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usw. überwiesen. In Großbritannien wieder werden Funktionen der inneren Verwaltung sowohl durch
das Home Office wie durch das Ministry of Health ausgeübt, und in Frankreich gehörten 1914 auch Teile
der öffentlichen Arbeiten zum Aufgabengebiete des Innenministeriums.
Zur inneren Verwaltung sind hier alle Staatsaufgaben gerechnet, die aus der örtlichen Gliederung der
Staatsverwaltung erwachsen, sowie alle Maßnahmen zur Überwachung staatlicher Unterverbände und
Selbstverwaltungskörperschaften; ferner erscheinen hier die Ausgaben für die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit, also vor allem die Staatsaufwendungen für die Polizei. Die Ausgaben
des Staates für Soziales, für Hygiene usw. wurden nach Möglichkeit von den Ausgaben für die innere
Verwaltung losgelöst. Diese Scheidung war allerdings nicht überall völlig durchführbar, da z. B. in den
Provinzialverwaltungen wohl überall Beamte auch mit der Überwachung von Maßnahmen der Wohl-
fahrtspflege, des Bildungswesens usw. beschäftigt sind, ohne daß hier eine Aussonderung möglich ist.
Beispielsweise versieht der belgische und französische Departementchef Funktionen als Beauftragter
sowohl des Innenministers als auch des Wohlfahrts- oder Arbeitsministers, ohne daß die an dieser Stelle
für jeden Verwaltungszweck verwendeten Ausgaben zu trennen wären. Ebenso werden im Sinne dieser
Bearbeitung verschiedenartige Aufgaben vielfach in den Ministerien oder ihren einzelnen Abteilungen
vereinigt. So können die Kosten des italienischen Innenministeriums, des britischen Home Office und
Ministry of Health nur schätzungsweise auf die der vorliegenden Arbeit zugrunde gelegten Aufgaben-
zwecke aufgeteilt werden. In vielen Fällen ist eine solche Aufteilung überhaupt nicht möglich, so daß
für den zwischenstaatlichen Vergleich gewisse Fehlerquellen bestehen bleiben. Die Abgrenzung zwischen
den Polizeiausgaben einerseits, den Aufwendungen für Justiz und Heer andrerseits ließ sich im
allgemeinen durchführen, obwohl auch hier enge Berührungspunkte und teilweise Überschneidungen
vorliegen.
Zur inneren Verwaltung wurden in der Aufarbeitung noch einige weitere Spezialfunktionen des Staates
gerechnet, die mit den Hauptaufgaben der inneren Verwaltung in engem Zusammenhange stehen oder
sich in andere Abschnitte weniger zwanglos eingliedern ließen !). Gegenüber der Abgrenzung der inneren
Verwaltung nach den Etats der einzelnen Länder ergeben sich durch die Auffassung der »Inneren
Verwaltunz«, wie sie der vorliegenden Untersuchung zugrunde lag, folgende Unterschiede ®):
Gesamtsumme der Ausgaben für innere Verwaltung.
Frankreich Belgien Italien
Nach dem Nach der - Nach dem Nach der Nach dem Nach der
Etat Bearbeitung Etat Bearbeitung Etat Bearbeitung
in 1000 der Landeswährung
Vorkriegsetat ...... 177422 137 916 7 830 19 005 137 710 104 927
Nachkriegsetat .... 246 267 747 632 47 856 88 083 795 234 842 547
Il. Die Staatsausgaben Großbritanniens für die innere Verwaltung.
Die Verwaltungsorganisation Großbritanniens weist gegenüber den kontinentalen Staaten so grund-
legende Unterschiede auf, daß ein Vergleich von Einzelheiten unmöglich ist. Aus diesem Grunde findet
hier die innere Verwaltung Großbritanniens eine besondere Darstellung.
Der Hauptunterschied zwischen der britischen und der kontinentalen Innenverwaltung liegt in dem
Fortfalle fast des gesamten staatlichen Behördenapparates, dem in den festländischen Staaten unter
Leitung des Innenministeriums die innere Verwaltung in den Unterbezirken der Staatsverwaltung, wie
Provinzen USW., übertragen ist. Ein eigentliches Innenministerium besteht in Großbritannien nicht.
Es handelt sich hier in erster Linie um die regionale Überwachung der Selbstverwaltung sowie der
en Sicherheit. Diese Aufgaben liegen zum Teil zentralisiert in der Hand des Ministry of Health,
sie durch reisende Inspektoren ausüben Jäßt, zum Teil in der Hand der Grafschaftsräte, also der
SEE ‚Dieser letztere Teil der inneren Verwaltung fällt also aus dem Rahmen
er staatlichen Verwaltungsorganisation und damit einer Statistik der Staatsfinanzen heraus. Auf die
Erfüllun g dieser Verwaltungsaufgaben durch das Selbstverwaltungssystem wird im Anhang, Erstes
Kapitel. kurz eingegangen werden (vgl. S. 483).
1) Es handelt sich vor allem um die Verwalti Parkanla; ä | igkei 7
Eichwesen, das Aus- und Rück wan Mana won I Van” Parkanlagen; -Denlemölern und Bchenswirdiekeiten, um das-Vermiessuhgs- und
= NN var in Großbritannien kein eigentliches Innenministerium besteht, konnte dieses Land in der folgenden Übersicht