©
Belgien ist das einzige der bearbeiteten Länder, dessen Rüstungsaufwand sich unter Berücksichtigung
der Kaufkraftveränderungen gehoben hat. Dabei ist allerdings auf den in Belgien verhältnismäßig ge-
ringen Anteil der Wehrmachtausgaben (vgl. Übersicht 2 S. 177) an den gesamten Staatsausgaben
hinzuweisen. Die in den einzelnen Ausgabegruppen verschiedene Entwicklung geht aus der folgenden
Übersicht hervor:
Ausgaben für Landesverteidigung.
1913 1925
Original- Vorkriegs-
Ziffern kaufkraft
in 1000 fr.
1. Ministerium, Zentralverwaltung ........... 908 9 262 1 748
2. Besoldung von Offizieren und Mannschaften, . 30 717 196 535 37 082
2a. Teuerungszulagen ............0.0.00.0000004 . 18 340 3 460
3. Verschiedene Personalausgaben ...........- 543 = —
4. Sanitätsweseh .........0.00.0000re ahnen 1.370 17 530 3 308
5. Militärschulen 1... 400.040 Ken 324 1.969 372
v. Equipierung, Materialien ..........0.00400+4 5 734 57 632 10 874
7. Verpflegung, Transport ...........0.00000404 22 847 156 075 29 448
8. Militärische Bauten .........0.0.0.000000 0 27 262 155 063 29 257
9. Pensionen und Unterstützungen ........... 21 950 24 010 4 530
10. Verschiedenes .......00400.0400RE EEE 1.493 6351 1198
11. Außerordentliche Ausgaben ............... 5 447 — —
12. Militärische Luftfahrt ...........0.000+10004 1 245 30 036 5 667
Insgesamt .... 119840 672 803 126 944
V. Die Landesverteidigung Italiens.
a. Vorbemerkung.
Das oberste Organ für die Landesverteidigung in Italien ist die Commissione Suprema di Difesa, die
aus einem Exekutivausschuß und beratenden Organen besteht. An der Spitze des Ausschusses steht der
Ministerpräsident, Mitglieder sind die verantwortlichen Leiter der die Landesverteidigung betreffenden
Dienste, insbesondere der Kriegsminister, der Marineminister, der Luftfahrtkommissar (bis 1925) und
der Kolonialminister. Die beratenden Organe sind der Consiglio del’ Esereito, der Comitato degl' Ammiragli
und ein besonderer Ausschuß, dessen Aufgabe die Fürsorge für die wirtschaftliche Mobilisation umfaßt.
Zu dem letztgenannten Organ gehören die drei militärischen Leiter des Heeres, der Marine und der Luft-
fahrt, die Generaldirektoren der Staatsbank und der Eisenbahn, der Generalsekretär der obersten Ver-
teidigungskommission und die Spitzen der staatlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft.
b. Das Heer.
1. Allgemeines.
Das Heer untersteht dem Kriegsminister. Die militärischen Belange gehören zum Aufgabengebiet
des Chefs des Generalstabes. Dieser ist gleichzeitig Präsident des Consiglio del’ Esercito, der sich außer
ihm aus seinem Stellvertreter und sieben besonders ernannten Armeekommandeuren zusammensetzt.
Neben diesem engeren Heeresrat können vom Chef des Generalstabes auch die Armeekommandeure und
die fünf Generalinspektoren der Armee zur Beratung herangezogen werden.
Das italienische Heer wird auf Grund allgemeiner Wehrpflicht ausgehoben. Für die Zwecke der Re-
krutierung ist das Land in 106 Wehrkreise (Distretti Militari) eingeteilt, denen jeder Division zwei bis
sieben zur Sicherstellung ihres Nachwuchses zugewiesen sind.
Die Militärdienstzeit erstreckt sich auf 18 Monate. Diejenigen Militärpflichtigen, welche an einem zwei-
jährigen freiwilligen militärischen Ausbildungskursus teilnehmen, brauchen im Heere nur drei bis sechs
Monate zu dienen. Nach der neuesten Regelung darf die Zahl dieser Ausnahmefälle 50 000 nicht über-
schreiten.
Im Etatsjahre 1925 besteht das italienische Heer aus 10 Armeekorps zu je 3, insgesamt also 30 Divi-
sionen.
Die Infanterie (Fanteria) umfaßt 104 Regimenter in 52 Brigaden. Außerdem gibt es eine Spezialtruppe
für die Verteidigung der Alpengrenze: die Alpenjäger und die Bersaglieri. Die Alpenjäger stellen 9 Regi-
menter, denen 3 Regimenter Gebirgsartillerie zugeteilt sind. Die Bersaglieri bestehen aus 12 Regimentern,
von denen 6 Radfahrertruppen (Bersaglieri Ciclisti) sind.
165