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deutschen Postämter — auch mit China steht und sich des billigen,
internen Portos an Stelle des teureren Weltportos erfreut.
Die oben genannten marokkanischen Städte mit fremden Postanstalten
dürften etwa 400 000 Einwohner zählen. In Fez lebten 1901 bloss 6 Deutsche
und 9 andere Europäer, in Alkassar kein einziger Deutscher, In Mekues
überhaupt kein Europäer, 22 ) aber in allen drei Städten gibt es deutsche
Postanstalten, in Meknes auch eine französische. Der Gothaer Hofkalender
für 1909 (,S. 872) gibt die Gesamtzahl der Fremden im Marokkanischen
Reiche für 1904 mit 8883 an (davon 6813 Spanier, 1027 Briten, 784 Fran
zosen und 169 Deutsche). Und daneben 5—8 Millionen, nach andern
7 Millionen Eingeborene. Man kann also wohl sagen: die Marokkaner er
freuen sich eines billigen Postvereinsportos im Verkehr mit 6 fremden
Ländern. Sie können in Tanger oder Fez nach Belieben bald das englische
oder spanische, bald das deutsche oder französische Postamt benutzen. Sie
haben bereits ein Pennyporto nach benachbarten xrnd fernen fremden Staaten,
wie andere es meist noch nicht haben. Zur Veranschaulichung wollen wir
diese verschiedenen Beziehungen im einzelnen vorführen. Es bestehen also
folgende Postvereine hier:
a) Marokkos Postverein mit Spanien.
Vermittelt durch die 9 spanischen und zugleich durch die 9 britischen
Postanstalten in Marokko. 23 * )
Vereinsporto: der innere spanische Tarif (vgl. S. 254'. Da jedoch
Gibraltar mit Spanien im Postverein steht, so vermitteln seine Postämter
in Marokko auch den Verkehr nach Spanien zum Vereinstarif (Briefe:
1 Penny).
b) Marokkos Postverein mit Gibraltar (England).
Vermittelt durch Gibraltars britische Postanstalten (9) in Marokko.
Vereinsporto: nur für Briefe — 1 Penny (statt 2 l / a ) = S 1 /., Pf.
c) Marokkos Postverein mit Frankreich, Algier und Tunis.
(Seit dem I, Oktober 1907.)
Vermittelt durch die 12 französischen Postanstalten in Marokko.
Vereinsporto:
Briefe: 10 Centimes oder Centimes (= 8,1 Pf.) für je 15 g; Postkarten;
10 Centimes (also ohne Ermässigurg des Weltportosatzes); Druck
sachen (unter Streifband): 15 g 2 Centimes oder Centimos; Drucksachen
im Couvert oder als Karte: mindestens 5 Centimes (= 4,05 Pf. ; Waren-
22 ) „D. Verkehrs-Ztg.“ 1901, S. 390.
23 ) Siehe „Eecueil de renseignements concernant l’execution de la
Convention etc.“ (vom Berner Bureau) 1907, S. 70.