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keiten sich dadurch der Einführung der von der Konferenz
empfohlenen Nomenklatur entgegenstellen.
Die Konferenz hält es vor allem für nötig, Tarif-
unterpositionen zu vermeiden, die sich nicht auf Waren
verschiedener Beschaffenheit beziehen sondern nur den
Jweck haben, Waren nach ihrem verschiedenen Ursprung
zu diskriminieren.
2. Vereinheitlichung der Tarif-Nomenklatur
Die Konferenz ist der Ansicht, daß eine festgelegte No-
menklatur für die zollpflichtigen Waren eine wesentliche
Bedingung ist für deren gerechte Anwendung und die
bequeme Erhebung der Zölle, daß sie den Austausch von
zollfreien Waren erleichtern kann und eine zweckmäßige
Grundlage für die Verbesserung der Handelsstatistik dar-
stellt.
Es ist für den internationalen Handel von größter Be-
deutung, daß die JZollnomenklatur aller Länder so genau
wie möglich den tatsächlich vorhandenen Typen der her-
gestellten Waren und ihren üblichen Handelsbezeichnungen
entspricht, die im Bedarfsfalle durch ihre wissenschaft-
liche Bezeichnung ergänzt werden könnte.
Jede Jollklassifizierung soll so objektiv wie möglich ge-
halten sein, damit sie nicht zu einem Werkzeug der Dis-
kriminierung zum Nachteile eines Landes oder der Spe-
zialisierung der Tarife zum Vorteile eines anderen
Landes wird.
Eine einheitliche systematische Nomenklatur, die ent-
weder die einzelnen Produktionsphasen oder die ver-
schiedenen Warentypen zur Grundlage hat, läßt sich sehr
wohl den verschiedenen Wirtschafts- oder Steuertheorien
anpassen. Es ist nicht die Nomenklatur, sondern der für
jede solche Produktionsphase oder für jede solche Waren-
ype festgeseßte Zollsat, durch den das aß des Schuhes
bestimmt wird, den ein Land im Rahrien seines eigenen
Tarifsystemns nach seiner volkswirtschaftlichen Auf-
fassung einem bestimmten Erzeugnis glaubt gewähren
zu müssen.
Unter diesen Umständen würde die Einführung einer
gemeinsamen Nomenklatur, wie sich bereits bei Erzeug-
nissen, die aus besonders vielen Bestandteilen bestehen,
praktisch gezeigt hat, dazu beitragen, einen Streitgegenstand
aus dem Wege zu räumen, der zu einem Hindernis für
den internationalen Handel werden könnte.
Die allseitige Annahme einer vereinbarten Nomen-
klatur würde den Abschluß von Handelsverträgen för-
dern. sowie verhindern, daß deren Durchführung zum
Gegenstande ständiger Streitigkeiten wird. Deshalb
empfiehlt die Konferenz:
1. Der Völkerbundsrat wolle von sich aus ein geeignetes
Verfahren in Angriff nehmen, um in Verbindung
mit den interessierten Produktions- oder Handels-
organisationen nach einem allgemeinen Plane, der
alle Warenklasssen umfaßt, eine systematische Joll-
nomenklatur festzusetßen.
2 Unter den verschiedenen Warengruppen ssollte eine
Auswahl getroffen und eine Reihenfolge festgesetzt
werden, so daß die gemeinsame Nomenklatur all-
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