8 87. Der Zollschutz als Sozialpolitik, NL
sumtionszweig in Anspruch genommen wird, so hat das Publikum eben
nur eine verminderte Kaufkraft für andere Konsumtionszweige übrig
und infolgedessen muß ein gewisser Druck auf andere Preise entstehen.
In letzter Linie treffen diese Wirkungen die Preise der elementaren
Produktionsfaktoren, die infolge des Zollschutzes teilweise gesteigert,
teilweise aber auch herabgedrückt werden. Die Last des Zollschutzes
besteht wie gesagt in letzter Linie in dieser Herabdrückung der Preise
gewisser Produktionsfaktoren.
Die hier ausgeschlossene Frage über den Zusammenhang zwischen
Zollschutz und Geldwert ist ihrem Wesen nach keine innere Preisbildungs-
frage, sondern eine geldtheoretische Frage. Sie kann überhaupt nur
aufgeklärt werden, wenn man die Theorie des internationalen Handels,
wie wir es im folgenden tun werden, als ein Valutaproblem behandelt.
8 87. Der Zollschutz als Sozialpolitik.
Der Inhalt der Handelspolitik muß natürlich immer davon ab-
hängen, was der Staat als seine Aufgabe betrachtet. Die Freihandels-
theorie baute auf der Voraussetzung, daß in jedem Augenblick die größt-
mögliche Einkommenssumme für die Nation nachgestrebt werden sollte.
Sobald sich aber der Staat andere Aufgaben stellt, kann eine andere
Handelspolitik dadurch bedingt werden, Dies hat, wie wir oben sahen,
schon Adam Smith eingeräumt, indem er so eingreifende handelspoli-
tische Maßnahmen wie die Navigationsakten mit Rücksicht auf die
Landesverteidigung billigte. Der moderne Staat wird nun vor allem
dadurch charakterisiert, daß er das weite Gebiet der sozialpolitischen
Fürsorge in den Kreis seiner Aufgaben eingezogen hat. Wenn aber der
Staat eine Verantwortlichkeit für die Wohlfahrt seiner schwächsten
Bürger auf sich nimmt und den Schutz derselben gegen soziale Schäd-
lichkeiten auf sein Programm stellt, so ist es nur natürlich, daß diese
Erweiterung der Aufgabe des Staates auch auf die Gestaltung seiner
Handelspolitik einen Einfluß haben kann. Der sozialpolitische Schutz,
den der moderne Staat gewähren will, kann einen Zollschutz recht-
fertigen, der bei ausschließlicher Rücksicht auf das größtmögliche Ge-
samteinkommen nicht begründet wäre. Die sozialpolitischen Ziele, die
der Staat verfolgt, stellen in der Tat Kollektivgüter dar, die nicht als
eine Vermehrung der Summe der Geldeinkommen der Individuen her-
vortreten, die aber nichtsdestoweniger so stark ins Gewicht fallen,
daß sie für die Gestaltung der Handelspolitik entscheidend sein können.
Das Anerkennen dessen, daß es Kollektivgüter sozialpolitischen
Charakters gibt, die für die Gesellschaft, obwohl nicht für die Gesamt-
heit der Individuen Bedeutung haben, stellt uns vor die Möglichkeit,
daß es berechtigt sein kann, daß die Nation zur Erreichung solcher
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