Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

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1927 in Genf zusammentreten soll und bei der ver- 
schiedene der vorstehend erwähnten Organisationen 
vertreten sein werden, zweifellos die geeignetsten Mittel 
ausfindig machen, um die zahlreichen schwebenden 
Untersuchungen in ein gemeinsames System zu bringen. 
Insbesondere soll sie auf Anregung der letzten Völker- 
bundsversammlung und nach einem Entwurf des be- 
ratenden Fachausschusses für Verkehrssstraßen und 
Durchgangsverkehr mit der Durchführung eines 
Planes für die systematische Sammlung und Ver- 
breitung allgemeiner Angaben über Verkehrsstraßen 
und Durchgangsverkehr beginnen. Dadurch soll 
zwischen den betreffenden Verwaltungen europäischer 
und außereuropdäischer Länder eine Zusammenarbeit 
hergestelt werden, die im allgemeinen zur Zeit 
noch fehlt. Die so gesammelten, zusammengefaßten und 
veröffentlichten Angaben werden sich insbesondere auf 
öffentliche internationale Abkommenüberdas Transport- 
wesen, auf seine verwaltungsmäßige und gesetzgeberische 
Behandlung in den verschiedenen Ländern, auf im Bau 
begriffene oder vollendete Anlagen, auf die allgemeine 
Verkehrsstatistik und auf die wichtigsten Veränderungen 
der Fracht- und Tarifsysteme beziehen. Sie werden 
weitesten Kreisen der Transport- und Handelsinteressenten, 
denen sie zugehen sollen, von größtem Interesse sein. Die 
Angaben werden es auch dem Völkerbunde ermöglichen, 
beim Ausbau internationaler Jusammenarbeit in Trans- 
portfragen tiefer in praktische Einzelheiten einzudringen 
und genauer, als es auf Grund der allgemeinen Texte 
der Abkommen möglich ist festzustellen, welche Fortschritte 
bei praktischer Anwendung der in diesen Abkommen 
niedergelegten Grundsätze gemacht werden, welche Mög- 
lichkeiten bestehen, um ihre Anwendung zu erweitern, und 
welche Schwierigkeiten dem internationalen Transport- 
wesen etwa erwachsen. 
Die Virtschaftskonferenz kann natürlich nicht den Ver- 
such machen, die Stelle der verschiedenen internationalen 
Organisationen einzunehmen, die die Transportfragen 
bearbeiten, und die von ihnen behandelten Probleme er- 
neut zu prüfen; sie kann deren Bemühungen nur billigen 
und alle in Frage kommenden Behörden dringend bitten, 
sie im allgemeinen Interesse des internationalen Handels 
zu unterstützen. 
1. Die auf der Konferenz zu Barcelona im Jahre 1921 
abgeschlossenen Allgemeinen Abkommen über die 
Freiheit des Durchgangsverkehrs und über die 
Rechtsordnung der schiffbaren Wasserstraßen von 
internationaler Bedeutung sowie die auf der Genfer 
Konferenz 1923 abgeschlossenen Allgemeinen Ab- 
kommen über die Internationale Rechtsordnung der 
Eisenbahnen und Seehäfen haben die Schwierigkeit 
der Frage voll berücksichtigt. Die allgemeine Durch- 
führung der Abkommen würde dem Transport- 
wesen ein dauerhaftes System der Freiheit und ge- 
rechten internationalen Behandlung ohne unbillige 
Diskriminierung gewährleisten, wobei darauf zu 
achten wäre, daß den ZJolltarifen genügend Spiel- 
raum bleibt, um ihre möglichst enge Anpassung an die 
vielseitigen Erfordernisse des Handels zu ermöalichen. 
Ferner würde die möglichst umfassende Durch- 
1 führung des im Jahre 1923 zu Genf abgeschlossenen 
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