Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Staatsausgaben für innere Verwaltung in Großbritannien. 
l. Bedarf für die eigentliche Staatsverwaltung. 
1912/13 1925/26 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1000,£ 
1. Home Office... +. N 47 95 56 
Er 129 123 72 
3. Local Government Board bzw. Ministry of Health (England) 144 159 94 
A, Tandesvermessung: 1.00 + 7.00 0b nr hr eher er bee 282 296 174 
5. Zivildienstkommissioh 0... er rer era nAn Man 61 66 
6. Allgemeine Registerbehörde (England) ............... 59 115 
7. Sparkommissi0 ur rır  R Re Hr eK 74 
8: Privy Seal Offiee nr re are ern r Re z 
9. Government Acluarı 2. EEE 39 
10: Development Fund... er 140 
11. Wanderungswesen: u. Er Kr rn Ra Ra I Wi 15 64 
42. TierschutZ u er re ARE REF HE RE er 1 3 
13. Gemeindesteuern auf staatlichem Grundbesitz ........ 152 120 71 
14. Allgemeine Gebäude- und Parkverwaltung ........... 660 2.333 1 371 
15. Sekretariat für Schottland +. ......0000007 4: reed 18 39 23 
16. Local Government Board bzw. Board of Health (Schottland) 4 22 12 
17. Pensionen für die schottische Verwaltung ............ 30 e 
18. Allgemeine Registerbehörde Schottland .............- 6 25 E 
19. -Sekretarlat für Irland. er er HT TE 
20. Local Government Board (Irland) .........444447744 4 zB 
21. Statthalter von Irland ver erı Werr rr nn r nA 24 
23. Gouyerneur von Nordirland»... 000er ee 
28. Irisches Todesfallregister . .......00..0 0000441 rk 18 
24. Pensionen für die irische Verwaltung ...............- 73 
25. Allgemeine Registerbehörde Irland .................. 14 
26. Grenzziehung in Inland TUE Tal 50 
27. Sonstiges „AT EG v4 4 RB REN 22 14 8 
InSgeNaME arena 1060 875 2208 
Die Aufsichtsgewalt ist in Großbritannien auf mehrere Zentralbehörden verteilt, deren Aufgaben jedoch 
nicht allein das Gebiet der inneren Verwaltung im Sinne dieser Bearbeitung umfassen. Diese Behörden 
sind das Home Office und in der Vorkriegszeit die Local-Government Boards für England, Schottland und 
Irland bzw. in der Nachkriegszeit das Ministry of Health und das Scottish Board of Health. Die Aufgaben 
des Home Office liegen zu einem Teile auf dem Gebiete der Gewerbeinspektion, zum anderen Teile um- 
fassen sie die Kontrolle der Selbstverwaltungskörperschaften bezüglich des Polizeiwesens (vgl. auch 
S. 489). Die Local Government Boards bzw. das nach dem Kriege an ihre Stelle getretene Ministry 0] 
Health verwalten das gesamte Gesundheitswesen und einen Teil der sozialen Fürsorge; daneben über- 
wachen sie die Finanzgebarung der Selbstverwaltungskörper und üben gewisse andere, nicht sehr um- 
fangreiche Funktionen auf dem Gebiet der inneren Verwaltung aus. Die Schwierigkeiten für die Etat- 
bearbeitung liegen nun darin, daß in diesen beiden Zentralstellen mehrere im Sinne dieser Unter- 
suchungen verschiedene Verwaltungsgebiete organisatorisch eng zusammengefaßt sind, ohne daß die 
Aufwendungen nach dem Verwendungszweck getrennt ausgewiesen werden, Bei der Bedeutung der hier 
in Frage stehenden Etatposten mußte versucht werden, eine Aufteilung dieser Ausgaben in solche 
für innere Verwaltung und für Soziales wenigstens schätzungsweise durchzuführen. Das Ergebnis dieser 
Schätzung wurde auf folgendem Wege gewonnen: 
Bei der Behandlung der Local Government Boards bzw. des Ministry of Health wurden die Verhältnisse 
des Nachkriegsetats zugrunde gelegt, da in ihm die verhältnismäßig am meisten detaillierten Angaben 
über den Umfang der Verwaltungstätigkeit dieser Behörde auf den verschiedenen Aufgabengebieten 
vorhanden sind. Eine Feststellung der in den einzelnen Abteilungen der ausführenden Verwaltung 
beschäftigten Beamten ergab, daß die überwiegende Bedeutung des Ministry of Health auf dem Gebiet 
des Wohlfahrts- und Hygienewesens liegt, wogegen seine Funktionen als innere Verwaltungsbehörde 
zurücktreten. Bei einigen Abteilungen und nachgeordneten Behörden des Ministeriums, die gesondert 
ausgewiesen sind, war die richtige Einordnung ohne weiteres möglich. Aufzuteilen waren in der Haupt- 
sache die Ausgaben für den leitenden Stab des Ministeriums, die gesamten Bürobeamten des Ministeriums 
und der ausführenden Verwaltungsabteilungen (Insurance Department, Old Age Pension Branch, Accountani 
Department) sowie für das Hauspersonal sämtlicher Verwaltungsabteilungen. Auch der Bonus, d.h. die 
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