Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

JG 
und es ist kein Zufall, daß der Staatsmann, dem um das Gelingen der staatlichen Einheit Italiens das 
größte Verdienst zugesprochen wird, Cavour, auch der erste Finanzminister des neuen Staates gewesen 
ist. »Die Aufgabe war nicht leicht, da zu der Beseitigung des Defizits (des sardinischen Staates) noch 
die Notwendigkeit kam, für das neue Königreich eine Gerichtsverfassung zu schaffen, und das gesamte 
Staatswesen, besonders auch das Heerwesen, neu zu ordnen. Die staatliche Einheit mußte gefestigt 
werden, und zwar wurde das auf die verschiedenste Weise versucht, u. a. dadurch, daß eine stärkere 
Betätigung auf dem Gebiete der öffentlichen Arbeiten, der Eisenbahnen und des Verkehrswesens über- 
haupt einsetzte, und daß die nationale Wirtschaft, die sich langsam von einer langen Depression erholte 
und sich von der ausländischen Herrschaft freizumachen versuchte, gefördert wurde: alles in allem 
kamen zu der finanziellen Krisis (des sardinischen Staates) die Schwierigkeiten der politischen und 
wirtschaftlichen Befestigung der nationalen Einheit*)«. Es ist daher nicht verwunderlich, daß die ersten 
Jahre nach der Gründung des Königreiches mit jährlichen Fehlbeträgen der Staatsfinanzen abschlossen. 
Infolge einer sehr weitgehenden Sparpolitik war dieser Zustand im Jahre 1876 überwunden. Nach erneuten 
Schwierigkeiten in den neunziger Jahren setzte um die Jahrhundertwende eine Periode der Gesundung 
der italienischen Finanzen ein, die erst durch den italienisch-türkischen Krieg ihr. Ende fand und von 
sehr günstigem Einflusse auf die Entwicklung der italienischen Wirtschaft war. Das Finanzjahr 1910/11, 
das letzte dieser Periode, schloß mit 2 408 Millionen Lire Ausgaben und 2 420 Millionen Lire Einnahmen 
ab. Der italienisch-türkische Krieg machte eine weitere Entwicklung in diesem Sinne unmöglich, sowohl 
durch die direkt mit dem Kriege zusammenhängenden Ausgaben als auch indirekt durch die Kosten 
für den neuerworbenen Kolonialbesitz. Im Voranschlage 1913/14 sind die Nachwirkungen dieses Krieges 
unmittelbar nur insofern zu spüren als sich unter den militärischen Ausgaben Posten befinden, die man 
im wesentlichen als Demobilmachungsausgaben bezeichnen kann. Außerdem entstanden in Nachwirkung 
des italienisch-türkischen Krieges Ausgaben für das Kolonialwesen, die im Etat nicht in Erscheinung 
treten, da sie auf dem Wege der Sonderbewilligung genehmigt wurden. Bei der Aufarbeitung sind diese 
Posten berücksichtigt worden. 
Eine Gegenüberstellung ‚der sogenannten Kntrale e Spese Effettive ergibt für 1913/14 ein Defizit von 
rund 164 Millionen Lire, das durch Schuldenaufnahmen etatmäßig gedeckt worden ist, so daß rechnerisch 
der Voranschlag für 1913/14 mit einem Überschusse von 31 Millionen Lire abschließt. Berücksichtigt man 
außerdem die erwähnte Sonderbewilligung für die neuerworbenen Kolonien, die für 1913/14 mit nicht 
yanz 30 Millionen Lire in die Aufarbeitung einbezogen wurde, so verschwindet auch dieser rechnungsmäßige 
Überschuß, und die Ausgaben und Einnahmen erscheinen in ungefähr gleicher Höhe. 
Bei Betrachtung der im Voranschlage für 1913/14 vorgesehenen Ausgaben fällt das starke Übergewicht 
der Ausgaben für Landesverteidigung in die Augen; Sie machen von den Ausgaben für die eigentliche 
Staatsverwaltung mehr als die Hälfte (51,4 vH), von den Gesamtausgaben beinahe ein Drittel (31,5 vH) 
aus. Wenn in diesen Ausgaben auch zum Teile noch Abwicklungskosten aus dem italienisch-türkischen 
Kriege enthalten sind, so lassen sie andrerseits die durch die politischen Verhältnisse der letzten Jahre 
bedingte Unsicherheit erkennen, die mit der Möglichkeit größerer kriegerischer Verwicklungen rechnen 
ließ. An zweiter Stelle innerhalb der Gesamtausgaben stehen die Ausgaben für den Schuldendienst mit 
23,1 vH des Gesamtbedarfes. Die Höhe der Staatsschuld ist eine Folge der im vorstehenden kurz 
geschilderten Finanzentwicklung Italiens, in deren Verlauf der italienische Staat vielfach zur Schulden- 
aufnahme gezwungen war, um die schwierigen Aufgaben zu lösen, vor denen das verhältnismäßig junge 
Staatsgebilde bei der Assimilierung der verschiedensten Verwaltungssysteme stand. 
b. Die Entwicklung der Einnahmen. 
Die Tatsache, daß Italien erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Einheitsstaat wurde, kommt 
finanzpolitisch auch in der Gestaltung der Einnahmen in stärkstem Maße zum Ausdruck. Auch auf 
diesem Gebiete galt es für das neue Königreich, die verschiedenartigen Systeme der Einzelstaaten all- 
mählich zusammenzufassen, doch sind vor dem Kriege noch nicht alle Ungleichheiten in der italienischen 
Besteuerung beseitigt. Dies gilt besonders für die Besteuerung von Grund und Boden, deren Verein- 
heitlichung durch Neuaufstellung eines gleichmäßigen Katasters zwar schon früher angeregt, aber nur 
zu einem geringen Teile gelungen war. 
Die Besteuerung des Bodenertrages unterlag mithin verschiedenen Maßstäben, da die neue Katastrie- 
rung erst in wenigen Provinzen vollendet war, in den übrigen jedoch die Bemessung der Steuer nach 
den alten Katastern erfolgte, die überwiegend aus der Zeit vor Errichtung des Einheitsstaates stammten. 
Noch schwerer als die Ungleichheiten innerhalb der Immobiliarertragsbesteuerung wogen die Nachteile, 
die sich aus dem Nebeneinanderbestehen der Steuern auf den Immobiliarertrag und der einkommen- 
steuerähnlichen Mobiliarertragsteuer ergaben. Letztere sollte den Ertrag des beweglichen Vermögens 
1) Griziotti, a.a. O., S. 10.
	        
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