60 Kap. III. Das wirtschaftliche Prinzip in der Tauschwirtschaft.
zwangsweise erhoben werden müssen. Die angeführten Beispiele dürften
genügen, um die wirtschaftliche Natur und Notwendigkeit der Gemeinde
als lokaler Zwangsorganisation zur Befriedigung lokaler Kollektiv-
bedürfnisse klarzustellen.
Die Zwangsbeiträge, die von den jetzt genannten Zwangsorganisa-
tionen eingehoben werden, nennt man Steuern im allgemeinsten Sinne
des Wortes. Die Finanzpolitik hat aber oft Gewicht darauf gelegt, daß
zur Deckung solcher Kollektivbedürfnisse, die nur einen engeren Kreis
von Interessenten berühren, soweit möglich eben nur dieser Kreis heran-
gezogen werden soll. Die auf einen solchen speziellen Interessenkreis be-
schränkten Zwangsbeiträge hat man dann von den allgemeinen Steuern
als spezielle „Beiträge‘“ unterschieden. Wie schon bemerkt, muß die
Stelle, die die Ausgaben der betreffenden Zwangsorganisation bestimmt,
es verstehen, die Bedeutung der Kollektivbedürfnisse im Verhältnis
zur Bedeutung der individuellen Bedürfnisse der Einzelwirtschaften ab-
zuschätzen und demgemäß die Steuerlast zu begrenzen.
Es ist eine sehr allgemeine Erscheinung, daß die Organe der kollek-
tiven Bedürfnisbefriedigung ihre Wirksamkeit immer weiter auf die Be-
friedigung von Bedürfnissen erstrecken, die nur im relativen Sinne als
kollektiv bezeichnet werden können oder die an sich rein individuell
sind, deren Befriedigung aber auch ein gewisses kollektives Interesse
hat. Als Beispiele einer kollektiven Bedürfnisbefriedigung der ersten
Art haben wir schon den Bau von Brücken und Straßen, der heutzutage
von Gemeinden verschiedener Ordnung oder vom Staate als kollektive
durch Steuern zu deckende Aufgabe übernommen wird, angeführt. Als
Beispiel einer kollektiven Bedürfnisbefriedigung der zweiten Art kann
das ganze öffentliche Unterrichtswesen, sofern der Unterricht, wie
meistens der Fall ist, umsonst oder unter den Kosten dargeboten wird
gelten. Wohl hat der einzelne in erster Linie Interesse an seiner Aus-
bildung für seine künftige Wirksamkeit, das Bedürfnis des Unterrichts
und der Erziehung ist demgemäß in erster Linie ein Individualbedürfnis,
dessen Befriedigung von der Zahlungswilligkeit der betreffenden Person
oder ihrer Familie abhängig gemacht werden kann. Indessen hat auch.
die Gesamtheit ein sehr wesentliches Interesse daran, daß die allgemeine
Volkserziehung auf die höchstmögliche Stufe gebracht wird, insofern
nämlich — um die Sache nur rein wirtschaftlich zu betrachten — die
Ergiebigkeit der gesellschaftlichen Produktion, von welcher in der aus-
gebildeten Tauschwirtschaft jedermann wirtschaftlich absolut abhängig
ist, durch eine gute Volkserziehung befördert wird. Von diesem Ge-
sichtspunkt aus kann also die Volkserziehung auch als kollektives
Interesse betrachtet werden. Die moderne Sozialpolitik hat in dieser Art
einer Menge von Bedürfnissen einen gewissen kollektiven Charakter
gegeben. Man braucht nur an die vielen Maßnahmen der sozialen Hy-
giene, z. B. an freie oder sehr billige Volksbäder usw. zu denken. Jede