8 86. Die Last des Zollschutzes. {
also eine wirkliche Konkurrenz zwischen Inlands- und Auslandswaren.
Auf gewissen Plätzen ist die Inlandsware billiger, auf anderen wieder
teurer. Die Grenzen zwischen diesen verschiedenen Plätzen sind natür-
lich nicht ganz fest, denn auch wenn der Preis der Auslandsware ganz
unverändert bleibt, kann doch oft die inländische Produktion kleinere
Herabsetzungen ihres Preises bewilligen, da die Produktionskosten doch
nicht ein absolut fixierter Begriff ‚sind. Gewöhnlich variiert auch der
Preis, zu welchem das Ausland die Ware auf verschiedenen Plätzen ver-
kaufen kann, wesentlich deshalb, weil die Frachtkosten verschieden
sind. Nachdem der Zoll auf diese Preise gelegt ist, entsteht ein Preis
der Importware, der unter lokal variierenden Bedingungen mit der In-
landsware konkurrieren kann.
In allen diesen Fällen wird der Preis der Auslandsware auf dem in-
ländischen Markt mit dent ganzen Betrag des Zolles gesteigert, da wir
nämlich den Auslandspreis als fest, also als unabhängig vom Zolle
angenommen haben. Wir haben aber jetzt auch die Möglichkeit in
Betracht zu ziehen, daß der Zollschutz eine Preisermäßigung seitens
des Auslandes veranlaßt. Ein praktisch wichtiger Fall ist der, wo die
ausländische Produktion von einem Monopolisten beherrscht wird. Um
seinen Markt trotz eines prohibitiven Zollschutzes zu behalten, kann
er seinen eigenen Verkaufspreis etwas erniedrigen, so daß er konkurrenz-
fähig bleibt. Er verkauft dann seine Produkte billiger auf dem Export-
markt als auf seinem eigenen Heimatmarkte. Ein solches Verfahren
kann für ihn ökonomisch vollständig rationell sein. Nehmen wir näm-
lich an, daß die Ware in einem Großbetrieb mit bedeutenden festen
Kosten produziert wird, so können diese festen Kosten überwiegend
auf den Heimatpreis ausgeschlagen werden, während die Exportware
nur einen kleineren Teil dieser festen Kosten zu tragen hat. Der Mono-
polist kann dennoch einen bedeutenden Vorteil von seinem Export
haben, denn diese ermöglicht ihm, seine Produktion in so großem Um-
fang zu betreiben, wie es nötig ist, um die Produktionskosten auf ein
Minimum herabzupressen. Der Heimatmarkt eines solchen Monopolisten
wird natürlich darüber klagen, daß er schlecht behandelt wird, da
Ausländer einen besseren Preis bekommen. Fände aber diese Preis-
reduktion zugunsten des Ausländers nicht statt, so könnte vielleicht
der fremde Zollschutz nicht überwunden werden, der Auslandsmarkt
fiele weg, und die Produktionskosten würden gesteigert werden, da die
Produktion nicht länger in demselben Großbetrieb hergestellt werden
könnte. Für das Land, das den Zollschutz eingeführt hat, bedeutet die
hier betrachtete Preisdifferenzierung offenbar eine Verbilligung der
ausländischen Zufuhr, die selbstverständlich einen nationalökono-
mischen Vorteil darstellt. Der ausländische Produzent zahlt wirklich
einen Teil des Zolles, in Ausnahmefällen vielleicht sogar den ganzen
Zoll. In dem Maße wie dies geschieht, hört natürlich der Zoll auf, als
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