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Teuerungszulage, war für sämtliche Beamte des ganzen Etatabschnitts aufzuteilen. Der Aufteilung ist
das Verhältnis »Inneres« zu »Soziales« wie 1 zu 7 zugrunde gelegt worden. Die Teuerungszulage ist
mit etwa 30 vH zu jedem der so erhaltenen Posten hinzugezählt worden.
Schwieriger liegt die Frage im Vorkriegsetat bei den Local Government Boards, da in ihnen die
Abteilungen der ausführenden Verwaltung nicht gesondert angegeben werden, SO daß aus der Anzahl
der in den einzelnen Abteilungen beschäftigten Beamten nicht auf die Verteilung der Gesamtaufwendungen
geschlossen werden kann. Der erwähnte Maßstab der Nachkriegszeit kann der Aufteilung der Vorkriegs-
ziffern nicht zugrunde gelegt werden, da das Ministry of Health nicht nur die alten Abteilungen der
Local Government Boards übernommen hat. Da anzunehmen ist, daß die sozialen Aufgaben des Ministry
of Health umfangreicher sind als die der Local Government Boards der Vorkriegszeit, mußte bei den
letzteren der Anteil der sozialen Ausgaben im Verhältnis zu denen für innere Verwaltung etwas geringer
angesetzt werden als beim Ministry of Health. Aus diesem Grunde ist bei allen zusammengesetzten Posten
in den Local Government Boards die Aufteilung nach dem Schlüssel »Inneres« zu »Soziales« wie 1 zu 5
vorgenommen worden.
Ähnliche Schwierigkeiten ergaben sich bei der Aufgliederung des Home Office auf die verschiedenen
Verwaltungszwecke. Aufzuteilen war hier der gesamte ministerielle Verwaltungsstab sowie sein Büro-
personal. Die Verwaltungsbehörden der Gewerbeinspektion mit ihren leitenden Beamten sind gesondert
aufgeführt, nicht dagegen die zentrale Polizeibehörde. Da anzunehmen ist, daß sich die Kosten für die
Polizeiüberwachung mit denen der zentralen Verwaltungsstellen der Gewerbeinspektion etwa die Wage
halten, sind die zusammengesetzten Posten des Home Office nach dem Verhältnis »Inneres« zu »Soziales«
wie 1 zu 1 aufgeteilt worden.
Wenn diese Aufgliederung mangels sicherer Anhaltspunkte als willkürlich erscheinen mag, so sind die
hierdurch entstehenden Fehlermöglichkeiten jedenfalls geringer, als wenn eine Aufteilung überhaupt
nicht erfolgt wäre. Der Verzicht auf diese Aufteilung hätte nicht nur den Vergleich mit den Etats der
anderen Länder, sondern auch den Vergleich zwischen dem Vorkriegs- und/dem Nachkriegsetat Groß-
britanniens unmöglich gemacht. Immerhin dürfen aus den gewonnenen Schätzungszilfern nicht zu weit
gehende Schlüsse auf die Entwicklung im einzelnen gezogen werden.
Die Aufwendungen für die innere Verwaltung Großbritanniens sind gegenüber der Vorkriegszeit auch
bei Berücksichtigung der Kaufkraftverminderung der Währungseinheit gestiegen. Über die Ursachen
ist aus den genannten Gründen nach den Angaben der Etats im einzelnen wenig Genaues zu sagen.
Die Entwicklung der Ausgaben für die einzelnen Teilgebiete der inneren Verwaltung ist sehr verschieden
verlaufen. Während die- Ausgaben für Landesvermessung, Polizei, die Zivildienstkommission u. a. sich
bedeutend vermindert haben, sind die Aufwendungen z.B. für die allgemeine Gebäude- und Park-
verwaltung außerordentlich stark gestiegen. Die Ausgabenverminderung des Miwistry of Health gegen-
über den Local Government Boards sowie die Ausgabensteigerung des Home Office dürfte wohl nicht allein
in etwaigen Fehlern der zahlenmäßigen Aufgliederung begründet sein. Daß die Verwaltungstätigkeit des
Home Office intensiver geworden ist, geht auch aus der Anzahl der in allen Abteilungen beschäftigten
Beamten hervor. Demgegenüber könnte man aus der Tatsache, daß die Anzahl der im Ministry of Health
offensichtlich mit reinen Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiete der inneren Verwaltung beschäftigten
Beamten gegenüber den in den Local Government Boards der Vorkriegszeit tätigen stark gesunken ist,
auf eine Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit dieser Behörde schließen. Die Vergleichbarkeit der
Ausgaben für die innere Verwaltung in Vor- und Nachkriegszeit leidet ferner auch daran, daß einerseits
vor dem Kriege vorhandene Ausgaben nach dem Kriege in Wegfall kamen, und anderseits nach dem
Kriege neue Ausgaben in den Etat eingesetzt wurden. So erscheinen nach der Neugestaltung der
englisch-irischen Beziehungen die Aufwendungen für die irische Verwaltung im Nachkriegsetat nicht
mehr als Verwaltungsbedarf, sondern, soweit sie überhaupt noch über den britischen Etat laufen, unter
den »Überweisungen« im Sinne des hier zugrunde gelegten Aufarbeitungsschemas. Unter den im
Nachkriegsetat neu auftretenden Posten finden sich u.a. die Ausgaben für eine Sparkommission,
die- eine Vereinheitlichung und Verbilligung der Verwaltung herbeiführen soll.
Die Aufwendungen Großbritanniens für Zwecke der Auswanderungsfürsorge sind im Zusammenhange
mit den allgemeinen Bestrebungen zur Förderung der Auswanderung gegenüber der Vorkriegszeit stark
angewachsen. Ein Teil der Kosten, namentlich für überseeische Siedlung, erscheint im Rahmen der Arbeits-
losenfürsorge unter den Sozialen Aufgaben*).
Die »Überweisungen« an die Selbstverwaltungskörperschaften (vgl. die folgende Übersicht) sind nach dem
Kriege stark angewachsen. Die Ausgliederung der Bewilligungen (Gramts in Aid) für Polizeizwecke begegnete
1912/13 insofern gewissen Schwierigkeiten, als diese in den allgemeinen Überweisungen innerhalb der Finanz-
verwaltung enthalten waren. Legt man die Abrechnungen der Selbstverwaltungskörperschaften über
1) Vgl. dazu die Übersicht auf 8.302 ff.