Kap. I. Die Wirtschaft im allgemeinen.
keit, setzt also das Verfolgen eines künftigen Ziels voraus. Im Wesen
der 'Wirtschaft liegt also ein gewisses Rücksichtnehmen auf die Zu-
kunft, ein gewisses Maß zielbewußten Handelns. Eine Wirtschaft einer
isolierten Person ist dabei denkbar, muß aber recht kümmerlich aus-
fallen, und kommt in Wirklichkeit nur in Ausnahmefällen vor. In der
Regel bedeutet die Wirtschaft ein Zusammenwirken mehrerer Menschen
zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Das Zusammenwirken zur Bedürf-
nisbefriedigung setzt natürlich eine mehr oder, weniger umfassende
und fein gegliederte Organisation voraus. Sobald die Wirtschaft mehrere
Menschen umfaßt, ist sie also eine organisierte wirtschaftliche Tätig-
keit. Je höher die Stufe der Wirtschaft, desto stärker treten diese
beiden Faktoren der Rücksichtnahme auf die Zukunft und der Orga-
nisation hervor. Die ganze Zivilisation kann vom wirtschaftlichen Ge-
sichtspunkte aus als eine fortschreitende Entwicklung dieser Faktoren
und Stärkung ihrer Bedeutung im wirtschaftlichen. Handeln betrachtet
werden.
In der Entwicklung einer gesteigerten Rücksichtnahme des wirt-
schaftlichen Handelns auf die Zukunft ist ohne Zweifel der Ackerbau
ein grundlegender Faktor gewesen. Daß man säen muß, um ernten
zu können, ist für die ganze wirtschaftliche Tätigkeit symbolisch ge-
worden. Aber der Ackerbau setzt auch eine fortdauernde Pflege des
Bodens voraus und zwingt deshalb zu einer Tätigkeit, die auf weit in
der Zukunft liegende Zwecke Bedacht nimmt. Eine ähnliche Bedeutung
hat das Wohnhaus gehabt: das Bedürfnis nach einer guten Wohnung
konnte überhaupt nur bei einer Wirtschaft, die auch eine weite Zukunft
mit in Betracht zog, befriedigt werden. In noch höherem Grade müssen
weit in der Zukunft liegende Zwecke das wirtschaftliche Handeln mit
bestimmen, wenn die sehr dauerhaften und sehr kostbaren Anlagen,
deren sich die moderne Technik, besonders die Transporttechnik, be-
dient, möglich sein sollen. Solche Umstände haben also ein steigendes
Rücksichtnehmen auf die Zukunft notwendig gemacht. Die Lust, auch
Ziele, die in einer immer ferneren Zukunft liegen, mit in Betracht zu
ziehen, ist in der strengen Schule der Wirtschaft allmählich erzogen
worden und hat eine kräftige Förderung durch die Ausbildung des
Privateigentums gefunden. Das Erbrecht hat auch Zwecke, die außer-
halb der Lebenszeit des wirtschaftenden Menschen liegen, mit in das
Bereich der wirtschaftlichen Motive hineingezogen. Die weiteste Rück-
sichtnahme auf die Zukunft ist den dauernden, wirtschaftlich sehr starken
Organisationen, die besonders die moderne Zeit auszeichnen, z. B. den
großen Aktiengesellschaften, vor allem aber dem Staat; möglich.
Obschon der Kreis der menschlichen Tätigkeiten, die der Wirt-
schaft hinzugerechnet werden müssen, so weit wie es hier geschehen
ist, gezogen werden muß, sind diese Tätigkeiten jedoch nur von einer
gewissen Seite aus als wirtschaftlich zu betrachten. Alle haben sie da-
Z