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Das Budget General und die Budgets Annexes enthalten den Staatsbedarf nicht in seinem ganzen Umfange.
Weitere Ausgaben finden sich in den Comptes Speciaux und den Services Speciaux du Tresor), die zusam
men mit dem Budget General und den Budgets Annexes dem Parlament vorgelegt werden.
Diese Spezialrechnungen sind keine Voranschlagsentwürfe für die Bewilligungen durch das Parlament.
sondern nachträgliche Abrechnungen, Ursprünglich waren sie nur für gewisse Kapitalabrechnungen mit
einem in naher Zukunft zu erwartenden Ausgleich bestimmt, haben sich indessen zu einer Quelle unkon-
trollierbarer Staatsausgaben entwickelt?). Die Beträge dieser Sonderrechnungen wurden, abgesehen von
dem Budget der Besatzungskosten, nicht mit verarbeitet, weil sie im übrigen nur von geringer Bedeutung
sind, und weil von der Abrechnung des vorhergehenden Jahres auf die Ausgaben des bearbeiteten Jahres
hätte geschlossen werden müssen, eine Methode, die, schon in sich problematisch, infolge der Verschiebun-
gen des Geldwertes zu sehr anfechtbaren Ergebnissen geführt hätte. Soweit es überhaupt möglich ist,
wurde an anderer Stelle versucht?), die Bedeutung dieser Sonderrechnungen für die Ausgaben der Jahre
1913 und 1925 darzustellen. Außer diesen Sonderrechnungen besteht noch eine Anzahl selbständiger Fonds
oder Kassen unter der Kontrolle des Finanzministeriums und anderer Ministerien, die sog, Offices Nationaux
Autonomes. Ihr Haushalt wird dem Parlament nicht vorgelegt, obwohl die Ausgaben nur zum Teil aus
eigenen Einnahmen, zum andern Teile aus Staatszuschüssen gedeckt werden, die im Budget General als
Ausgaben ausgewiesen sind. Die Bearbeitung konnte daher nur die angegebenen Staatszuschüsse be-
rücksichtigen, ohne indessen über ihre Verwendung im einzelnen genaueren Aufschluß geben zu können.
Die Einheit des französischen Budgets erfährt noch weitere Durchbrechungen. Den Kommunen werden
auf Grund des Systems der Fonds Communs (vgl. S. 198) ständig steigende, im Etat nicht erscheinende
Beträge aus dem Aufkommen der Getränke-, Alkohol- und Umsatzsteuer sowie der Bergwerksabgabe über-
wiesen, Ändere Staatseinnahmen*) fließen außerhalb des Budget General und der parlamentarischen Kon-
trolle als Subvention privaten Unternehmungen ‘zu,
Die erwähnten grundlegenden Unterschiede in der Struktur der Etatentwürfe der vier Länder zeigen
zur Genüge, daß ein Vergleich lediglich der Etatziflern ohne weitere Aufarbeitung und ohne Heranzie-
hung der verschiedenen Sonderrechnungen zu unvergleichbaren Ergebnissen führen würde.
Ist in Belgien der Staatsbedarf aus den von der Regierung aufgestellten Voranschlägen fast in seinem
ganzen Umfange zu ersehen, so dürfte eine Betrachtung der oben erwähnten 14 Estimates Großbritanniens,
des französischen Budget General und der Ausgabeetats von Italien wegen der bedeutenden Ausgabebeträge,
die außerhalb der Hauptetats in Großbritannien im Consolidated Fund und in den Sonderrechnungen,
in Frankreich in den Budgets Annexes, in den Comptes Speciaux und in den Services Speciaux du Tresor,
in Italien in den selbständig etatisierten Fonds, teils in Form von Voranschlägen, teils nachträglich ausge-
wiesen werden, nicht den gleichen Erfolg haben.
Allgemein ist es bei der Bedeutung der Sonderbudgets und Spezialrechnungen im Staatshaushalte eine
der größten Schwierigkeiten, die der Erfassung und Verarbeitung der Staatsausgaben entgegenstehen,
daß nicht immer festzustellen ist, inwieweit neben den Hauptetats überhaupt Sonderrechnungen vorgelegt
werden, und inwieweit diese nur zur ausführlichen Erläuterung im Etat bereits ausgewiesener Posten dienen
oder selbständige Etats bilden. In der vorliegenden Bearbeitung konnten diese Schwierigkeiten noch nicht
völlig überwunden werden.
Die Etatentwürfe von Frankreich, Belgien und Italien sind durchweg in Bruttozahlen aufgestellt. Das
ist auch bei den britischen Voranschlägen der Fall, doch werden hier die sog. Appropriations in Aid von den
Bruttoziffern abgesetzt. Es handelt sich dabei um Einnahmeposten, die zum Teil aus Diensten der betref-
fenden Verwaltung für andere Verwaltungen herrühren, zum Teil aus sonstigen Verwaltungseinnahmen
des betreffenden Departements bestehen, die diesem auf die bewilligten Ausgabesummen angerechnet wer-
den. Bei Verwaltungen, die in irgendeiner Beziehung zu den Kolonien stehen, werden unter Appropria-
kions in Aid, oder Receipts, oder Sums Receivable auch häufig Kontributionen verstanden, die von den
Kolonien als Beiträge zu den Verwaltungskosten erhoben und der betreffenden Verwaltung für den soforti-
gen Verbrauch zur Verfügung gestellt, aber ebenfalls auf die Ausgabebewilligung angerechnet werden.
Ein großer Teil dieser Appropriations in Aid, Receipts oder Sums Receivable besteht in solchen Verrech-
nungsposten oder Kolonialkontributionen. Zu einem Teil bestehen sie auch in Einnahmen aus Fonds,
deren Bruttoausgaben im Etat nicht enthalten sind?) und nicht mit verarbeitet wurden, da sie auch aus
anderen Quellen nicht ermittelt werden konnten.
*) Die Deckung erfolgt bei den Comptes Spfciauzx dureh Anleihen, bei den Services Speciaux du Tresor durch Anleihen oder in anderer
Weise, Der Etat für 1926 weist 82 derartiger Services Speciaux du Tresor mit einer Ausgabensumme von insgesamt etwa 2,5 Milliarden fr.
vährend des ersten Jahresdrittels 1925 aus, wovon allerdings auf den Fonds Commun der Eisenbahn (vgl. 8.379) nahezu 2 Milliarden entfallen.
°) Vgl. Jöze a.a. 0. 8. 94 bis 96.
%) Vgl. Zweiter Teil, Zweites Kapitel, S. 60 ff, .
X Deleriräge der Glückspiel- und Rennwettsteuer und verschiedener Abgaben der Bank von Frankreich
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