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Eine Aufgliederung der Staatsausgaben nach Kommunal- und Privatseminaren war (abgesehen von
Irland, das im Vorkriegsetat einen Posten von 14 000 £ für Gemeindeseminare gesondert aufweist) nicht
möglich; in der Übersicht auf S. 256f. sind daher die Ausgaben für Gemeindeseminare in den Subventionen
für Universitäts- und Kirchenseminare mitenthalten. Der in der Übersicht erscheinende Rückgang der
Staatsausgaben entspricht nicht ganz den Tatsachen, da im Nachkriegsetat Südirland ganz fehlt, und
für Nordirland die Ausgaben nur teilweise, für Schottland überhaupt nicht aus den Ausgaben für Hoch-
schulwesen ausgesondert werden konnten,
Der Hochschulunterricht liegt in Großbritannien bei den Universities, Academies und Colleges,
Häufig werden mehrere Colleges (Internate), wie z.B. in Oxford und Cambridge, zu einer University
zusammengefaßt. Während die älteren Universitäten (Oxford-Cambridge) neben eigentlicher akade-
mischer Fachbildung eine humanistisch gefärbte Allgemeinbildung vermitteln, werden an den moder-
neren Hochschulen (in London und im schottischen und nordenglischen Industriegebiet) namentlich
Naturwissenschaften, Technik und Wirtschaftswissenschaften gepflegt.
Die finanziellen Träger der Universitäten sind in der Hauptsache private und kirchliche Stiftungen,
Staat und Lokalbehörden geben Zuschüsse, der Staat auf dem Wege über das University Grants Committee,
Staatszuschüsse und staatliche Hochschulstipendien sind beträchtlich gestiegen. Daneben wird von
privater Seite, insbesondere von der Carnegie-Stiftung, viel für Stipendien getan.
Von Cambridge ist die von zahlreichen Privatunternehmungen getragene Volkshochschulbewegung
(University Extension) ausgegangen, die mit dem 1903 gegründeten Arbeiterbildungsverein (Workers’
Educational Association) Hand in Hand arbeitet. Der Staat hat zur Pflege des Volkshochschulunterrichts
1921 ein Adult Education Committee beim Board of Education gebildet und im Nachkriegsetat einen Posten
von 36.000 £ für diese Adult Education ausgeworfen. Die Hauptveranstaltungen auf diesem Gebiete
sind das Londoner Working Men’s College, das Central Labour College in London und das Ruskin College
in Oxford.
ce. Frankreich,
Die Ausbildung der Volksschullehrer erfolgt in den Kcoles Normales Primaires, die auf den mittleren
und höheren Schulen aufbauen. Je ein derartiges Lehrer- und Lehrerinnenseminar ist für jedes Departe-
ment obligatorisch.
Anzahl ‘ Anzahl
Elementarlehrer-Seminare*) * der Seminare der Seminaristen
1913/14 1922/23®) 1913/14 1922/23°)
Tehrerseminare .e.. rar AA ar 0 83 86 4 700 4 500
Lehrerinnenseminare .............,,.00+0000000 Ken 83 84 4 900 5 100
Insgesamt .... 166 170 9 600 9 600
Zur Ausbildung der Seminarlehrer und -lehrerinnen dienen die beiden Ecoles Normales Superiewres
d’Enseignement Primaire in Fontenay und Saint-Cloud, beide öffentliche nationale Anstalten. Die Vor-
bereitung der Oberlehrer für die höheren Schulen ist nicht einheitlich geregelt. Eine besondere Rolle
spielt hier. die der Universität Paris angegliederte Ecole Normale Superiewre. In sämtlichen Seminaren
ist das Internat und das Externat unentgeltlich; externe Schüler erhalten überdies Unterhalts-
stipendien, die im Etat unter den Gesamtausgaben für die betreffenden Seminare erscheinen. Die
Seminaristen müssen sich verpflichten, nach Vollendung ihrer Ausbildung zehn Jahre lang im öffentlichen
Dienst zu unterrichten.
Bei den Elementarlehrerseminaren bestreitet der Staat die Lehrergehälter und den Unterhalt der
Schüler; Gebäude- und Mobiliarkosten gehen zu Lasten der Departements, die unter Umständen staat-
liche Bauzuschüsse (in der Etataufarbeitung als Sachkosten, nicht als Überweisungen behandelt) erhalten.
Die höheren Seminare werden vollständig vom Staate unterhalten. Die Gesamtaufwendungen für
Lehrerausbildung sind von 11,3 auf 8,1 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft zurückgegangen.
Der Hochschulunterricht liegt in der Hauptsache bei den staatlichen Universitäten (Universites,
Faculi&s) und Fachhochschulen. Private Fakultäten und Hochschulen erhalten nur in Einzelfällen
Subventionen. Dagegen werden Stipendien ebenso für private wie für staatliche Hochschulen gewährt.
Die seit 1875 bestehende Freiheit des Hochschulunterrichts ist seit 1880 dahin modifiziert, daß lediglich
die Staatsfakultäten das Recht zur Erteilung akademischer Grade besitzen.
Die Zentralverwaltung ist im französischen Etat im Gegensatz zu Großbritannien weitgehend spezialisiert,
so daß sich an besonderen Verwaltungskosten für Lehrer- und Hochschulbildung erhebliche Beträge aus-
sondern ließen (vgl. Übersicht auf S. 284)
*) Nach Annuaire Statistique; ausschließlich Algier
?) Einschließlich der neuerworbenen Gebiete,
3) Aussehließlich der neuerworbenen Gebiete.
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