Kap. XX. Die handelspolitischen Systeme.
der. Schuhpreise nicht ohne weiteres als eine Belastung der Schuh-
konsumenten bezeichnen kann.
„Der Zusammenhang ist noch komplizierter, wenn eine Menge ver-
schiedener Waren mit Zoll belegt ist, und erst recht wenn man einen
„Solidarschutz‘“ auszubilden gesucht hat. In Wirklichkeit stellt sich
ja der Zollschutz die Aufgabe, die Lage der Produzenten zu verbessern,
und ein so allgemeimer Zollschutz muß also für sehr weite Kreise der
Bevölkerung eine Begünstigung und keine Last bedeuten. Er bewirkt
aber eine vollständige Veränderung der ganzen Preisbildung, und es ist,
wenn der Zollschutz einmal besteht, unmöglich zu sagen, wie sich die
Preisbildung ohne diese Einwirkung gestaltet hätte. Deshalb ist dien
eine Messung der Last nach den gebräuchlichen Methoden unmöglich,
und die Berechnungen, die darüber ab und zu gemacht werden, müssen
m ganzen als Unsinn bezeichnet werden. AN
Der Zollschutz streckt auch seine Wirkungen auf die Preisbildung
der elementaren Produktionsfaktoren und also auf die ganze Ein-
ommensbildung. Die Last des Zollschutzes muß dann darin bestehen,
daß das Realeinkommen gewisser Gruppen der Gesellschaft gegenüber
dem, was es ohne Zollschutz hätte sein können, vermindert wird, Eine
arithmetische Berechnung dieser Last ist aber offenbar unmöglich.
Nach der populären Vorstellung müssen sich die Preissteigerungen,
die die verschiedenen Zölle bewirken, zueinander addieren, und also ein
weitverbreiteter Zollschutz zu einer allgemeinen Teuerung führen. Dies
müßte aber bedeuten, daß der Geldwert des Landes durch den Zoll-
schuzt herabgesetzt worden wäre. Diese Eventualität muß aber in
einer Betrachtung eines Problems, das‘sich auf die relativen Preise be-
zieht, von vornherein ausgeschlossen werden. Man muß nämlich dann
wie wir es in unseren zwei ersten Büchern getan haben, einen stabilen
eldwert postulieren. Halten wir an diesem Grundsatz fest, so müssen
wir also annehmen, daß das Land, das einen Zollschutz einführt, seine
Zahlungsmittelsversorgung so reguliert, daß das allgemeine Preis-
niveau unverändert bleibt.
Wenn dies der Fall ist, muß streng genommen jeder Zollschutz
der einen Preis auf dem inneren Markt erhöht, gleichzeitig andere Preise
herabdrücken, damit das Durchschnittsniveau der Preise unverändert
bleibt. Die preissteigernde Wirkung eines Zollschutzes muß also immer
von einer Preissenkung aufgewogen werden. Gegenüber der Belastung
der Konsumenten mit erhöhten Preisen steht also immer eine Be-
günstigung durch ermäßigte Preise. Hierin zeigt sich deutlich die Un-
möglichkeit der gewöhnlichen Berechnungen über die Belastung der
Konsumenten durch den Zollschutz.
Um die preissenkenden Wirkungen des Zollschutzes zu verstehen,
braucht man sich nur folgendes zu überlegen: Wenn die Kaufkraft des
Publikums infolge des Zolles mehr als früher für einen gewissen Kon-
6500