D. V. Abschnitt. Einkommensteuer.
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Steuerkräften große Disparitäten aufweisen können; f) infolge jener
Eigenschaft, daß die Einkommensteuer sich enge an das Einkommen
hält besitzt dieselbe große Elastizität und wird nicht so drückend
empfunden, wie in gewissen Fällen die steifen, immobilen Ertrags
steuern; g) sie hat den Vorteil, mit dem Steigen oder Fallen des
Nationaleinkommens automatisch zu steigen oder zu fallen; h) die
Einkommensteuer fällt namentlich auf die großen und mittleren
Einkommen und bildet demgemäß ein Gegengewicht gegen die Ver
zehrungssteuern, welche mehr die unteren Klassen drücken; i) als
Ergänzungssteuer mildert sie in ausgleichender Weise die durch die
anderen Steuern verursachten Ungleichheiten; k) sie bildet eine
Reservesteuer in Zeiten schwerer Bedrängnis und großer Bedürfnisse,
in welchen Zeiten der Staat mittels derselben ohne große Unzu
kömmlichkeiten außerordentliche Bedürfnisse zu befriedigen vermag,
wie dies in England seit lange und zuletzt wieder im Weltkriege
geschah.
3. Der größte Einwurf, der gegen die Einkommensteuer erhoben
wird, besteht darin, daß dieselbe ohne empfindliche Einmischung
in die privaten Verhältnisse der Individuen kaum durchzuführen,,
beziehungsweise zu sichern ist. Die Steuersubjekte sind genötigt,
Einblick in ihre diskretesten Verhältnisse zu bieten und sind stets
der Versuchung ausgesetzt, falsche Fassionen zu geben. Die ver
schiedene Gewissenhaftigkeit der Steuerbekenntnisse führt zu
großen Ungleichheiten; während z. B. die Größe der fixen Bezüge
und Gehälter bis auf den Heller bekannt ist, sind dagegen andere
Einkommen nur schwer zu eruieren. Die hieraus sich ergebende
ungleiche Verteilung der Steuerlast kann in der Tat zur Folge
haben, was als eine Gefahr der Einkommensteuer hingestellt wird,
daß sie zur Steuer der Naiven und Ehrlichen wird, den Schlauen,
und Unehrlichen dagegen eine Prämie geboten wird. Die Ein
kommensteuer würde demnach demoralisierend wirken. Es läßt
sich nicht leugnen, daß diese Gefahren bestehen, woraus folgt, daß
die Einkommensteuer bloß bei bereits erstarktem staatlichen Selbst
bewußtsein, größerer Wohlhabenheit, verhältnismäßig milder Be
steuerung und präzis wirkender Steuerverwaltung durchführbar ist..
Auch unter solchen Verhältnissen werden sich im Anfang die be
zeichneten Übel einstellen, mit der Zeit aber werden sie, wie die
Erfahrung zeigt, sich auf ein rationelles Minimum reduzieren.
4. Auch der Einwendung begegnen wir, daß die Einkommen
steuer nur geringes finanzielles Ergebnis bietet. Da nämlich bei
der Einkommensteuer die kleinsten Einkommen steuerfrei bleiben
sollen, diese aber den größten Teil des Nationaleinkommens bilden,.