Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

3. Ausfuhrzölle ') 
Die Konferenz hält den freien Rohsstoffverkehr für 
eine der wesentlichen Vorbedingungen für eine gesunde 
Entwicklung der Industrie und des Handels der Welt. 
Sie ist deshalb der Ansicht, daß jede Ausfuhrabgabe 
auf Rohstoffe oder auf die für die Produktion wichtigen 
Waren, die die Gestehungskosten oder die Lebenshaltungs- 
kosten in fremden Ländern steigert, eben dadurch geeignet 
ist, die aus der geographischen Verteilung des Welt- 
qu s entstehenden natürlichen Ungleichheiten zu ver- 
Die Konferenz tritt deshalb dafür ein, daß Ausfuhr- 
st nter st t ll 
fta sind, einer gt rute wirtschaftlichen 
Lage gerecht zu werden oder ‘die lebenswichtigen In- 
teressen des Landes zu schützen, und daß dabei zwischen 
den verschiedenen ausländischen Bestimmungsländern 
keine Diskriminierung stattfinden sollte. 
Daher empfiehlt die Konferenz: 
1. Die Ausfuhr von Rohstoffen sollte nicht durch Aus- 
fuhrzölle oder sonstige Abgaben ungebührlich be- 
lastet werden; wo solche Zölle oder Abgaben durch 
fiskalische Erfordernisse oder außerordentliche oder 
zwingende Umsstände gerechtfertigt sind, sollten sie 
möglichst niedrig gehalten werden. 
! In keinem Jalle sollten Ausfuhrzölle auf Rohstoffe 
zu dem besonderen Zweck erhoben werden, fremden 
Ländern den Rohstoffbezug zu verteuern, so daß 
sie bei Herstelung der Fertigwaren unbillig be- 
nachteiligt sind. 
' Bei Ausfuhrzöllen auf Rohstoffe sollte ohne Rück- 
sicht darauf, ob sie aus fiskalischen Gründen oder 
im Hinblick auf außerordentliche oder zwingende 
Umstände erhoben werden, nie eine Diskriminierung 
zwischen verschiedenen ausländischen Bestimmungs- 
ländern stattfinden. 
' Vorstehende Grundsätze gelten in gleicher Weise für 
Ausfuhrzölle auf Verbrauchsgüter. 
4. Handelsverträge 
Tariffragen bilden bei all ihrer Bedeutung doch nur 
einen Teil des Gebietes der internationalen Handels- 
politik. Um dem internationalen Handel die erforder- 
lichen Sicherheiten für freie Entwicklung auf einer an- 
gemessenen Grundlage zu geben, müssen die Staaten 
auch langfristige Handelsverträge eingehen, die für eine 
zerechte und gleichmäßige Behandlung in bezug auf Jölle 
und Handelsbedingungen bürgen. Der Weltkrieg hat in 
dieser Beziehung beklagenswerte Folgen gehabt, denn er 
hat das Netz von Handelsverträgen zerstört, wodurch 
1) Siehe auch I, 1; Aus- und Einfuhrverbote und -befchränkungen 
I) 
15"
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.