Erwerbung der nordafrikanischen Gebiete und der Ägäischen Inseln. Damit erreichte der italienische
Kolonialbesitz folgende Ausdehnung:
Natıb- der Kolonie Größe der Fläche Größe
in qkm der Bevölkerung
Lybien (Tripolis und Cyrenaica)......... 1 650 000 1 070 000
Erylräd „0.0. 0m re heran ee en anennn A 119 000 380 000
Somaliland »....404000 Werne k rad 456 500 525 000
Apsische Inseln. +... .00 rer het rent 2847 104 000
Tientsin +. eh ent ne un 0,50 10 000
Insgesamt.... 2 228 347,50 2 089 000
b. Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung.
Die Zentralverwaltung des italienischen Kolonialbesitzes lag vor dem Kriege in der Hand einer General-
direktion im Ministerium des Äußern, die in zwei Abteilungen, eine für Kolonialpolitik und eine für Kolonial-
verwaltung, gegliedert war. Nach dem Kriege wurde ein Kolonialministerium geschaffen, in dem eine
Generaldirektion die Angelegenheiten der ostafrikanischen, eine andere die der nordafrikanischen Kolonien
verwaltet. Die Kosten für die Zentralverwaltung des Kolonialwesens sind nach der untenstehenden Über-
sicht gegenüber der Vorkriegszeit unter Berücksichtigung der Verschiebung der Kaufkraft etwa auf das
Fünffache gestiegen. Der Grund dafür liegt einmal in der erhöhten Bedeutung, die die Entwicklung des
Kolonialbesitzes in der Nachkriegszeit für die Bevölkerungs- und Wirtschaftspolitik Italiens erlangt hat;
außerdem sind in den Nachkriegsangaben Ausgaben für die koloniale Landesverteidigung enthalten, die sich
nicht aussondern ließen.
ec. Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung.
Tripolis und Cyrenaica haben in der Nachkriegszeit einen eignen Etat, der 1925/26 auf der Ausgaben-
seite mit 185,91 Millionen Lire für Tripolis und 161,83 Millionen Lire für Cyrenaica abschließt. Der Haupt-
teil dieser Ausgaben wird durch Zuschüsse des Mutterlandes gedeckt. Als Zuschuß für zivile und militärische
Verwaltung der beiden Kolonien erscheinen 1925/26 für Tripolis 131,91 Millionen Lire, für Cyrenaica
116,70 Millionen Lire. Der Schwerpunkt der Ausgaben liegt in diesem Jahre bei den Militärausgaben
(141,00 Millionen Lire bzw. 109,01 Millionen Lire), von denen also der größte Teil durch Zuschüsse des
Mutterlandes bestritten wird. Die Höhe der Militärausgaben erklärt sich aus den noch ungesicherten Zu-
ständen in den Kolonien.
Die Entwicklung der Aufwendungen Italiens für diese beiden Kolonien gegenüber der Vorkriegszeit
Jäßt sich nicht feststellen, da im Etat von 1913/14 noch keine finanziellen Anforderungen für ihre Ver-
waltung enthalten waren. Es ist lediglich für die Zeit vom 20. November 1912 bis 30. Juni 1914 eine
Nachtragsbewilligung in Höhe von 50 Millionen Lire genehmigt worden, von der 46,96 Millionen Lire
tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Bei der Aufarbeitung des Etats für 1913/14 sind von diesen
46,96 Millionen Lire 29,66 Millionen Lire = !*/,, berücksichtigt worden.
Während die Kolonien Tripolis und Cyrenaica eine gewisse Selbstverwaltung aufzuweisen haben, indem
dem Gouverneur eine Abgeordnetenkammer zur Seite steht, die aus allen Gemeinden beschickt und durch
einige von der Regierung ernannte Mitglieder ergänzt wird, werden die Kolonien Eryträa und Somaliland
von je einem Zivilgouverneur regiert. Auch diese Kolonien haben einen eigenen Etat. Er schließt auf der
Ausgabenseite für Eryträa im Jahre 1925/26 mit 34,42 Millionen Lire, für Somaliland mit 25,18 Millionen
Lire, von denen 19,75 bzw. 22,35 Millioner: Lire aus Zuschüssen des Mutterlandes gedeckt werden. Nach
dem Etat von 1913/14 betrugen die Zuschüsse 6,35 Millionen Lire,. für Somaliland 4,23 Millionen Lire.
Der Anteil der Heeresausgaben ist in beiden Kolonien verhältnismäßig geringer als in Tripolis und Cyrenaica;
für Schutztruppen usw. wurden 1925/26 12,16 bzw. 4,75 Millionen Lire vorgesehen. Der Zuschuß des
Mutterlandes diente demnach hauptsächlich der eigentlichen Verwaltung der Kolonien. Von Somaliland
ist der südliche Teil im tatsächlichen Besitze Italiens, der nördliche Teil ist ein Schutzgebiet über die
Sultanate von Obia und Migiurtini. Die Interessen Italiens werden hier von einem Kommissar gewahrt;
in der Verwaltung wird im übrigen den Sultanen ziemlich freie Hand gelassen.
Für die Besitzungen im Ägäischen Meere sind im Etat 1925/26 lediglich 8,86 Millionen Lire als Ver-
waltungszuschuß aufgeführt.
Die italienische Besitzung Tientsin in China hat keinerlei koloniale Bedeutung. Aufwendungen sind
im Etat nicht ersichtlich.
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