Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Eine Aufgliederung der Staatsausgaben nach Kommunal- und Privatseminaren war (abgesehen von 
Irland, das im Vorkriegsetat einen Posten von 14 000 £ für Gemeindeseminare gesondert aufweist) nicht 
möglich; in der Übersicht auf S. 256f. sind daher die Ausgaben für Gemeindeseminare in den Subventionen 
für Universitäts- und Kirchenseminare mitenthalten. Der in der Übersicht erscheinende Rückgang der 
Staatsausgaben entspricht nicht ganz den Tatsachen, da im Nachkriegsetat Südirland ganz fehlt, und 
für Nordirland die Ausgaben nur teilweise, für Schottland überhaupt nicht aus den Ausgaben für Hoch- 
schulwesen ausgesondert werden konnten, 
Der Hochschulunterricht liegt in Großbritannien bei den Universities, Academies und Colleges, 
Häufig werden mehrere Colleges (Internate), wie z.B. in Oxford und Cambridge, zu einer University 
zusammengefaßt. Während die älteren Universitäten (Oxford-Cambridge) neben eigentlicher akade- 
mischer Fachbildung eine humanistisch gefärbte Allgemeinbildung vermitteln, werden an den moder- 
neren Hochschulen (in London und im schottischen und nordenglischen Industriegebiet) namentlich 
Naturwissenschaften, Technik und Wirtschaftswissenschaften gepflegt. 
Die finanziellen Träger der Universitäten sind in der Hauptsache private und kirchliche Stiftungen, 
Staat und Lokalbehörden geben Zuschüsse, der Staat auf dem Wege über das University Grants Committee, 
Staatszuschüsse und staatliche Hochschulstipendien sind beträchtlich gestiegen. Daneben wird von 
privater Seite, insbesondere von der Carnegie-Stiftung, viel für Stipendien getan. 
Von Cambridge ist die von zahlreichen Privatunternehmungen getragene Volkshochschulbewegung 
(University Extension) ausgegangen, die mit dem 1903 gegründeten Arbeiterbildungsverein (Workers’ 
Educational Association) Hand in Hand arbeitet. Der Staat hat zur Pflege des Volkshochschulunterrichts 
1921 ein Adult Education Committee beim Board of Education gebildet und im Nachkriegsetat einen Posten 
von 36.000 £ für diese Adult Education ausgeworfen. Die Hauptveranstaltungen auf diesem Gebiete 
sind das Londoner Working Men’s College, das Central Labour College in London und das Ruskin College 
in Oxford. 
ce. Frankreich, 
Die Ausbildung der Volksschullehrer erfolgt in den Kcoles Normales Primaires, die auf den mittleren 
und höheren Schulen aufbauen. Je ein derartiges Lehrer- und Lehrerinnenseminar ist für jedes Departe- 
ment obligatorisch. 
Anzahl ‘ Anzahl 
Elementarlehrer-Seminare*) * der Seminare der Seminaristen 
1913/14 1922/23®) 1913/14 1922/23°) 
Tehrerseminare .e.. rar AA ar 0 83 86 4 700 4 500 
Lehrerinnenseminare .............,,.00+0000000 Ken 83 84 4 900 5 100 
Insgesamt .... 166 170 9 600 9 600 
Zur Ausbildung der Seminarlehrer und -lehrerinnen dienen die beiden Ecoles Normales Superiewres 
d’Enseignement Primaire in Fontenay und Saint-Cloud, beide öffentliche nationale Anstalten. Die Vor- 
bereitung der Oberlehrer für die höheren Schulen ist nicht einheitlich geregelt. Eine besondere Rolle 
spielt hier. die der Universität Paris angegliederte Ecole Normale Superiewre. In sämtlichen Seminaren 
ist das Internat und das Externat unentgeltlich; externe Schüler erhalten überdies Unterhalts- 
stipendien, die im Etat unter den Gesamtausgaben für die betreffenden Seminare erscheinen. Die 
Seminaristen müssen sich verpflichten, nach Vollendung ihrer Ausbildung zehn Jahre lang im öffentlichen 
Dienst zu unterrichten. 
Bei den Elementarlehrerseminaren bestreitet der Staat die Lehrergehälter und den Unterhalt der 
Schüler; Gebäude- und Mobiliarkosten gehen zu Lasten der Departements, die unter Umständen staat- 
liche Bauzuschüsse (in der Etataufarbeitung als Sachkosten, nicht als Überweisungen behandelt) erhalten. 
Die höheren Seminare werden vollständig vom Staate unterhalten. Die Gesamtaufwendungen für 
Lehrerausbildung sind von 11,3 auf 8,1 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft zurückgegangen. 
Der Hochschulunterricht liegt in der Hauptsache bei den staatlichen Universitäten (Universites, 
Faculi&s) und Fachhochschulen. Private Fakultäten und Hochschulen erhalten nur in Einzelfällen 
Subventionen. Dagegen werden Stipendien ebenso für private wie für staatliche Hochschulen gewährt. 
Die seit 1875 bestehende Freiheit des Hochschulunterrichts ist seit 1880 dahin modifiziert, daß lediglich 
die Staatsfakultäten das Recht zur Erteilung akademischer Grade besitzen. 
Die Zentralverwaltung ist im französischen Etat im Gegensatz zu Großbritannien weitgehend spezialisiert, 
so daß sich an besonderen Verwaltungskosten für Lehrer- und Hochschulbildung erhebliche Beträge aus- 
sondern ließen (vgl. Übersicht auf S. 284) 
*) Nach Annuaire Statistique; ausschließlich Algier 
?) Einschließlich der neuerworbenen Gebiete, 
3) Aussehließlich der neuerworbenen Gebiete. 
8ER
	        
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