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und es ist kein Zufall, daß der Staatsmann, dem um das Gelingen der staatlichen Einheit Italiens das
größte Verdienst zugesprochen wird, Cavour, auch der erste Finanzminister des neuen Staates gewesen
ist. »Die Aufgabe war nicht leicht, da zu der Beseitigung des Defizits (des sardinischen Staates) noch
die Notwendigkeit kam, für das neue Königreich eine Gerichtsverfassung zu schaffen, und das gesamte
Staatswesen, besonders auch das Heerwesen, neu zu ordnen. Die staatliche Einheit mußte gefestigt
werden, und zwar wurde das auf die verschiedenste Weise versucht, u. a. dadurch, daß eine stärkere
Betätigung auf dem Gebiete der öffentlichen Arbeiten, der Eisenbahnen und des Verkehrswesens über-
haupt einsetzte, und daß die nationale Wirtschaft, die sich langsam von einer langen Depression erholte
und sich von der ausländischen Herrschaft freizumachen versuchte, gefördert wurde: alles in allem
kamen zu der finanziellen Krisis (des sardinischen Staates) die Schwierigkeiten der politischen und
wirtschaftlichen Befestigung der nationalen Einheit*)«. Es ist daher nicht verwunderlich, daß die ersten
Jahre nach der Gründung des Königreiches mit jährlichen Fehlbeträgen der Staatsfinanzen abschlossen.
Infolge einer sehr weitgehenden Sparpolitik war dieser Zustand im Jahre 1876 überwunden. Nach erneuten
Schwierigkeiten in den neunziger Jahren setzte um die Jahrhundertwende eine Periode der Gesundung
der italienischen Finanzen ein, die erst durch den italienisch-türkischen Krieg ihr. Ende fand und von
sehr günstigem Einflusse auf die Entwicklung der italienischen Wirtschaft war. Das Finanzjahr 1910/11,
das letzte dieser Periode, schloß mit 2 408 Millionen Lire Ausgaben und 2 420 Millionen Lire Einnahmen
ab. Der italienisch-türkische Krieg machte eine weitere Entwicklung in diesem Sinne unmöglich, sowohl
durch die direkt mit dem Kriege zusammenhängenden Ausgaben als auch indirekt durch die Kosten
für den neuerworbenen Kolonialbesitz. Im Voranschlage 1913/14 sind die Nachwirkungen dieses Krieges
unmittelbar nur insofern zu spüren als sich unter den militärischen Ausgaben Posten befinden, die man
im wesentlichen als Demobilmachungsausgaben bezeichnen kann. Außerdem entstanden in Nachwirkung
des italienisch-türkischen Krieges Ausgaben für das Kolonialwesen, die im Etat nicht in Erscheinung
treten, da sie auf dem Wege der Sonderbewilligung genehmigt wurden. Bei der Aufarbeitung sind diese
Posten berücksichtigt worden.
Eine Gegenüberstellung ‚der sogenannten Kntrale e Spese Effettive ergibt für 1913/14 ein Defizit von
rund 164 Millionen Lire, das durch Schuldenaufnahmen etatmäßig gedeckt worden ist, so daß rechnerisch
der Voranschlag für 1913/14 mit einem Überschusse von 31 Millionen Lire abschließt. Berücksichtigt man
außerdem die erwähnte Sonderbewilligung für die neuerworbenen Kolonien, die für 1913/14 mit nicht
yanz 30 Millionen Lire in die Aufarbeitung einbezogen wurde, so verschwindet auch dieser rechnungsmäßige
Überschuß, und die Ausgaben und Einnahmen erscheinen in ungefähr gleicher Höhe.
Bei Betrachtung der im Voranschlage für 1913/14 vorgesehenen Ausgaben fällt das starke Übergewicht
der Ausgaben für Landesverteidigung in die Augen; Sie machen von den Ausgaben für die eigentliche
Staatsverwaltung mehr als die Hälfte (51,4 vH), von den Gesamtausgaben beinahe ein Drittel (31,5 vH)
aus. Wenn in diesen Ausgaben auch zum Teile noch Abwicklungskosten aus dem italienisch-türkischen
Kriege enthalten sind, so lassen sie andrerseits die durch die politischen Verhältnisse der letzten Jahre
bedingte Unsicherheit erkennen, die mit der Möglichkeit größerer kriegerischer Verwicklungen rechnen
ließ. An zweiter Stelle innerhalb der Gesamtausgaben stehen die Ausgaben für den Schuldendienst mit
23,1 vH des Gesamtbedarfes. Die Höhe der Staatsschuld ist eine Folge der im vorstehenden kurz
geschilderten Finanzentwicklung Italiens, in deren Verlauf der italienische Staat vielfach zur Schulden-
aufnahme gezwungen war, um die schwierigen Aufgaben zu lösen, vor denen das verhältnismäßig junge
Staatsgebilde bei der Assimilierung der verschiedensten Verwaltungssysteme stand.
b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Die Tatsache, daß Italien erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Einheitsstaat wurde, kommt
finanzpolitisch auch in der Gestaltung der Einnahmen in stärkstem Maße zum Ausdruck. Auch auf
diesem Gebiete galt es für das neue Königreich, die verschiedenartigen Systeme der Einzelstaaten all-
mählich zusammenzufassen, doch sind vor dem Kriege noch nicht alle Ungleichheiten in der italienischen
Besteuerung beseitigt. Dies gilt besonders für die Besteuerung von Grund und Boden, deren Verein-
heitlichung durch Neuaufstellung eines gleichmäßigen Katasters zwar schon früher angeregt, aber nur
zu einem geringen Teile gelungen war.
Die Besteuerung des Bodenertrages unterlag mithin verschiedenen Maßstäben, da die neue Katastrie-
rung erst in wenigen Provinzen vollendet war, in den übrigen jedoch die Bemessung der Steuer nach
den alten Katastern erfolgte, die überwiegend aus der Zeit vor Errichtung des Einheitsstaates stammten.
Noch schwerer als die Ungleichheiten innerhalb der Immobiliarertragsbesteuerung wogen die Nachteile,
die sich aus dem Nebeneinanderbestehen der Steuern auf den Immobiliarertrag und der einkommen-
steuerähnlichen Mobiliarertragsteuer ergaben. Letztere sollte den Ertrag des beweglichen Vermögens
1) Griziotti, a.a. O., S. 10.