschlicher Anstrengungen darstellen, nicht wie
Forderungs- und ähnliche Rechte lediglich dadurch entstehen, daß
andere entsprechende Verpflichtungen übernehmen. Bei Berechnung
des Gesamtkapitals der geschlossenen Tauschwirtschaft werden sie
deshalb nicht verschwinden, sondern stellen einen gewissen Teil dieses
Gesamtkapitals dar. Um die folgende Diskussion nicht zu sehr zu
1