268
Im höheren Unterrichtswesen spielt neben dem öffentlichen Unterricht der Privatunterricht namentlich
der geistlichen Gesellschaften eine bedeutende Rolle. Die höheren Schulen gliedern sich in höhere Schulen
niederen Grades (Mittelschulen) und eigentliche höhere Schulen. Die staatlichen höheren Schulen werden
als Athenäen, die Provinzial-, Gemeinde- und Privatschulen wie in Frankreich als Colleges bezeichnet. Im
ganzen sind die höheren Schulen nach Zahl und Besetzung gewachsen. Die Athenäen sind Externate,
mitunter mit angegliederten Pensionaten; sie werden vom Staate verwaltet und finanziert, die Gemeinden
stellen jedoch Gebäude und Materialien sowie einen jährlichen Zuschuß bis zu einem Drittel der Gesamt-
kosten. Die Staatsausgaben für die Athenäen sind von 4,7 auf 26,8 Millionen fr. (5,1 Millionen fr. Vor-
kriegskaufkraft) gestiegen. Provinzialanstalten bestehen erst vereinzelt seit 1919. Die Gemeinde-Collöges
erhalten Zuschüsse vom Staate und den Provinzen. Die Staatszuschüsse sind im Nachkriegsetat beträchtlich
zurückgegangen. Eine Gemeinde, die weder ein Athenäum noch ein Gemeinde-Collöge besitzt, kann ähnlich
wie beim Elementarunterricht das Patronat über eine private höhere Schule übernehmen. Diese muß
sich dann der Staatsaufsicht unterwerfen und- erhält Staatszuschüsse. Die Beträge ließen sich von den
Gemeindeüberweisungen nicht absondern. Die finanzielle Aufgabenteilung zwischen Staat, Provinzen
und Gemeinden erfolgt nach Annuaire Statistique bei den höheren Schulen folgendermaßen:
1913 1922
Schulart Finanziert Original- Vorkriegs-
von ziffern kaufkraft!)
in 1.000 fr.
Athenäen N Staat 2.145 7 660 2016
Gemeinden 781 2.136 562
Staatliche Mittelschulen ............. Staat 2.683 12 480 3 284
Gemeinden 970 3.947 1 039
Mittlere und höhere Gemeindeschulen.. Staat 225 367 97
Provinzen 102 420 HM
Gemeinden 651 5.357 1 410
Die beträchtliche Steigerung der Schulstipendien beruht hauptsächlich auf einem Posten von fast
1,5 Millionen fr. für den Fonds. des Mieux Doues, der begabten unbemittelten Kindern den Aufstieg er-
leichtern soll und außer vom Staat auch von Provinzen und Kommunen gespeist wird.
Die gesamten staatlichen Unterrichtsausgaben (einschließlich Zentralverwaltung) haben — hauptsächlich
infolge der Reform des Elementarunterrichts — eine Steigerung von 39,3 auf 323,9 Millionen fr. (61,1 Mil-
lionen fr. Vorkriegskaufkraft), also um 55,6 vH in Vorkriegskaufkraft erfahren. Je Kopf der Bevölkerung
stiegen die Ausgaben von 5,3 auf 8,2 fr. Vorkriegskaufkraft.
4. Italien.
Elementarunterricht.
Der Elementarunterricht gliederte sich in der Vorkriegszeit in einen niederen dreiklassigen und einen
höheren zweiklassigen. In jeder Gemeinde sollte wenigstens eine niedere Elementarschule bestehen; die
Errichtung von höheren Elementarschulen war für alle Städte mit über 4000 Einwohnern vorgeschrieben.
Seit den faseistischen Reformen ist die Schulpflicht vom 6.—11. bis zum 14. Lebensjahr verlängert;
der Elementarunterricht setzt sich jetzt aus den 5 Klassen der Seuola Elementare und den 3 Fortbildungs-
klassen (Seuola Integrative) zusammen. In allen Klassen findet Turnunterricht statt. Die Kosten lassen
sich jedoch nur im Vorkriegsetat ausgliedern,
In die Finanzierung des öffentlichen Elementarunterrichts teilen sich Staat und Gemeinden derart, daß,
ähnlich wie in Frankreich, der Staat vor allem die Personalausgaben, die Gemeinde die Sachkosten trägt.
Die Elementarschulen gelten jedoch als Gemeindeschulen. In der Etataufarbeitung sind daher sowohl die
vom Staat bezahlten Lehrergehälter und Pensionen als auch etwaige Bauzuschüsse an die Gemeinden
als Überweisungen behandelt worden. Die weit über die Geldentwertung hinausgehende Steigerung der
Staatsausgaben erklärt sich aus der besseren Bezahlung der Lehrkräfte sowie aus der Vergrößerung be-
stehender und der Einrichtung neuer Schulen, wie sie durch die Ausdehnung der Schulpflicht notwendig
wurde.
Öffentliche Elementarschulen?).
Anzahl der Anzahl der Anzahl der
Schulen 1916 Schüler 1916 Lehrer 1916
Niedere 2... 100.108 3167 000
Höhere ee 20 091 525 000 ) ESS
Zusammen 040 a M00% nr 00000 oa
*) Umrechnungsfaktor 380 nach dem Durchschnitt aus Ernährungs: und Großhandelsindex für 1922,
?) Nach Piccolo Annuario Statistico. Über die Auswirkungen der Reform sind noch keine Angaben vorhanden