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übrigen Lords (Lords Commissioners), zu denen in jüngster Zeit zwei unbesoldete hinzugekommen sind,
treten an Bedeutung gegenüber den zwei erstgenannten wesentlich zurück. Ihre Hauptaufgabe besteht
in der Vertretung des Schatzamtes in den Committees des Unterhauses. Der Financial Secretary hat mit
den einzelnen Departementchefs über deren Einzelvoranschläge zu verhandeln und das Budget zusammen-
zustellen. Der im Etat neben dem Financial Seeretary aufgeführte Parliamentary Secretary steht dem
Präsidenten des Unterhauses zur Seite und hat im Falle der Abwesenheit des zuständigen Ressortministers
die Regierungsvorlage zu vertreten und dafür zu sorgen, daß bei der Beratung von wichtigen Regierungs-
vorlagen das Haus beschlußfähig ist. Der Financial Secretary und der Parliamentary Secretary wechseln
mit dem Kabinett. Durch die Hand des Permanent Secretary geht der Schriftwechsel des Schatzamtes
mit den anderen Zentralbehörden.
Dem Treasury unterstellt sind folgende Behörden:
1. Das Amt für die Rechnungskontrolle (Zxchequer and Audit Department),
2. das Amt des Generalzahlmeisters (Paymaster General’s Office),
3. das Münzamt (Mint),
4. die Steuerverwaltung (Revenue Department),
5. die Staatsschuldenkommission (National Debt Office).
Das Exchequer and Audit Department ist der Beamtenstab des Comptroller and Auditor General. Der
Comptroller and Auditor General, ein von der Krone auf Lebenszeit ernannter unabhängiger Staatsbeamter,
hat sowohl die Anweisungen als auch die Verwaltungsrechnungen zu prüfen, Alle Geldforderungen der
Verwaltungsbehörden werden an das Paymaster General’s Office gerichtet. Dieses Amt beantragt laufend
beim Treasury die Anweisung der geforderten Geldsummen,
Das Anweisungsverfahren umfaßt in Großbritannien drei Stadien; zunächst erläßt der König jährlich
an das Schatzamt eine auf das ganze Finanzjahr lautende Generalanweisung, die sich jedoch nur auf den
Supply Service bezieht. Das Treasury richtet dann gemäß den laufenden Anträgen des Generalzahl-
meisters Zahlungsaufforderungen an den Comptroller and. Auditor General, welcher die Übereinstimmung
der Geldforderungen mit den bewilligten Krediten zu prüfen hat. Der Comptroller weist schließlich die
Bank von England zur Zahlung an (vgl. unten), welche die angewiesenen Beträge von dem Staats-
zentralkonto auf das Konto des Generalzahlmeisters überträgt. Letzterer verteilt die Gelder nach den
Bedürfnissen der einzelnen Verwaltungszweige,
In jeder mit Geldgebarung oder -verwaltung betrauten Behörde ist ein Beamter vom Schatzamte
zur Rechnungsführung bestimmt. Alle Rechnungsbeamten haben bis zum 31. Dezember jedes
Jahres die Rechnungen ihrer Behörde unmittelbar dem Comptroller zu übersenden. Dieser prüft mit
seinem Beamtenstabe, ob die Rechnungen mit den Belegen übereinstimmen, und ob das Geld zu
den vom Parlamente bestimmten Zwecken ausgegeben wurde. Das Ergebnis seiner Prüfung faßt der
Comptroller in einem Bericht, den sogenannten Appropriation Accounts, zusammen, die er bis zum
31. Januar des auf die abgeschlossene Finanzperiode folgenden Jahres dem Schatzamte einzureichen
hat. Das Schatzamt hat den Bericht mit Bemerkungen dem Unterhause bzw. dessen Committee of Public
Accounts vorzulegen.
Die Bank von England empfängt als zentrale Staatskasse die Überschüsse aller unteren Verwaltungs-
zweig- oder behördlichen Kassen. Ihr liegen sowohl die Kassengeschäfte als auch die Rechnungsgeschäfte
ob. Das Staatszentralkonto der Bank von England (Account of His Majesty’s Exchequer) teilt sich
in Unterkonten, und zwar auf der Kreditseite nach der Natur der Staatseinnahmen in die Unterkonten
der Post, Zollverwaltung, des Revenue Department, der Wald- und Forstkommissionen usw., auf der
Debetseite in die Unterkonten der Staatsschuldenverwaltung, der Münze, des Generalzahlmeisters u.a.m.
Die Unterkonten der Debetseite sind nach zwei Hauptgesichtspunkten gegliedert: nach den permanenten
Staatsausgaben (Consolidated Fund Services) und den alljährlich bewilligten Staatsausgaben (Supply
Services). Da der Bank von England neben dem Kassengeschäft auch gleichzeitig das Rechnungsgeschäft
obliegt, werden von ihr Zinsen auf die Staatsguthaben nicht vergütet.
Die Bank von England ist ferner mit der Verwaltung der britischen Staatsschuld betraut. Der Bank
werden die Verwaltungsunkosten in Höhe bestimmter Promillesätze auf die bei ihr eingetragenen Renten
und Kriegsanleihen bzw. auf den Betrag der ausstehenden Treasury-Bills und Exchequer-Bonds vom
Staate vergütet, Ihre Obliegenheiten bestehen in der Führung der Schuldbücher, in der eventuellen
Ausstellung von auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden, mit Zinsabschnitten versehenen Zerti-
ükaten, die als Obligationen an Stelle der Buchforderungen übertragen werden können, in der Besorgung
des Zinsendienstes sowie in der Begebung und Einlösung der Schatzscheine und der Schatzwechsel.
Hinsichtlich der Staatsschuldenverwaltung unterliegt die Bank von England der Kontrolle des Schatzamtes.