Object: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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ertrages sowie die obengenannten Zinszahlungen der Gemeinden sind zur allgemeinen Schuldentilgung 
zu verwenden. 
Schließlich enthält die dem verarbeiteten Etat zugrunde liegende langfristige Schatzanweisungsschuld 
Großbritanniens den Restbetrag der National War Bonds, die ohne Unterbrechung vom Oktober 1917 
bis Mai 1919 emittiert wurden. Es kamen vier verschiedene Kategorien zur Emission, und zwar 
Zinssatz Lauffrist Rückzahlungskurs 
1: Kateoore nur 5 vH 5 Jahre 102 vH 
2. » AHA 5 PER 103 » 
3. » U 507» 10 105 » 
' Kenn eEE RAR A 100» 
Die Kategorie zu 4 vH war im Gegensatze zu den anderen nicht einkommensteuerpflichtig. 
Frankreich hat als neue Schatzanweisungstypen Bons dw Tresor und Obligations du Credit National 
aufzuweisen. Erstere sind zu 6 vH verzinslich und mit zwei bis zehn Jahren befristet. Letztere wurden 
wie die oben 5. 219 erwähnte Prämienanleihe zum Zwecke der Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten 
seitens des Crödit National begeben!). Sie haben eine Lauffrist von zwei bis zwölf Jahren und sind zu 6 v.H 
verzinslich. Der Höhe nach sind die Bons du Tresor von größerer Bedeutung, 
In Belgien spielt die Schatzanweisungsschuld erst nach dem Kriege eine Rolle. Sie umfaßt an dem 
gewählten Stichtage vor allem Bons du Tresor, die durchgehend mit 5 vH verzinslich sind und eine 
Lauffrist von fünf bzw. zehn Jahren haben. Ein bedeutender Betrag derselben wurde zum Umtausch 
der Bons du Tresor de la »Restauration Monetaire« verwandt. Außerdem sind zu erwähnen die den 
Kriegsentschädigungsberechtigten übergebenen 5prozentigen Schuldtitel und die Dette Interprovineiale, 
die ihren Ursprung in den von den belgischen Provinzen an Deutschland gezahlten Kriegskontributionen 
hat. Durch das Gesetz vom 14. November 1914 wurde die Regierung ermächtigt, diese Dette Inter- 
provineiale, die sich 1919 auf 2348 Millionen fr. belief und teils in 3prozentigen, nicht börsen- 
gängigen Bons (Kapitalbetrag 480 Millionen fr.), teils in 5prozentigen Schatzscheinen (Kapital- 
betrag 1868000 fr.) bestand, zu den ursprünglichen Zinsbedingungen auf die Rechnung des 
Staates zu übernehmen und die Lauffrist jeder der drei Anleihen, aus welchen sich die Dette Inter- 
provineiale zusammensetzte, um längstens fünf Jahre zu prolongieren. Die für die Zinszahlungen not- 
wendigen Kredite werden in das Budget der öffentlichen Schuld eingeschrieben. Die königliche Verfügung 
vom 10. Oktober 1923 ließ den Inhabern der 5prozentigen Kassenscheine, welche am 10. Dezember 1923. 
13. März 1924 und am 10. Juni 1924 fällig wurden, die Wahl zwischen der Rückzahlung ihrer Titel zu pari 
oder dem Umtausch derselben gegen 5prozentige Bons du Tresor mit einer Lauffrist von fünf Jahren. 
Italien hat insofern Veränderungen seiner Schatzanweisungsschuld zu verzeichnen, als die während 
des Krieges in Umlauf befindlichen drei- und fünfjährigen Buomi del Tesoro durch sieben- und neun- 
jährige ergänzt wurden. Die ersten neunjährigen Schatzanweisungen wurden im April 1923 zwecks 
Einlösung der zu diesem Termin fälligen drei- und fünfjährigen Schatzanweisungen ausgegeben: auch 
die weiteren Emissionen dienten Konsolidierungszwecken. 
Unter »sonstiger fundierter Schuld« wird in den Übersichten 2 und 3 (S. 222 bis 224) für Belgien 
und Frankreich je eine Annuitätenschuld aufgeführt. In Frankreich wurde durch das Gesetz vom 31. Juli 1920 
der Staat verpflichtet, ohne Zwischenschaltung einer Vermittlungsinstanz für Wirtschaftsgruppen des 
früheren Kampfgebietes, welche für Wiederaufbauarbeiten Anleihen aufgenommen haben, Annuitäten- und 
Zinszahlungen insoweit zu leisten, als diese Wirtschaftsgruppen entsprechende Verträge mit dem Finanz- 
ministerium abgeschlossen haben. In Belgien handelt es sich um Annuitäten an den Credit Communal. 
der die Beträge an die Kommunen weiterleitet. Die Annuitäten werden vom Staats ==. Anleihen 
gezahlt, die die Kommunen teils für außerordentliche Aufwendungen während der Kriegszeit, teils zur 
Finanzierung der in den Jahren 1919 und 1920 an Bedürftige geleisteten Unterstützurkren aufgenommen 
haben. Die Anmuitäten laufen bis zum Jahre 1985 
3. Schwebende Schuld. 
Die schwebende Schuld ist während der Kriegszeit in allen Staaten immer mehr vom Typ der 
Verwaltungsschuld abgerückt und hat den Charakter einer reinen Finanzschuld angenommen. Der 
Hauptbestandteil entfällt bei weitem auf die Emission von Schatzwechseln. In Großbritannien, Italien 
und Belgien wurden als Schatzwechsel die alten Typen weitergeführt, in Frankreich dagegen die Bons 
du Tresor durch Bons de la Defense Nationale ergänzt, die dann auch hauptsächlich zur Kriegsfinanzierung 
herangezogen wurden. Im Gegensatz zu den‘ Bons du Tresor, die nur an Banken, Handelskammern, 
Eisenbahngesellschaften usw. ausgegeben wurden. wurden die Bons de la Defense Nationale auch der 
1) Vgl. Übersicht 2b, 8. 223
	        
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