Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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1779397 £1). Der Soldposten für das Kolonialkorps, das nur in den Kolonien verwendet werden darf, ist 
von dieser Summe abzuziehen: 
1 779 397 
— 106 950 
1 672 447 
Demnach sind etwa 1700 000 £ von den Personalausgaben des Heimatheeres ab- und denen des Kolonial- 
heeres zuzurechnen. Es sei indes ausdrücklich festgestellt, daß es sich nur um eine ganz rohe Schätzung 
handelt, vor allem weil von der nicht zutreffenden Fiktion ausgegangen werden mußte, daß für den Ko- 
lonialdienst derselbe Sold zu rechnen sei wie für die Heimat. Auch von diesem Fehler abgesehen ist an- 
zunehmen, daß noch weitere Ausgaben für das Kolonialheer in dem Etat des Heimatheeres enthalten 
sind, die nicht entsprechend ihrer Bedeutug behandelt werden konnten, 
Die Heeresausgaben betragen in 1000 £: 
Heimat Kolonien 
Personalausgaben Sachausgaben Personalausgaben Sachausgaben 
1. Vor Berücksichtigung der Schätzung 18 642 7 830 617 1396 
2. Nach » » 16 942 7 830 2817 1.39 
Zur Entschädigung der vom Mutterlande getragenen Heereslasten zahlen die Kolonien für den Unter- 
halt der in ihren Gebieten stationierten Truppen Kontributionen, die nach folgenden Gesichtspunkten 
geregelt sind: 
Die Heereslasten der in Indien stationierten Truppen erscheinen im indischen Etat. Nur die Ausgaben 
für die Aushebung und Ausbildung der ausdem Mutterlande stammenden Truppen werden zunächst aus 
dem Kriegsetat des Mutterlandes bezahlt, wofür dann Indien Entschädigungen in Form der Kontribu 
tionen zu leisten hat. Vor dem Kriege war diese Zahlung auf 11£ 8s je Mann der britischen Truppen 
festgesetzt. Im Etat 1925/26 betrug sie insgesamt 1400 000 £. 
Die Kontribution Ägyptens ist seit 1907 auf 150 000 £ festgelegt. 
Straits Settlements und Hongkong haben entweder die Garnisonkosten oder 20 vH des Assessable Revenug 
zu zahlen, je nachdem, welche Summe geringer ist; 1924 bis 1926 wurde der letztere Zahlungsmodus 
gewählt. 
Ceylon ist verpflichtet, drei Viertel der Garnisonkosten oder 9*/, vH des Assessable Revenue abzu- 
führen; es wählte in den letzten Jahren alsMaßstab den Steuerertrag. 
Mauritius endlich zahlt 51/, vH des Assessable Revenue, 
Von den Kolonien steuern 1925/26 zu den Heeresausgaben bei?): 
Indien ver ree er rt a nl 4000008 
ÄRyPieN ker re 150 000 » 
Hongkong „...... 446 000 » 
Straits Settlements 383 000 » 
Er  E 71 000 » 
Oeylon ehrt kennen ners 900002 
2510 000 £ 
Diese Kontributionen sind in den Sums Receivable enthalten. Zu letzteren gehört ferner der Anteil aus 
den Reparationseinnahmen für die Besatzungskosten in Höhe von 1790000 £. Außerdem erstattet 
das Department East des Kolonialministeriums dem Kriegsministerium Heeresausgaben in Höhe von 
315.000 £, so daß bei einem Bruttoetat von 76 329 100 £ innerhalb der Sums Receivable in Höhe von 
9718 000 £ allein die Kontributionen, die Reparationseinnahmen für die Besatzungskosten und die Er- 
stattungen des Kolonialministeriums eine Einnahme von insgesamt 4615 000 £ ausmachen. 
Vor dem Kriege wurden außerordentliche Wehrmachtausgaben gelegentlich über Spezialrechnungen 
geführt. Auf Grund eines besonderen Gesetzeswurde dem Ministerium ein bestimmter Kredit genehmigt, 
für den das Schatzamt durch Ausgabe von Schatzanweisungen die erforderlichen Mittel bereitzustellen 
hatte. In einer besonderen, beim Schatzamte geführten Rechnung wurden die jeweiligen Abhebungen 
verbucht und entsprechende Annuitäten unter Anrechnung eines geringen Zinsfußes (etwa 2 vH) fest- 
gesetzt, welche aus dem Etat des Ministeriumsan das Schatzamt zurückzuzahlen waren, 
!) 7005 500.45 680 
180 000 . 
%) Nach den Angaben des Annuaire Milikzire von 1926, a. a. O., S. 182,
	        
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