Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

151 
Nach dem Kriege erfuhren die Kontributionsbeträge seit 1921 eine stetige Erhöhung; sie betrugen: 
901 ae 15.076.265: ft; | LA 323 050.000: fr. 
(Deere rne nr Yen menu 14 850.000. 920.0 raw entre ern 29 200000» 
EEE 
Die Summe für 1925 verteilt sich folgendermaßen: 
Indochina ++44-++.++++4++ 1044 25 000.000_fr, Martinique ..............«::.+. 200 000 fr. 
u | Guadeloupe +.......:.10.+4+++++ 2150000 » 
Madagaskar ..:.........++++«.221 1.200.000 >» La ROW er n 150.000 » 
2, Die Ausgaben, 
Bei der Beurteilung der etatmäßigen Ausgaben für die Landesverteidigung im Jahre 1914 ist zu 
berücksichtigen, daß die Voranschläge dieses Etatjahres einen unverhältnismäßig hohen Stand aufweisen. 
Schon in den letzten Jahren vor dem Kriege ist eine außerordentliche Steigerung der französischen 
Wehrmachtsausgaben festzustellen. Die Ausgaben für Heer und Flotte betrugen gegenüber den gesamten 
Staatsausgaben nach den Haushaltsrechnungen bzw. -voranschlägen in Millionen fr.: 
. Heer und Gesamte Staats: 
Heer Marine & 
Marine ausgaben 
1906 ee JE) 325 1.044 3 709 
1907 rue re 780 312 1 092 3.834 
1908 4.004 ee 780 320 1 100 3910 
(09 rer ern 800 334 1.134 4 005 
1910 irre 872 376 1 248 4 185 
Ve 938 416 1.354 4.386 
92 a 920 423 1.343 4 498 
1913 2000000000000 983 467 1 450 4 739 
LE CE 1 436 489 1 925 5 373 
Bei diesen Ziffern handelt es sich lediglich um die im Budget veranschlagten Beträge, während be- 
deutende Posten (vgl. auch S. 153) über Spezialrechnungen und besondere Kredite verrechnet worden 
sind. 
Die Übersicht zeigt für 1914 eine unverhältnismäßig große Ausgabensteigerung für das Heer. Diese 
erklärt sich in der Hauptsache durch die Mehrkosten auf Grund des Militärgesetzes vom 7. August 1913, 
welches die Verlängerung der Militärdienstzeit betrifft, und durch die Einbeziehung der Ausgaben für die 
Streitkräfte in Marokko, die bisher über eine Sonderrechnung geführt wurden. Hinzu traten noch die 
Mehraufwendungen für die Aufbesserung des Soldes und die Reform der Cadres. Die Militärvorlage von 
1913, das sogenannte Loi de Trois Ans, erforderte neben den laufenden Mehrausgaben einen einmaligen 
Betrag von etwa 900 Millionen am Ende des Jahres 1913 und während des Jahres 1914. Diese Summe 
wurde in besonderen Krediten außerhalb des Etats bewilligt und auf dem Anleihewege beschafft, konnte 
aber in der Aufarbeitung nicht berücksichtigt werden. Die im Etat erscheinenden laufenden Mehr- 
ausgaben betrugen 1914 für die verlängerte Dienstzeit 170, für die Aufbesserung des Soldes 33 und für 
die Reform der Cadres 12 Millionen fr, Die Ausgaben für die Truppen in Marokko, die 1914 erstmalig 
im Heeresetat ausgewiesen wurden, beliefen sich 1914 auf 202 Millionen fr.!). Die im Etat angeführte 
Steigerung der Heeresausgaben von 1913 zu 1914 beträgt 475 Millionen fr. Von diesen sind 417 Millionen fr. 
auf die obenerwähnten besonderen Mehrausgaben zurückzuführen. 
Während des Krieges wurden die gesamten Staatsausgaben nachträglich in zusammengefaßten Krediten 
bewilligt, und erst nach Friedensschluß wurde damit begonnen, zunächst für die Zivilverwaltung und 
später für die militärischen Erfordernisse wieder Voranschläge aufzustellen. Diese sind aber besonders 
für die Wehrmachtausgaben sehr unvollständig, da in dem Etat der Depenses Recowvrables und in den 
Spezialrechnungen, die aus der Kriegszeit übernommen waren, die verschiedenartigsten Ausgaben Auf- 
nahme fanden. Es ist deshalb schwer, von der Entwicklung der Wehrmachtausgaben in der Kriegs- und 
Nachkriegszeit ein genaues Bild zu gewinnen. Jedenfalls ist es zweckmäßig, die Depenses Recouvrables, 
in denen vor allem die Kosten‘ der Besatzungsarmee ausgewiesen sind, und auch die Spezialrechnungen 
1) Im Jahre 1913 erforderten die militärischen Operationen in Marokko 212 Mill. fr., die durch ein‘ Sondergesetz bewilligt und aus 
dem Überschusse der Einnahmen des Etatjahres 1913 gegenüber den Voranschlägen gedeckt wurden,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.