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Ausgaben an den Einnahmen ist von 3,57 vH im Jahre 1912/13 auf 2,08 vH im Jahre 1925/26 gesunken.
Die niedrigen Prozentsätze erklären sich auch hier aus den wenigen, aber ertragreichen Einnahmequellen
der Verwaltung der Customs and Exeises. So beschränken sich vor allem die Zollabgaben, die in Groß-
britannien grundsätzlich im wesentlichen nur Finanzzölle sind, auf etwa 20 Artikel, unter denen Tabak,
Zucker, Branntwein, Bier und Tee die ertragreichsten sind. Während des Krieges wurden die noch heute
_—_ wenn auch mit reduzierten Sätzen — bestehenden Zölle auf Automobile, Filme, Uhren und Musikin-
strumente eingeführt, Zölle, denen auch ein gewisser Schutzzollcharakter zuzusprechen ist. Dem Vor-
kriegsetat gegenüber bedeutend gestiegen sind die Erträge der Zölle auf Tabak, Zucker, Bier, Branntwein
sowie der Verbrauchsteuern auf Bier und Branntwein. Neu eingeführt sind die Kraftfahrzeugsteuer und
Zündholzsteuer, die nicht unerhebliche Erträge bringen (vgl. Übersicht auf 5. 189).
4. Die Steuerüberweisungen.
Die Regelung der staatlichen Überweisungen an die Kommunen aus staatlichen Steuererträgen ist nach
dem Kriege materiell die gleiche geblieben wie vor dem Kriege. Es werden den Gemeinden überwiesen:
1. Eine Zuschlagtaxe auf die Bier- und Branntweinsteuer,
9. die Mehrzahl der Lizenzsteuern in Höhe ihres Ertrages im Rechnungsjahre 1908/09,
3. ein prozentualer Anteil an der Probate Duty.
Ein Teil der zu 3 genannten Steuerüberweisung dient ebenso wie die in nachstehender Übersicht aufge-
führte Überweisung aus allgemeinen Mitteln als Ersatz für die Ermäßigung der den ländlichen Besitz
treffenden Lokalsteuern.
Infolge der staatsrechtlichen Neuregelung des Verhältnisses zwischen Großbritannien und Irland kommen
im Nachkriegsetat die Steuerüberweisungen für Kommunen in Irland in Fortfall. Die unter Punkt 5
in nachstehender Übersicht genannte Überweisung ist durch die Agricultural Rates Acts 1923 von 98 000 £,
die sich nur auf Schottland bezogen, auf 493 000 £ für Schottland erhöht und in Höhe von 2 959 000 £
auf England und Wales ausgedehnt worden.
Überweisungen an Kommunen
in Großbritannien in Irland
1912/13 1924/25 1912/13
. in 1000 £ (Originalziffern)
1. Zuschlagtaxe auf die Bier- und Branntweinsteuer ..,... 1 260 1 260 125
2, Lizenzsteueräquivalent 1908/09 .........000000000 HH 2 480 3 034 214
3. Ertragsbeteiligung an der Probate Duty .........+.00+++ 4311 6 161 278
4. Überweisung als Kostenentschädigung für die Erhebung
einiger Lizenzsteuern durch die Gemeinden ...........- 40 60
„. Überweisung aus allgemeinen Etatmitteln als Ersatz für
die Ermäßigung der den ländlichen Besitz treffenden Lokal-
steuern ........ HERR HA 22T an 98 3452 807
ze
Insgesamt .. 8 189) 13 967 1424
b. Frankreich.
1. Zentralbehörden.
Finanzministerium.
An der Spitze der französischen Finanzverwaltung steht der Finanzminister. Ihm untersteht das Personal
der Zentralverwaltung, die Generalinspektion der Finanzen (Inspection Generale des Finances), die
Tresorerie und die fünf Steuerverwaltungen. Von den höheren Beamten der Zentralverwaltung seien
zenannt:
a) der Direktor der allgemeinen Fondsverwaltung (Direeteur du Mowvement General des Fonds),
welcher für den Ausgleich der Kassenbestände der einzelnen Zahlungsämter Sorge zu tragen hat;
b) der Direktor der öffentlichen Rechnungsführung (Directeur de la Comptabilite Publique), der die
Aufgabe hat, die Formen der Rechnungsführung vorzuschreiben und über deren gleichmäßige
Anwendung in den verschiedenen Verwaltungen zu wachen,
e) der Payeur Central de 1a Deite Publique, welcher die ewigen und tilgbaren Renten, die Kautions-
summen und Pensionen zu verwalten, das Staatsschuldbuch (Grand-Livre) zu führen, die Pensions-
zahlungen des Finanzministeriums zu leisten und die der anderen Ministerien zu kontrollieren hat,
1) Von dieser Gesamtsumme sind in der Haupttabelle 2950 000 £ unter »Innere Verwaltung« aufgeführt, da sie für Zwecke der Polizei-
verwaltung in England und Schottland Verwendung finden,
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