Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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A 
n x Dienst in vH 
Kapital Dienst des Kapitals 
in Millionen Mark Vorkriegskaufkraft 
Großbritannien v1. 13.022,1 501,5 3,85 
Frankreich 20 824,2 391,9 1,88 
De ae 1 363,9 66,7 4,89 
N 14 690,2 4,9 0,03 
Auf die politischen Schulden, die den größten Teil der Auslandschulden ausmachen, haben Frankreich. 
Belgien und Italien im Jahre 1925 noch keine Zahlungen geleistet. 
b. Die interalliierten Schulden. 
Den wichtigsten Teil der Auslandverschuldung der vier behandelten Staaten machen — wie bereits 
betont — die interalliierten Schulden aus. Eine besonders eingehende textliche Behandlung dieser Schulden 
ist schon deswegen erforderlich, weil die bearbeiteten Etats keine erschöpfenden Angaben über den Stand 
der Schulden und über den Schuldendienst enthalten, so daß die Ziffern in den Haupttabellen die ganze 
Bedeutung dieser Posten nicht in vollem Umfange erkennen lassen. 
1. Die Vereinigten Staaten als Gläubiger der Vergleichsländer. 
Den größten Posten innerhalb der Auslandschulden der vier behandelten Länder nehmen die Schuld- 
verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten ein. Diese Schulden sind aus den Kriegsvorschüssen 
der amerikanischen Regierung erwachsen, die auf Grund der Liberty Bond Aets vom 24. April 1917, 
24, September 1917, 4. April 1918 und 9. Juli 1918 in der Hauptsache zur Finanzierung der in den Ver- 
einigten Staaten getätigten Käufe von Kriegs- und Verpflegungsmaterial gewährt worden sind. Nach- 
stehende Übersicht enthält eine Zusammenfassung der den vier Ländern eingeräumten Vorschüsse: 
Zeiträume Großbritannien Frankreich Belgien Italien 
in Millionen $ 
6.4. bis 31.12.1917 .. 1 860,0 1 130,0 75,4 400,0 
Vor dem | 
Waffenstillstand} 1.1.» 80.6.1918 7.7: 1 215,0 525,0 38,7 180,0 
1.7.2 30.11.1918. 721,0 355,0 71,4 511,0 
Summe .... 3 796,0 2 010,0 185,5 1 091.0 
Nach dem 1.12.1918 bis 30. 6. 1919 481,0 624,9 150,3 464,5 
Waffenstillstand | 1. 7.1919 » 1.11.1920 — 80,21) 331,1 13,5 75,8 
N N Le 
Insgesamt.... 4 196,8 ı 2 966,0 349,2 1 631,4 
Diese Vorschüsse waren mit 5 vH verzinslich. Bis zum 15. Mai1919 sind die entstandenen Zinsen 
auf die neuen Vorschüsse verrechnet worden; seit dem 15. November 1919 sind die Zinsen nicht mehr 
gezahlt, sondern dem Kapital hinzugeschlagen worden. 
Außer den Kriegsvorschüssen haben die Vereinigten Staaten der französischen und belgischen Regie- 
rung den Gegenwert für die teilweise Übernahme des in Europa angesammelten Kriegsmaterials des ameri- 
kanischen Expeditionsheeres kreditiert. Die beiden Staaten wurden dafür in den Büchern der amerika- 
nischen Regierung belastet, und zwar Frankreich mit 407,3 Millionen $, Belgien mit 29,9 Millionen 8. 
Die aus diesen Beträgen fälligen Zinsen sind von beiden Regierungen regelmäßig gezahlt worden. 
Durch die sogenannten Fundierungsabkommen sind die bisher notleidenden Schulden geregelt worden. 
Einheitlich ist die Tilgung des Kapitalbetrages in 62 Jahren. Die Fundierungssumme ist gleichmäßig in 
der Weise errechnet, daß zu dem ursprünglichen Kapitalbetrage die aufgelaufenen Zinsen hinzugeschlagen 
werden, und zwar wird bis zum 15. Dezember 1922 ein Zinssatz von 4'/, vH, für die spätere Zeit ein solcher 
von 3 vH zugrunde gelegt. 
In der Verzinsung der festgelegten Fundierungssumme bestehen beträchtliche Unterschiede. Die Einzel- 
heiten dieser Regelung sind aus der beigefügten Übersicht. zu ersehen. 
1) Rückzahlung.
	        
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