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Das in Großbritannien befindliche französische Golddepot von 53 Millionen £?!) wird durch dieses
Abkommen nicht betroffen, sondern ist einer Sonderregelung vorbehalten. Jedoch wird anscheinend
die obenerwähnte Tilgung der aus der Überlassung von Heeresvorräten entstandenen Verpflichtungen in
das Fundierungsabkommen einbegriffen.
Im französischen Etat von 1925 sind für die Zahlungen auf politische Schulden an Großbritannien
keine Beträge eingesetzt.
Über die schon erwähnte Wiederaufbauanleihe Belgiens in Höhe von 9 Millionen £,sind im
Dezember 1925 und April 1926 neue Abmachungen getroffen worden. Belgien verpflichtet sich, jährlich
am 31. Dezember auf die Dauer von 25 Jahren Ratenzahlungen zu leisten, die in den ersten 5 Jahren
450 000 £, in dem späteren 20 Jahren 640 000 £ jährlich betragen. Die Gesamtsumme der Zahlungen
beträgt somit 15 250 000 £, enthält also nicht nur eine Tilgung, sondern auch eine Verzinsung der Kapital-
schuld von 9 Millionen £.
Das gleichzeitige Abkommen über die Rückzahlung der Anleihe, die die Kongokolonie von Groß-
britannien erhalten hat, geht zu Lasten der Kolonie,
Das am 27. Januar 1926 mit Italien abgeschlossene Fundierungsabkommen hat die Schuldsumme
auf 274,75 Millionen £ festgesetzt. Dieser Schuldbetrag ist in 62 Jahren zu tilgen. Eine Verzinsung neben
den Tilgungsraten ist nicht vorgesehen. Die Jahresraten sind wie folgt festgesetzt:
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Italiens Gegenforderung in Höhe von 22,2 Millionen £ aus der im Kriege erfolgten Überlassung von
Effektivgold ist dadurch abgegolten, daß sich die vorerwähnten Jahreszahlungen vom Finanzjahr 1928/29
an um 0,25 Millionen £, von 1932/33 an um 382 000 £ und im Jahre 1988 um 190 000 £ ermäßigen.
Alle Zahlungen im Rahmen des Fundierungsabkommens, soweit sie über den Betrag von 1 Million £
hinausgehen und nach dem 15. September 1928 fällig werden, können bis zur Höchstdauer von zwei Jahren
gestundet werden, sind dann aber mit 5 vH zu verzinsen. Eine weitere Möglichkeit der Kreditierung
von Zahlungen ist ferner analog dem Vertrage mit Frankreich gegeben, wenn die gesamten Zahlungen,
die Großbritannien auf Reparationskonto und Kriegsschuldenkonto erhält, die von Großbritannien an
die Vereinigten Staaten zu leistenden Zahlungen übersteigt. Großbritannien wird dann einen seinem
eigenen Aktivsaldo proportionalen Betrag der italienischen Regierung kreditieren.
Im italienischen Etat 1925/26 sind für die Zahlungen Italiens an Großbritannien auf Grund der
Kriegsschulden folgende Posten eingesetzt:
741 997 600 Lire an Verzinsung,
30 000000 » zur Versteuerung?)
Durch die Fundierungsabkommen haben sich die Einnahmen Großbritanniens aus seinen Guthaben
gegenüber den drei behandelten Staaten im Jahre 1926 beträchtlich erhöht. Die in der nachstehenden
Übersicht zusammengestellten Einnahmen Großbritanniens von den drei Staaten enthalten sowohl die
Einnahmen aus dem Fundierungsabkommen wie aus dem Sonderabkommen über die Überlassung
britischer Heeresvorräte an Frankreich sowie auch sonstige Einnahmen, die auf der nachträglichen
Regelung von Rechnungen und dergleichen beruhen,
Einnahmen und Ausgaben Großbritanniens auf Grund der interalliierten Schulden.
Jahr, endend Frankreich Belgien Italien Insgesamt Ausgaben?)
31. März in 1000 £
1919 re STIL — = 5 113,3
190 3 .960,7 30,1 > 3 990,8 ;
1921 0404er 3 619,9 725,3 7 000,0 11 345,2 ‘
1922 ern 2 925,0 6 464,3 1 006,4 10 395,7 .
1928 1024707 2 144,0 449,2 1 433,2 4 026,4 33 127
1024 rinnen 1.953,7 449,2 1,7 2 404,6 32 986
1926 2er 4 187,3 448,1 4, 4 639,5 33 049
1026 rer 2 534,6 344,6 2 615,4 5 494,6 33 107
1) Das Golddepot ist als Sicherheit für einen Frankreich gewährten Kredit in Höhe von 60 Millionen £ auf Grund der Londoner Konferenz
von 1915 zwischen Ribot und Lloyd George nach Großbritannien überführt worden,
?) Vgl. S. 249.
23) Die Umrechnung der $- auf £-Beträge orfolgte über Goldparität.