Full text: Theoretische Sozialökonomie

$ 85. Das Zollschutzsystem. ) 
Bedürfnis eines Zollschutzes jetzt aufgehört hätte. Gegenüber der sehr 
erweiterten überseeischen Getreideproduktiofi glaubt aber die Land- 
wirtschaft in den meisten europäischen Ländern immer noch nicht ohne 
Getreidezölle bestehen zu können. 
Ein ähnlicher Fall liegt vor, wenn es gilt, einen bestehenden Zoll- 
schutz abzuschaffen, der nach der allgemeinen Theorie ohne Zweifel 
zu verwerfen ist. Es ist nicht sicher, daß es das vorteilhafteste ist, den 
Zoll ohne weiteres auf einmal abzuschaffen. Es ist vor allem nicht sicher, 
daß die Abschaffung unabhängig von der Konjunktur geschehen darf, 
Wenn erwartet werden kann, daß der betreffende Produktionszweig 
unter normalen Verhältnissen auch ohne Zollschutz wird bestehen 
können, so kann es in einer besonders schlechten Konjunktur angemessen 
sein, den Zollschutz beizubehalten, bis normalere Verhältnisse ein- 
getreten sind, und die Einstellung der Produktion auf die Bedingungen 
der freien Konkurrenz mit weniger Schwierigkeiten und Gefahren er- 
folgen kann. Die Voraussetzung eines solchen Verfahrens ist natürlich, 
daß eine künftige glatte Abwicklung des Zollschutzes mit genügender 
Sicherheit in nicht allzuferner Zeit erwartet werden kann. 
Wir haben schließlich auch die Zölle zu betrachten, die lediglich 
als Abwehrmaßregeln gegen eine unfreundliche ausländische Handels- 
politik begründet sind. Als solche Maßregel kommen zuerst die soge- 
nannten Dumping-Zölle in Betracht. Wenn das Ausland versucht, eine 
einheimische Produktion dadurch zu vernichten, daß es vorübergehend 
die betreffenden Produkte zu einem Unterpreis verkauft, welcher auf 
die Dauer nicht gehalten werden kann, sondern später, wenn die Kon- 
kurrenz einmal ausgeschaltet ist, wieder erhöht werden muß, dann kann 
es aus guten Gründen in Frage gestellt werden, ob es nicht angemessen 
ist, die vorübergehend abnorm billige Zufuhr durch einen Zollschutz 
abzuschließen, um die heimische Produktion fortbestehen zu lassen. 
Dieser Fall muß aber genau unterschieden werden von dem Falle, wo 
das Ausland auch dauernd geneigt ist, seine Produkte zu einem Unter- 
preis zu verkaufen. Denn dann muß es doch nach der allgemeinen Theorie 
ein Vorteil sein, die Produkte von auswärts so billig zu beziehen. 
In weitem Umfang kommen Kampfzölle zur Verwendung, wenn 
es gilt, das Ausland zur Milderung seines Zollsystems zu bewegen. Solche 
Kampfzölle sind nicht im eigentlichen Sinne protektionistische Maß- 
nahmen. Wenn sie ihr Ziel erreichen, also wenn das Ausland sich ver- 
anlaßt sieht, seinen Zollschutz in genügendem Maße herabzusetzen, so 
werden auch die besonderen Kampfzölle aufgehoben, und sie haben 
dann nur dazu gedient, einen freieren internationalen Handel hervor- 
zuzwingen. Gelingt es aber nicht, ein solches Ziel zu erreichen, so muß 
man wohl die Kampfzölle beibehalten, und man fügt sich dadurch selbst 
einen dauernden Schaden zu, dem kein Vorteil gegenübersteht. Die Er- 
fahrung lehrt, daß die Kampfzölle ein sehr zweifelhaftes Mittel sind, 
Cassel, Theoret. Sozialökonomie. 4. Aufl. DR 
59; 
JG
	        
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