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Die Besoldung der regulären Armee erfolgt durch das britische Schatzamt ohne Rücksicht auf die
Verwendung innerhalb oder außerhalb des Mutterlandes.
Der gemeine Soldat bezog vor dem Kriege 1 s bis 1 s 1 d Löhnung für den Tag in der Infanterie und
1s2dbisls9din der Kavallerie. Außerdem erhielt er bestimmte Rationen von Brot und Fleisch. Für
1925/26 sind die entsprechenden Zahlen für den gemeinen Soldaten aller Waffengattungen (Troops, Pri-
vates usw.) 2s 9d bis 3 s 6 d Ordinary Rates; die Tradesman’s Rates betragen 3 bis 6 s. Zu dieser Besoldung
treten Zulagen für Verheiratete über 26 Jahre in Höhe von 7 s je Woche und Familienzulagen nach Anzahl
der Kinder von 1s bis 6s 6 d als Höchstsatz je Woche.
Die Gehälter der Unteroffiziere und Offiziere sind im allgemeinen höher als in den kontinentalen Ar-
meen. Die Tageslöhnung der Unteroffiziere (Noncommissioned Officers und Warrant Officers) erreicht in
der höchsten Klasse die beträchtliche Höhe von 14 s Ordinary Rates und 16 s Tradesman’s Rates.
Die Angehörigen der Territorial Army erhalten einerseits eine jährliche Entschädigung (vor dem Kriege
etwa 2 £) und anderseits während der aktiven Dienstzeit sowohl in dem 6monatigen Ausbildungskursus
als auch in der gewöhnlich 2 Wochen dauernden Übungszeit den Sold der aktiven Truppen.
2. Die Ausgaben.
Eine außerordentliche Schwierigkeit bereitete bei der Aufarbeitung des Nachkriegsetats das Institut der
Internal Credits, d. s. Verrechnungsposten, die im Etat doppelt aufgeführt sind. Sie erklären sich aus dem
Bestreben, das Bruttoprinzip auch in den einzelnen Diensten (bei Abkommandierungen und in Fällen, wo
Ausgaben von einem Dienstzweige getragen werden, einem anderen aber letzten Endes zugute kommen)
durchzuführen. Während sich in den ersten beiden Kapiteln des Heeresetats die Internal Credits feststellen
und aussondern ließen, mußten sie im übrigen prozentual abgesetzt werden, da sie in den einzelnen Titeln
nicht bezeichnet waren.
Außer den Internal Credits, welche nur im Heeresetat von 1925/26 enthalten sind, haben die Appropria-
tions in Aid für die Frage der Erfassung der Bruttoausgaben Bedeutung. Appropriations in Aid sind in
allen Etats Großbritanniens enthalten; in dem erwähnten Heeresetat stehen neben den Internal Credits
die den Approprialions in Aid entsprechenden Beträge unter Sums Receivable. Bei diesen Appropriations
in Aid handelt es sich nur zum Teil um Verwaltungseinnahmen; zum mindestens ebenso großen Teil sind
hierunter Zuweisungen von anderen Etats, besonders denen der übrigen Landesverteidigung und der Kolo-
nien, enthalten. Soweit diese Summen in den betreffenden Ministerialetats schon einmal ausgewiesen
sind, liegen Doppelaufführungen vor. Sie ließen sich indessen bei dieser Aufarbeitung nicht aussondern.
Die Appropriations in Aid finden sich in gleicher Weise im Marine- und Luftfahrtetat (vgl. S. 141 ft.
und 144 ff.).
Bei der Aufarbeitung der Voranschläge bereitete ferner — wie bereits erwähnt — die ziffernmäßige Tren-
nung der Aufwendungen für das Heimatheer von denen für die in den Kolonien verwendeten Truppen be-
sondere Schwierigkeiten. Im Vorkriegsetat sind die Heeresausgaben ohne Rücksicht darauf, ob die be-
treffenden Einheiten im Mutterlande oder außerhalb verwendet werden, aufgeführt. Gesondert sind ledig-
lich die Kostendes Colonial and Native Indian Corps ausgewiesen, die vom Mutterlande getragen werden, falls
die betreffenden Truppen außerhalbihres Landes (indische Truppen außerhalb Indiens usw.) eingesetzt wer-
den. Da diese Truppen nur wieder in Kolonien verwendet werden dürfen, sind sie voll zum Kolonialheer
zu rechnen. Welche Etatposten des übrigen Heeres sich auf Truppen beziehen, die außerhalb des Mutter-
landes verwendet werden, ist im Vorkriegsetat nur teilweise festzustellen. Insbesondere fehlen diese An-
gaben bei den gesamten Soldausgaben des stehenden Heeres. In den Haupttabellen (S. 462 ff.) erscheinen
also die Vorkriegsausgaben für das Kolonialheer möglicherweise zu niedrig. Beim Vergleich der Vor-
und Nachkriegsausgaben wurde versucht, diese Lücken durch Schätzung auszufüllen, und zwar in der
Weise, daß die gesamten Personalausgaben im Verhältnis der Truppenstärke, die bekannt war, aufge-
teilt wurden. Im Nachkriegsetat ist zwischen Truppen »1. in der Heimat, 2. in den Kolonien, 3. außer-
dem im Auslande« unterschieden; hierdurch wurde die Aufarbeitung erheblich erleichtert. Immerhin
waren aus den Ausgaben für die Truppen unter 3. die Besatzungskosten auszusondern, woraus sich
wiederum die Notwendigkeit schätzungsweiser Aufteilung für einzelne Posten ergab.
Der auffallende Unterschied in dem Verhältnis von Personal- und Sachausgaben bei Heimat- und Kolonial-
heer im Vorkriegsetat (vgl. die Übersicht S..462) erklärt sich daraus, daß, wie schon erwähnt, im Sold
des stehenden Heeres in Höhe von 7.005 500 £ auch der des Kolonialheeres enthalten ist. Schätzungsweise
läßt sich der Fehler in folgender Weise ermitteln:
Vom stehenden Heere in der Gesamtstärke von 180 000 Mann wurden in den Kolonien 45 680 verwendet.
Da sich die Soldausgaben auf insgesamt 7 005 500 £ beliefen, entfällt auf das Kolonialheer ein Anteil von
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