arbeitsnachweisen. Sie sind im Vorkriegsetat mit den Zuschüssen zu privaten Arbeitslosenkassen
gemeinsam ausgewiesen. Während des Krieges wurden die kommunalen Arbeitsnachweise (Bureaua
Publics de Placement) in den größeren Gemeinden (über 10000 Einwohner) nach britischem Vorbilde
ausgebaut und paritätischen Bezirksarbeitsnachweisen (O/fices Departementaux, Offices Regionaux de
Placement) mit einer Zentralstelle im Arbeitsministerium unterstellt. Die Staatszuschüsse werden nach
der Größe der Gemeinde und der Zahl der vermittelten Stellen bemessen.
Die Arbeitslosenversicherung wurde vor dem Kriege durchweg von Privaten, und zwar sowohl
von den allgemeinen Hilfskassen (Soci&6s de Secowrs Mutuel, siehe unten S. 321 f) als auch von besonderen
Arbeitslosenkassen der Berufsvereine organisiert. Der Staat gab seit 1905 einen Zuschuß zu den gezahlten
Unterstützungen. Die Arbeitslosenkassen waren von geringem Umfange und umfaßten vor dem Kriege
nur etwa 50000 Mitglieder. Im Kriege trat vorübergehend eine allgemeine staatliche Erwerbslosen-
fürsorge ein. Nach dem Kriege wurden auf Grund eines Gesetzes von 1918 von den Gemeinden, Gemeinde-
verbänden und Departements Arbeitslosenfonds geschaffen, zu deren Leistungen der Staat aus dem
Fonds National de Chömage einen Zuschuß von 33 vH gewährt. Die Staatszuschüsse an die privaten
Arbeitslosenkassen blieben daneben bestehen,
d. Belgien.
Staatsausgaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
1913 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1 000 fr.
Staatsaufsicht über Arbeitsnachweise und Arbeitslosenkassen ..... 8 80 15
Zuschüsse an unentgeltliche Arbeitsnachweise ‚................- 35 730 138
Zuschüsse an. Arbeitslosenkassen .......00 EEE Weka 67 7 730 1 458
Fonds National de Crse TU 1100 208
Insgesamt .... 110: 9640 1819
Belgien hat als einer der ersten europäischen Industriestaaten die Notwendigkeit der öffentlichen
Beachtung des Arbeitslosenproblems erkannt, ohne daß es bei seiner Tendenz zur Förderung der Privat-
und Kommunalinitiative bisher eine eigentliche staatliche Arbeitslosenversicherung eingeführt hätte.
Schon 1901 erhielten die Arbeitslosenkassen der Gewerkschaften für die bei ihnen versicherten Arbeits-
losen auf Grund des nach seiner ersten Anwendung benannten Genter Systems öffentliche Zuschüsse von
Kommunen und Provinzen, zu denen 1904 die ersten Staatsunterstützungen traten. Den Nachteil dieses
Systems, bei dem gerade die besonders gefährdeten nichtorganisierten Arbeiter an den öffentlichen
Zuschüssen keinen Anteil haben, suchte man durch öffentlich unterstützte Spareinrichtungen für Nicht-
organisierte abzumildern.
Zahl der Arbeitslosen in vH der Versicherten
Monatsdurchschnitt 1913 ......... 2,0
1924... 2
1925 E
Infolge der wachsenden Arbeitslosigkeit und der besseren Erkenntnis des Arbeitslosenproblems wurden
On ve Kriege die öffentlichen Zuschüsse erweitert und auf eine neue Basis gestellt. Ein Gesetz von
N Ken verschärfte staatliche Kontrolle der Gewerkschaftskassen und stellte die Hälfte der
EEE EN N Da ur Beträge als Staatszuschuß bereit. Für Nichtorganisierte wurden
Ne en rar ekassen en det, a der Staat die gleichen Sätze zuschießt wie den Gewerkschafts-
ed. di N tel deren N NG NET (Fonds National de Crise) geschaffen, der eintritt,
Ende 1 a hafand a9 en Kasse nicht ausreichen, oder der Anspruch des Versicherten erloschen ist
a anden 2365 Gewerkschaftskassen mit rund 755 000 Mitgliedern.
Der Arbeitsnachweis liegt ebenfalls in Händen Privater, und zwar hauptsächlich bei den Gewerk-
schaften. Unentgeltliche paritätische Arbeitsnachweise erhalten Staatszuschüsse; die Gemeinden stellen
Räume, Personal usw. zur Verfügung, Die Staatsaufsicht ist die gleiche wie für die privaten Arbeitslosen-
2 En N KEE EEE zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind infolge der relativ
stärkeren Staatsbeteiligung weit über das Anwachsen der Arbeitslosigkeit hinaus gestieren.
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