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Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben vom Regierungsentwurfe,
Großbritannien.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1912/13 1922/23 1923/24 1924/25
Zivildienst:
I. Öffentliche Gebäude, öffentliche Arbeiten ...............0.. — 50 5 4 0,2
II. Gehälter und Kosten des Zivildienstes ..................... = 66 — 6,4
TEC Rechtspflege. er zT TH NE De ae — 80 — 4
IV. Erziehung, Wissenschaft, Kunst. een e area x — 22
V.. Diplomat; und Konsulardienst rer Fe +4 38,7!) — 4,9
VI. Pensionen und Verschiedenes u. — 4,3 + 3,9
VIT Arbeit, Gesundheits- und Versicherungswesen .............. — 78. + 1,0
VIII. Verschiedenes ......... AT LE A NN — 82. — 26
Total. ..z — 24 + 0,3
Einnahme-Verwaltungen:
Zoll- und. Verbrauchssteue use rer near A nr ORT rar era ate — 6,9 — 21
Direkte See RER RE — 78; — 25
Postverwaltung RER HERR TE — 2,3 — 0,3
Total .... — 32 — 0,6
N — 3,6 + 1,8
HOT HE EEE re EN — 9,4 + 0,4
Luftdienst .0rrı a 0ER 0 a 0 EU aa DA — 10,6 — 14
Oonsolidated Fund Services :
Staates SS — 33, — 08 + 20
Wegebaufonds... 1 NE rt A 8 + 17,7 + 11,4 473,7
Zahlung an Lokalbehörden: 0-4 ri 0,7 + 7,0 + 32,0 +4 6,2
SD ea R aee le men — 09 — 16,0 + 6,8 +. Bit
Total‘... — —. 2,7 + 0,7 + 23
Gesamtabweichung des Etats .... — 7 — 1,9 + 1,2
Quellen: Estimates, Financial Statement, Finance Accounts für 1912—13, 1922—23, 1923—24, 1924—25.
Appropriation Accounts für 1922—23, 1923—24, 1924—25.
Ähnlich wie mit den Unterschieden zwischen Voranschlägen und Bewilligungen verhält es sich in
Großbritannien mit den Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben von den Voranschlägen. Die in langer
Tradition fest begründeten formalen Beziehungen zwischen Exekutive und Legislative bringen es in
Verbindung mit der relativ günstigen finanziellen Lage des Königreiches mit sich, daß die Abweichungen
der tatsächlichen Ausgaben vom Etatvoranschlage verhältnismäßig geringfügig sind. Etatsüberschreitungen
sind selten und bestehen meist in — grundsätzlich gestatteten — Kreditübertragungen innerhalb der
Ministerien der Landesverteidigung; sie erübrigen sich auch durch das regelmäßig kurz vor Schluß des
Etatjahres bewilligte Nachtragsgesetz, das die noch erforderlichen, bisweilen bereits ausgegebenen Summen
genehmigt. Die wenigen, die Bewilligungen des Parlaments überschreitenden Ausgaben werden nach Schluß
des Fiskaljahres durch eine Resolution im Rahmen des Consolidated Fund Act nachträglich genehmigt.
Bei der Beurteilung der Abweichungsziffern sind auch die verschiedenen Währungsverhältnisse der
Länder zu berücksichtigen. Daß die Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben Großbritanniens von den
Etatsvoranschlägen im Gegensatz zu den übrigen Staaten fast durchweg Verminderungen sind, erklärt
sich zum Teil auch aus der stabileren Währung Großbritanniens.
Von in den Veränderungen des Geldwertes begründeten Abweichungen abgesehen, dürften in Italien
die Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben von den Regierungsvoranschlägen nicht über die Nach-
tragsbewilligungen hinausgehen. Die überaus strenge Handhabung der Kontrolle macht gesetzwidrige
Überschreitungen des Etats zur Unmöglichkeit. Wie die nachstehende Übersicht im Vergleich mit der
Übersicht S. 24 zeigt, halten sich für 1923/24 die tatsächlichen Ausgaben durchweg unter den Gesamt-
bewilligungen für dieses Jahr.. Auf ‚Grund der angestellten Beobachtungen dürfte dies auch für andere
Jahre gelten; doch kann infolge Materialmangels ein zahlenmäßiger Nachweis für diese Annahme nicht
erbracht werden.
*) Vgl. Anm. 3 auf. 8. 23.