Full text: Theoretische Sozialökonomie

60 Kap. III. Das wirtschaftliche Prinzip in der Tauschwirtschaft. 
zwangsweise erhoben werden müssen. Die angeführten Beispiele dürften 
genügen, um die wirtschaftliche Natur und Notwendigkeit der Gemeinde 
als lokaler Zwangsorganisation zur Befriedigung lokaler Kollektiv- 
bedürfnisse klarzustellen. 
Die Zwangsbeiträge, die von den jetzt genannten Zwangsorganisa- 
tionen eingehoben werden, nennt man Steuern im allgemeinsten Sinne 
des Wortes. Die Finanzpolitik hat aber oft Gewicht darauf gelegt, daß 
zur Deckung solcher Kollektivbedürfnisse, die nur einen engeren Kreis 
von Interessenten berühren, soweit möglich eben nur dieser Kreis heran- 
gezogen werden soll. Die auf einen solchen speziellen Interessenkreis be- 
schränkten Zwangsbeiträge hat man dann von den allgemeinen Steuern 
als spezielle „Beiträge‘“ unterschieden. Wie schon bemerkt, muß die 
Stelle, die die Ausgaben der betreffenden Zwangsorganisation bestimmt, 
es verstehen, die Bedeutung der Kollektivbedürfnisse im Verhältnis 
zur Bedeutung der individuellen Bedürfnisse der Einzelwirtschaften ab- 
zuschätzen und demgemäß die Steuerlast zu begrenzen. 
Es ist eine sehr allgemeine Erscheinung, daß die Organe der kollek- 
tiven Bedürfnisbefriedigung ihre Wirksamkeit immer weiter auf die Be- 
friedigung von Bedürfnissen erstrecken, die nur im relativen Sinne als 
kollektiv bezeichnet werden können oder die an sich rein individuell 
sind, deren Befriedigung aber auch ein gewisses kollektives Interesse 
hat. Als Beispiele einer kollektiven Bedürfnisbefriedigung der ersten 
Art haben wir schon den Bau von Brücken und Straßen, der heutzutage 
von Gemeinden verschiedener Ordnung oder vom Staate als kollektive 
durch Steuern zu deckende Aufgabe übernommen wird, angeführt. Als 
Beispiel einer kollektiven Bedürfnisbefriedigung der zweiten Art kann 
das ganze öffentliche Unterrichtswesen, sofern der Unterricht, wie 
meistens der Fall ist, umsonst oder unter den Kosten dargeboten wird 
gelten. Wohl hat der einzelne in erster Linie Interesse an seiner Aus- 
bildung für seine künftige Wirksamkeit, das Bedürfnis des Unterrichts 
und der Erziehung ist demgemäß in erster Linie ein Individualbedürfnis, 
dessen Befriedigung von der Zahlungswilligkeit der betreffenden Person 
oder ihrer Familie abhängig gemacht werden kann. Indessen hat auch. 
die Gesamtheit ein sehr wesentliches Interesse daran, daß die allgemeine 
Volkserziehung auf die höchstmögliche Stufe gebracht wird, insofern 
nämlich — um die Sache nur rein wirtschaftlich zu betrachten — die 
Ergiebigkeit der gesellschaftlichen Produktion, von welcher in der aus- 
gebildeten Tauschwirtschaft jedermann wirtschaftlich absolut abhängig 
ist, durch eine gute Volkserziehung befördert wird. Von diesem Ge- 
sichtspunkt aus kann also die Volkserziehung auch als kollektives 
Interesse betrachtet werden. Die moderne Sozialpolitik hat in dieser Art 
einer Menge von Bedürfnissen einen gewissen kollektiven Charakter 
gegeben. Man braucht nur an die vielen Maßnahmen der sozialen Hy- 
giene, z. B. an freie oder sehr billige Volksbäder usw. zu denken. Jede
	        
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