Kap. XXI. Theorie des internationalen Handels,
ein anderes Land mit Achtstundentag sich mit Vorteil auf Produktions-
zweige konzentrieren kann, wo es nicht besonders von der kürzeren
Arbeitszeit gehindert wird, sondern trotz des Achtstundentages eine
Überlegenheit besitzt. Dieses Land hat dann gewisse Produktions-
zweige an das Land mit dem Neunstundentag abzutreten und die be-
treffenden Produkte von diesem Land einzutauschen. In dieser Weise
kann eine internationale Arbeitsteilung zwischen Ländern mit ver-
schiedenem Arbeitsstandard zustandekommen und für alle Beteiligten
vorteilhaft sein. Die Existenz einer ausländischen Industrie, die dank
ihres niedrigen Arbeitsstandards in der Konkurrenz überlegen ist, ist
also kein genügender Grund für die Einführung eines Zollschutzes.
Denken wir uns, daß der Arbeitsstandard in einem Lande unaufhörlich
hinaufgeschraubt wird, so wird das Land anfangs den einen Produktions-
zweig nach dem anderen verlieren. Das Land wird aber den Verlust
solcher sozial minderwertigen Produktionszweige mit Gleichmut sehen
und seine Produktionskräfte anstatt dessen auf andere Produktions-
zweige konzentrieren. Diese Umgestaltung kann aber selbstverständ-
lich nicht ins Unendliche getrieben werden. Es kommt ein Augenblick,
wo ein weiteres Hinaufschrauben des Arbeitsstandards die Existenz
eines Produktionszweiges in Frage stellt, den man einfach nicht ver-
lieren kann. Dann ist der unter den gegebenen Umständen höchst-
mögliche Arbeitsstandard erreicht, und die Bestrebungen zur weiteren
Erhöhung des Arbeitsstandards stoßen auf ihre natürliche Grenze.
Diese gesunde Regulierung des Arbeitsstandards wird außer Spiel ge-
setzt, wenn man mit einem Zollschutz die Konkurrenz von Ländern mit
niedrigerem Arbeitsstandard ausschließt. In den so geschützten In-
dustrien kann man nämlich den Arbeitsstandard weiter hinaufschrauben
ohne direkt daran erinnert zu werden, daß man damit vielleicht auf ein
ökonomisch unhaltbares Niveau gelangt. Der höhere Arbeitsstandard
kann aber nicht in den ungeschützten Exportindustrien aufrechterhalten
werden und der Zollschutz hat also nur dazu beigetragen, die natürliche
Gleichmäßigkeit der Arbeitsbedingungen zu durchbrechen und eine
künstliche Verdrehung des ökonomischen Lebens des Landes herbei-
zuführen.
Natürlich entsteht eine solche Verdrehung nicht nur infolge eines
Zollschutzes, sondern ebenso infolge anderer protektionistischen Maß-
nahmen, die prinzipiell mit einem Zollschutz gleichzustellen sind, wie
z. B. die Arbeitslosenunterstützung. Solange man bereit ist, das Hinauf-
schrauben ‚des Arbeitsstandards mit Arbeitslosenunterstützung zu
kompensieren, werden die Bestrebungen zur Erhöhung des Arbeits-
standards auf kein bestimmtes Hindernis stoßen und die Erre’chung
eines natürlichen ökonomischen Gleichgewichts wird unmöglich gemacht.
Die zweite Hauptmethode zur Ausschaltung der Konkurrenz seitens
eines niedrigeren Arbeitsstandards ist wie gesagt eine internationale
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