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Spezialschulen auch für Blinde, Taubstumme, Anormale usw. An die Elementarschulen schließen sich ähn-
lich wie in Großbritannien Fortbildungsklassen und -kurse (Cours Complementaires). Eine Art Mittelschul-
bildung vermitteln die höheren Elementarschulen (Kcoles Primaires Superieures); daneben bestehen
verschiedene private und zum Teil von den Kommunen subventionierte volkstümliche Vorlesungen
und Kurse. Es gibt auch eine Anzahl Elementarschulen, die von Privaten (mit Ausnahme der
Religionsgesellschaften) begründet und unterhalten werden. Sie werden weder vom Staate noch von
den Gemeinden subventioniert. Der Schulbesuch ist trotz des Zuwachses an Schulen in Elsaß-
Lothringen infolge der Nachwirkungen des Weltkrieges zurückgegangen.
Die Errichtung von öffentlichen Schulen kann sein:
1. unbedingt obligatorisch,
2. vertragsmäßig obligatorisch,
3. fakultativ.
Unbedingt obligatorisch ist für jede größere Gemeinde die Errichtung mindestens einer öffentlichen
Elementarschule, mindestens einer Mädchen- bzw. gemischten Schule in Gemeinden mit mehr als 500 Ein-
wohnern, ferner die Versorgung der abgelegeneren Marktflecken mit Dorfschulen (Eeoles Elementaires
de Hameau). Diesen Pflichtschulen gleichgestellt sind bestimmte Kleinkinderschulen sowie Mädchen-
schulen in Gemeinden mit 4—500 Einwohnern. Vertragsmäßig obligatorisch, d. h. für eine bestimmte
Anzahl von Jahren nach der an sich freiwilligen Gründung, sind Kleinkinderschulen sowie die höheren
Elementarschulen und Fortbildungskurse. Fakultative Schulen (Kleinkinder- und Mädchenschulen in
kleinen Gemeinden) haben kein Recht auf Staatsunterstützung, sondern gehen ganz zu Lasten der
Gemeinde.
Niedere und höhere Elementarschulen?).
Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler Anzahl der Lehrer
1912/13 1928/24 1912/13 1923/24 1912/13 1921/22?)
Öffentliche Schulen ..........., 69 633 69679 4602000 3246 000
Private Schulen 1... 0. er 13 462 12250 1067 000 798 nl Sen ON
Insgesamt.... 83 095 81929 5669000 4044000 160000 123000
Seit 1881 ist der Unterricht frei, nicht nur in den Kleinkinder- und Elementarschulen, sondern auch
in den höheren Schulen und Lehrerseminaren. Der Staat gibt ferner weit über das in anderen Ländern
übliche Maß hinaus Unterhaltstipendien. Ihre Steigerung von insgeamt 6,2 auf 40,5 Millionen fr. Vor-
kriegskaufkraft für die verschiedenen Schularten beruht in erster Linie auf den neu hinzugekommenen
Ausgaben für die Kriegerwaisen (Pupilles de 1a Nation) in Höhe von 162,5 Millionen fr. (36,1 Millionen fr,
Vorkriegskaufkraft). Neben diesen staatlichen Stipendien ( Bourses) bestehen in weitem Maße fakultative
Stipendien von Departements und Gemeinden,
Staatliche Unterrichtsausgaben.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1.000 fr.
Elementarschulen?). ........>- 254 975 991 223 220 272
Höhere Schulen?)
staatliche 1... Hu 23 414 100 080 22 240
kommunale... 4 -Be 16 859 54 640 12 142
Lehrerpensionen ...........+++ 39 955 780 723%) 173 494%)
Stipendien ...............+7+ 6236 182459 20545
Insgesamt.... 341438 2109125 468 694
Die Finanzierung der öffentlichen Elementarschulen erfolgt seit 1889 in der Weise, daß der Staat die
Personalkosten für die Lehrerschaft (bei Gemeinden bis zu 150 000 Einwohnern vollständig und in den
Großstädten zum größten Teil) übernimmt. Die Gemeinden haben für Schulgebäude, Schulunterhaltung,
Lehrerwohnungen und sonstige Instandhaltung aufzukommen. Zur Rückzahlung von Anleihen, die dem
Neubau von Schulgebäuden dienen, erhalten die Kommunen staatliche Zuschüsse bis zu 80 vH der zu-
schußfähigen Ausgaben. Da bei der Etataufarbeitung die öffentlichen Elementarschulen als Staatsschulen
behandelt sind. erscheinen derartige Posten als Sachausgaben.
1) Nach Annuaire Statistique; 1912/13 einschl. Algier.
*) Im Gebiete von 1914.
*) Gemeinsame Ausgaben, soweit möglich, schätzungsweise aufgeteilt.
') Einschließlich Teuerungszulagen.
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