Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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3. Für das Etatjahr 1914 bestand eine, Spezialrechnung für die Verbesserung der Schifisbestückung 
auf Grund des Bauprogrammgesetzes vom 30. März 1912, die Compte de Depenses Afferentes aux Amtlio- 
ations de l’Armement Naval. Die betreffenden Ausgaben wurden auf Grund von Vorschüssen des Schatz- 
amtes getätigt, wurden aber im Etat nicht ausgewiesen, so daß sie bei der Aufarbeitung nicht herange- 
zogen werden konnten. 
4. Für die Gestaltung der Marineausgaben des Nachkriegsetats ist von Bedeutung, daß der Marine- 
minister auf Grund des Artikel 246 des Finanzgesetzes ermächtigt ist, auf eigene Rechnung unbrauch- 
bares und veraltetes Material zu verkaufen und den Erlös, anstatt ihn der Staatskasse zufallen zu lassen. 
für laufende Bedürfnisse der Ausrüstung zu verwenden‘). 
Es ist anzunehmen, daß für den Etat von 1925 noch weitere finanzielle Maßnahmen (vor allem Nach- 
tragsbewilligungen) in Frage kommen, die den Ausgabenstand beeinflussen, 
Die Gegenüberstellung der Ausgaben für die Marine für 1914 und 1925 zeigt nach den Ergebnissen der 
Aufarbeitung unter Vorbehalt aller oben erwähnten Einschränkungen folgendes Bild: 
1914 1925 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1000 fr. 
i. Ministerium und Zentralverwaltung... 3 589 12 464 2770 
2, Übrige Verwaltung, Intendanturen ... 6 889 22 135 4919 
3. Soldausgaben.............«-=+--+-- 74878 200 336 44 519 
4. Teuerungszulagen »..........400005 — 6 168 1371 
5. Verschiedene Personalausgaben ...... 487 17 202 3 823 
6. Verpflegung, Bekleidung, Unterkunft. 76 065 223 491 49 665 
7. Sanitätswesen er een 6 769 14 949 3/322 
8. Ausbildung, Versuchsanstalten ....... 4.929 16 890 3 753 
9. Transport, Schiffsbewegung ......... 4.179 26 603 5912 
10. Bewaffnung rer er erkennen: 106.086 108.256 24 057 
11. Neubauten und Reparaturen von Schif- 
fen, Werften, Arsenalen............. " 189468 530 608 117 913 
12. Küstenverteidigung, Häfen, Flotten- 
stützpunkte .. 1.247044 e rare een 095 43 565 9 681 
13. Verschiedene 1. 44.144 Frl 1.335 1 001 221 
14. Pensionen, Unterstützungen ......... 51343 184 487 40 997 
Insgesamt .... 537062 1 408 155 312 923 
d. Die militärische Luftfahrt. 
1. Allgemeines, 
In Frankreich ist die militärische Luftfahrt bis heute noch nicht in einer Hand vereint wie in Großbri- 
tannien und Italien, sondern gehört zu den Kompetenzen mehrerer Ministerien. Das Für und Wider 
der Einrichtung eines selbständigen Luftfahrtministeriums in Frankreich ist vielfach erörtert worden?). 
Die Vertreter einer selbständigen Luftwaffe betonen, daß nur von einer einheitlichen Leitung ein Ge- 
samtprogramm aufgestellt werden könne, daß erhebliche Ersparnisse möglich seien durch den Abbau 
von Doppelstellen und durch die Vereinheitlichung des Etats, daß sich schließlich militärorganisatorische 
Vorteile ergeben würden, wie zweckdienliche Verwendung des Personals, einheitliche Regelung des Avan- 
cements. Von den Gegnern einer einheitlichen Waffe wird insbesondere angeführt, daß gewisse Luftein- 
heiten speziell mit der Marine derartig eng verbunden sind, daß eine Trennung nur zum Schaden der 
Manövrierfähigkeit der betreffenden Flottenbestände erfolgen könnte. Die modernen Kriegsschiffe sind 
in der Regel von vornherein mit einem bestimmten Bestand an Flugzeugen ausgerüstet (die drei neuen 
Kreuzer der »Primauguet«-Klasse sollen je sechs Flugzeuge erhalten), und die Bemannung der Flugzeuge, 
beispielsweise der Beobachtungsflugzeuge mit Beobachtungsoffizieren, ist zwangsläufig vom Marine- 
personal zu stellen, so daß eine exakte Trennung in vielen Fällen unmöglich sein wird. Abgesehen 
von der militärorganisatorischen Bedeutung dieser Fragen ergeben sich für die vorliegende Aufarbeitung 
der etatmäßigen Ausgaben für die militärische Luftfahrt durch die erforderliche Aussonderung aus 
den Etats des Heeres und der Marine besondere Schwierigkeiten und die Möglichkeit von Fehlerquellen. 
*) Vgl. 8. 1538 Anm. *. 
2) Insbesondere in dem amtlichen Gutachten eines Regierungsvertreters vor der Deputiertenkammer vom Dezember 1922
	        
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