Full text: Theoretische Sozialökonomie

8 86. Die Last des Zollschutzes. { 
also eine wirkliche Konkurrenz zwischen Inlands- und Auslandswaren. 
Auf gewissen Plätzen ist die Inlandsware billiger, auf anderen wieder 
teurer. Die Grenzen zwischen diesen verschiedenen Plätzen sind natür- 
lich nicht ganz fest, denn auch wenn der Preis der Auslandsware ganz 
unverändert bleibt, kann doch oft die inländische Produktion kleinere 
Herabsetzungen ihres Preises bewilligen, da die Produktionskosten doch 
nicht ein absolut fixierter Begriff ‚sind. Gewöhnlich variiert auch der 
Preis, zu welchem das Ausland die Ware auf verschiedenen Plätzen ver- 
kaufen kann, wesentlich deshalb, weil die Frachtkosten verschieden 
sind. Nachdem der Zoll auf diese Preise gelegt ist, entsteht ein Preis 
der Importware, der unter lokal variierenden Bedingungen mit der In- 
landsware konkurrieren kann. 
In allen diesen Fällen wird der Preis der Auslandsware auf dem in- 
ländischen Markt mit dent ganzen Betrag des Zolles gesteigert, da wir 
nämlich den Auslandspreis als fest, also als unabhängig vom Zolle 
angenommen haben. Wir haben aber jetzt auch die Möglichkeit in 
Betracht zu ziehen, daß der Zollschutz eine Preisermäßigung seitens 
des Auslandes veranlaßt. Ein praktisch wichtiger Fall ist der, wo die 
ausländische Produktion von einem Monopolisten beherrscht wird. Um 
seinen Markt trotz eines prohibitiven Zollschutzes zu behalten, kann 
er seinen eigenen Verkaufspreis etwas erniedrigen, so daß er konkurrenz- 
fähig bleibt. Er verkauft dann seine Produkte billiger auf dem Export- 
markt als auf seinem eigenen Heimatmarkte. Ein solches Verfahren 
kann für ihn ökonomisch vollständig rationell sein. Nehmen wir näm- 
lich an, daß die Ware in einem Großbetrieb mit bedeutenden festen 
Kosten produziert wird, so können diese festen Kosten überwiegend 
auf den Heimatpreis ausgeschlagen werden, während die Exportware 
nur einen kleineren Teil dieser festen Kosten zu tragen hat. Der Mono- 
polist kann dennoch einen bedeutenden Vorteil von seinem Export 
haben, denn diese ermöglicht ihm, seine Produktion in so großem Um- 
fang zu betreiben, wie es nötig ist, um die Produktionskosten auf ein 
Minimum herabzupressen. Der Heimatmarkt eines solchen Monopolisten 
wird natürlich darüber klagen, daß er schlecht behandelt wird, da 
Ausländer einen besseren Preis bekommen. Fände aber diese Preis- 
reduktion zugunsten des Ausländers nicht statt, so könnte vielleicht 
der fremde Zollschutz nicht überwunden werden, der Auslandsmarkt 
fiele weg, und die Produktionskosten würden gesteigert werden, da die 
Produktion nicht länger in demselben Großbetrieb hergestellt werden 
könnte. Für das Land, das den Zollschutz eingeführt hat, bedeutet die 
hier betrachtete Preisdifferenzierung offenbar eine Verbilligung der 
ausländischen Zufuhr, die selbstverständlich einen nationalökono- 
mischen Vorteil darstellt. Der ausländische Produzent zahlt wirklich 
einen Teil des Zolles, in Ausnahmefällen vielleicht sogar den ganzen 
Zoll. In dem Maße wie dies geschieht, hört natürlich der Zoll auf, als 
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