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3. Belgien.
In Belgien ist die Entwicklung des öffentlichen Bildungswesens lange zurückgeblieben. Die Zahl der
Analphabeten betrug noch 1900 19,1 vH und 1910 13,1 vH der Bevölkerung im Alter über 8 Jahren?).
Erst 1914 wurde die achtjährige Schulpflicht eingeführt und die Unentgeltlichkeit des Elementarunter-
richts verallgemeinert.
Die geschichtliche Entwicklung steht im Zeichen des Kampfes zwischen Staat und Kirche. Nachdem bis
etwa 1800 der gesamte Unterricht in Händen der Kirche gelegen hatte, kämpfte der Staat während des
ganzen 19. Jahrhunderts mit wechselndem Erfolg um die Schaffung eines öffentlichen Unterrichtswesens.
Das Ergebnis ist ein gemischtes System, bei dem sich Staat, Provinzen, Gemeinden und Private, ins-
besondere die katholische Kirche, in Leitung und Handhabung des Unterrichts teilen. Die Trennung
geht durch alle Stufen des Unterrichts und hat sogar die Bildung freier Universitäten ermöglicht.
Die öffentlichen sowie die subventionierten Privatschulen unterstehen der Kontrolle und Inspektion
des Staates. Soweit die Privatschulen keine öffentlichen. Zuschüsse empfangen, sind sie von jeder Kon-
trolle frei. Die Kosten der staatlichen Schulverwaltung haben sich, in Vorkriegskaufkraft gerechnet, mit
1,9 Millionen fr. vor und 10,1 Millionen fr. (1,9 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft) nach dem Kriege nicht
geändert, sind aber infolge der starken Steigerung der eigentlichen Unterrichtsausgaben von 4,7 auf
3,1 vH der gesamten Schulausgaben?) zurückgegangen.
4. Italien.
In Italien ist das Unterrichtswesen Ende 1923 unter dem fascistischen Unterrichtsminister Gentile
einer einschneidenden Reform unterzogen worden, die inzwischen mehrfach revidiert worden und in ihren
Grundgedanken noch immer stark umstritten ist. Dies gilt besonders für die Tendenz, die private Tätigkeit
auf dem Gebiete des Unterrichtswesens zu fördern. Die Reform wandte sich gegen verschiedene Mißstände,
wie Zersplitterung in der Schulorganisation, Überfüllung der Schulklassen und schlechte Bezahlung der
Lehrkräfte. Die 1877 vom 6. bis 11. Lebensjahre eingeführte Schulpflicht ist durch eine Verordnung vom
24. Oktober 1923 auf das 12. bis 14. Lebensjahr ausgedehnt worden. Geblieben ist eine starke Aufgaben-
teilung zwischen Staat und Gemeinden mit dem Übergewicht der Gemeinden im öffentlichen Elementar-
unterricht und der Vorherrschaft des Staates in den öffentlichen höheren Schulen.
Die Schulinspektion ist besonders für die Elementarschulen straff organisiert. Die Prüfungen, die bis
zur Reform von den Lehrern der öffentlichen Schulen abgenommen wurden, liegen seitdem sowohl für
die öffentlichen wie für die Privatschulen in den Händen besonderer staatlicher Prüfungskommissionen.
Die hierin liegende Gleichstellung der Privatschulen mit den öffentlichen Schulen ist ein besonders um-
strittener Punkt der Reform.
Die gesamten staatlichen Schulverwaltungskosten sind infolge der erhöhten Inspektions- und Prüfungs-
tätigkeit in etwa gleichem Maße wie die eigentlichen Schulausgaben von 14,5 auf 107,8 Millionen Lire
(21,6 Millionen Lire Vorkriegskaufkraft) gestiegen.
b. Schulunterricht.
1. Großbritannien.
Elementarunterricht.
Der ursprüngliche englische Volksschultyp ist die meist von der anglikanischen Kirche unterhaltene
Konfessionsschule (Voluntary School, auch Non-Provided School genannt). Nachdem der Staat zuerst in den
School Boards, dann seit 1902 in den Local Education Authorities, Träger eines öffentlichen Schulwesens
geschaffen hat, gewinnen die von diesen gegründeten undunterhaltenen Gemeindeschulen (Council Schools, auch
Provided. Schools genannt) eine schnell wachsende Bedeutung. Wenn auch die Konfessionsschulen noch
immer den häufigeren Typus darstellen, so ist die Verschiebung des Schwerpunkts in den letzten Jahr-
zehnten doch deutlich zu beobachten. Durch das Reformgesetz von 1902 wurde den Local Education
Authorities auch die Sorge für die Konfessionsschulen übertragen, die sich besonders seit der Reform von
1918 immer mehr auch auf die finanzielle Übernahme erstreckt. Die Zahl der Konfessionsschulen geht
seitdem langsam zurück, während die der Gemeindeschulen entsprechend steigt. Die Gesamtzahl der
Schulen zeigt eine langsam sinkende Tendenz. Neben den Gemeindeschulen und den ebenfalls als
öffentlich geltenden Konfessionsschulen gibt es eine Reihe privater, meist nicht vom Staat subventionierter
Elementarschulen (Elementary oder Primary Elementary Schools), manchmal mit Angliederung einer
Art Mittelschule (Higher Elementary School).
*) Nach Statesman’s Year-Book.
2) Staatsausgaben für den allgemeinbildenden Schulunterricht,