Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Auch nach diesem Stichtage haben sich die Verpflichtungen der drei genannten Länder gegenüber der 
britischen Regierung weiter erhöht. 
Großbritannien hat ebenso wie’ die Vereinigten Staaten das in Frankreich befindliche Heeresmaterial 
der französischen Regierung zunächst auf Kredit überlassen, 
Über einen Teil dieses Kriegsmaterials ist im Jahre 1923 ein Übereinkommen mit der französischen 
Regierung dahin getroffen worden, daß der Gesamtbetrag auf 6 Millionen £ festgesetzt wurde und in 
folgenden Raten zurückgezahlt werden soll: 
1er ae 70000 1A na 1000000 © 
9) WO DO ML rear se 1200 000.2 
16 re nenne er 1260 000» | TORE ee rar a 1 000.000; ® 
Der im Jahre 1925 nach diesem Plane fällige Betrag von 750 000 £ ist im /nventaire 1925 als Zahlung 
des Tresor vorgesehen. 
Ein zweiter Posten von britischem Heeresmaterial ist an Frankreich zum Preise von 2 226 069 £ 10s 6d 
abgetreten worden. Der Gegenwert dieses Betrages ist entsprechend dem Abkommen vom 8. Juli 1920 
im Inventaire 1925 zur Abdeckung durch den Tresor eingesetzt. Die Zahlung ist 1925 erfolgt. 
Zur Verzinsung dieser Verpflichtung, die mit 6 vH vertragsmäßig geregelt war, ist mit budgetmäßiger 
Deckung die Hälfte in Höhe von 66 788 £ im Etat 1925 enthalten. Eine dritte Materialschuld Frankreichs 
beträgt nach Finance Accounts 1925 am 31. März 1925: 726070 £. Der französische Inventaire erwähnt 
zwar diese Schuld, gibt aber keine Daten dafür an. 
Eine weitere Erhöhung der ursprünglich gegebenen Vorschüsse ist ebenso wie bei den Vereinigten 
Staaten dadurch erfolgt, daß die vereinbarten Zinsen nicht gezahlt, sondern dem Kapital hinzugeschlagen 
worden sind. Die britischen Finance Accounts geben folgenden Stand der Verpflichtungen der drei 
Regierungen an: Stand am 30. März Frankreich Belgien Italien 
in 1000 £ 
19 2 rennen 44490 86 779 412 520 
1920.00 514 840 99 106 457 370 
WE 557 040 103 421 476 850 
Pr en 583 992 9 0001) 503 060 
U NE 601 645 9 0001) 527 865 
1 ne 623 279 9.0001) 553 300 
1925 00 626 950 9 0001) 582 510 
We 647 106 9 0001) 274 750?) 
Die Kriegsschuld Belgiens ist im Finanzjahre 1921/22 gestrichen worden, da ihre Tilgung, wie oben 
erwähnt, direkt aus den. Reparationszahlungen Deutschlands bewirkt werden soll. Im gleichen Jahre 
hat Belgien eine Wiederaufbauanleihe in Höhe von 9 Millionen £ erhalten, die in den folgenden Jahren 
laufend verzinst worden ist. Im belgischen Etat sind Angaben über diese Zinszahlungen nicht enthalten. 
Beginnend mit dem Jahre 1926 ist die Frage der Kriegsschuldenrückzahlung ebenso wie in den Vereinigten 
Staaten durch besondere Fundierungsabkommen geregelt worden. 
Das Fundierungsabkommen mit Frankreich ist am 12. Januar 1926 abgeschlossen worden. Eine 
bestimmte Fundierungssumme ist nicht festgesetzt worden, vielmehr ist nachstehender Zahlungsplan?) 
festgelegt worden: Tr er een 0 Millionen £ 
TER 
1909 8,0 
1980 er ee 10,0 
1931 bis 1057........ Je 12,5 
10582» 1988 ....... 10140 
Die Summe dieser Ratenzahlungen ergibt einen Betrag von 799,5 Millionen £. Das Abkommen sieht 
eine Stundung von Beträgen bis zur Hälfte einer Halbjahresrate auf drei Jahre nach dem Fälligkeits- 
termin vor. Jedoch kann im dritten Jahre die Rate nur weiter gestundet werden, wenn die innerhalb 
der Stundungsperiode fällig gewordenen Quoten inzwischen gezahlt worden sind. Ferner ist Groß- 
britannien bereit, falls seine Gesamteingänge auf Reparations- und Kriegsschuldenkonto höher sind als 
seine eigenen Zahlungsverpflichtungen an Amerika, einen den bisher von Frankreich geleisteten Zahlungen 
entsprechenden Anteil der französischen Verbindlichkeiten zu kreditieren. 
1) Nach Streichung der Kriegschuld. 
2?) Fundierungssumme. 
3) Frankreich setzte sich dafür ein, eine Clause de Sürete in den Vertrag aufzunehmen, die die französischen Zahlungen an Großbritannien 
von den Einnahmen Frankreichs aus den Dawes-Leistungen abhängig machen und Sicherungen bei etwa auftretenden Transferschwierigkeiten 
festlegen sollte. Es ist Frankreich jedoch nur gelungen, einen Notenwechsel über diese Frage zwischen Caillaux und Churchill als Anhang in das 
Abkommen hineinzubringen, nach dem Großbritannien von dem Wunsche Frankreichs, gegebenenfalls neue Verhandlungen aufzunehmen, 
Kenntnis nimmt. 
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