Metadata: Theoretische Sozialökonomie

Kap. I. Die Wirtschaft im allgemeinen. 
keit, setzt also das Verfolgen eines künftigen Ziels voraus. Im Wesen 
der 'Wirtschaft liegt also ein gewisses Rücksichtnehmen auf die Zu- 
kunft, ein gewisses Maß zielbewußten Handelns. Eine Wirtschaft einer 
isolierten Person ist dabei denkbar, muß aber recht kümmerlich aus- 
fallen, und kommt in Wirklichkeit nur in Ausnahmefällen vor. In der 
Regel bedeutet die Wirtschaft ein Zusammenwirken mehrerer Menschen 
zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Das Zusammenwirken zur Bedürf- 
nisbefriedigung setzt natürlich eine mehr oder, weniger umfassende 
und fein gegliederte Organisation voraus. Sobald die Wirtschaft mehrere 
Menschen umfaßt, ist sie also eine organisierte wirtschaftliche Tätig- 
keit. Je höher die Stufe der Wirtschaft, desto stärker treten diese 
beiden Faktoren der Rücksichtnahme auf die Zukunft und der Orga- 
nisation hervor. Die ganze Zivilisation kann vom wirtschaftlichen Ge- 
sichtspunkte aus als eine fortschreitende Entwicklung dieser Faktoren 
und Stärkung ihrer Bedeutung im wirtschaftlichen. Handeln betrachtet 
werden. 
In der Entwicklung einer gesteigerten Rücksichtnahme des wirt- 
schaftlichen Handelns auf die Zukunft ist ohne Zweifel der Ackerbau 
ein grundlegender Faktor gewesen. Daß man säen muß, um ernten 
zu können, ist für die ganze wirtschaftliche Tätigkeit symbolisch ge- 
worden. Aber der Ackerbau setzt auch eine fortdauernde Pflege des 
Bodens voraus und zwingt deshalb zu einer Tätigkeit, die auf weit in 
der Zukunft liegende Zwecke Bedacht nimmt. Eine ähnliche Bedeutung 
hat das Wohnhaus gehabt: das Bedürfnis nach einer guten Wohnung 
konnte überhaupt nur bei einer Wirtschaft, die auch eine weite Zukunft 
mit in Betracht zog, befriedigt werden. In noch höherem Grade müssen 
weit in der Zukunft liegende Zwecke das wirtschaftliche Handeln mit 
bestimmen, wenn die sehr dauerhaften und sehr kostbaren Anlagen, 
deren sich die moderne Technik, besonders die Transporttechnik, be- 
dient, möglich sein sollen. Solche Umstände haben also ein steigendes 
Rücksichtnehmen auf die Zukunft notwendig gemacht. Die Lust, auch 
Ziele, die in einer immer ferneren Zukunft liegen, mit in Betracht zu 
ziehen, ist in der strengen Schule der Wirtschaft allmählich erzogen 
worden und hat eine kräftige Förderung durch die Ausbildung des 
Privateigentums gefunden. Das Erbrecht hat auch Zwecke, die außer- 
halb der Lebenszeit des wirtschaftenden Menschen liegen, mit in das 
Bereich der wirtschaftlichen Motive hineingezogen. Die weiteste Rück- 
sichtnahme auf die Zukunft ist den dauernden, wirtschaftlich sehr starken 
Organisationen, die besonders die moderne Zeit auszeichnen, z. B. den 
großen Aktiengesellschaften, vor allem aber dem Staat; möglich. 
Obschon der Kreis der menschlichen Tätigkeiten, die der Wirt- 
schaft hinzugerechnet werden müssen, so weit wie es hier geschehen 
ist, gezogen werden muß, sind diese Tätigkeiten jedoch nur von einer 
gewissen Seite aus als wirtschaftlich zu betrachten. Alle haben sie da- 
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