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IV. Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
in 1000 Mark Vorkriegs- in vH der gesamten 'in Mark Vorkriegskaufkraft
kaufkraft . Sozialausgaben?) | je Kopf der Erwerbstätigen?
Vorkriegs- Nachkriegs- | Vorkriegs- Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs-
. etat etat etat etat etat | etat_——
Großbritannien ....... 4 924 6 354 1,5 0,7 0,2 0,3
Frankreich... 0044 2 769 1790 1,4 1,8 0,1 0,1
ER tra 991 1164 / 4,2 | 2,2 | 0,3 0,4
Haben re ka 199 266 1,0 ! 0,7 0,0 0,0
a. Allgemeines.
Im folgenden Abschnitte sind alle diejenigen Maßnahmen zusammengefaßt, die den Schutz des Arbeiters
im Betriebe zum Ziel haben, also die Aufsicht über Betriebssicherheit, Arbeitshygiene und Arbeiter-
schutz, die Sicherung von Mindestlöhnen sowie die Fürsorge für die Opfer von Betriebsunfällen. Die Ge-
werbeaufsicht liegt in allen vier Ländern in Händen des Staates, wird aber in gewissem Umfange durch
private und kommunale Institutionen ergänzt. Die Verschiedenheit der Aufgabenteilung zwischen
Staat, kommunalen und privaten Organisationen beeinträchtigt auch auf diesem Gebiet die inter-
nationale Vergleichbarkeit. Die Unfallentschädigung ist nur in Italien Gegenstand einer obligatorischen
Sozialversicherung; finanziell geht sie überall im wesentlichen zu Lasten der Unternehmer. Die in der
Übersicht erscheinenden Staatsausgaben beziehen sich daher vorwiegend auf die Gewerbeaufsicht.
Während die leichte Steigerung der Ausgaben in Großbritannien und Italien sich mit der fortschreiten-
den industriellen Entwicklung dieser Länder erklärt, beruht dieselbe in Belgien auf den im Nachkriegs-
etat neu auftretenden außerordentlichen Staatszuschüssen zu den Renten der Unfallgeschädigten. Der Rück-
gang der französischen Ziffern darf nicht als ein Nachlassen der Staatstätigkeit in der Richtung des Arbeiter-
schutzes gewertet werden, sondern beruht darauf, daß die auf diesem Gebiete überwiegenden Personalaus-
gaben ebenso wie in den übrigen Verwaltungszweigen sich der Geldentwertung nicht in vollem Umfange
angepaßt haben.
b. Großbritannien,
Die Gewerbeaufsicht in ihrer gegenwärtigen Form ist durch Gesetz von 1901 geregelt. Sie unter-
steht dem Home Office und umfaßt die Inspektion von Fabriken, Werkstätten, Bergwerken und Stein-
brüchen und eine besondere Kontrolle der Explosivstoff- und chemischen Betriebe. Die staatlichen Inspek-
toren kontrollieren die Durchführung der Bestimmungen über Arbeitszeit, Gewerbehygiene und Betriebs-
sicherheit. Die Zahl der Kontrollbesuche betrug 1924 342949. Die Tätigkeit der staatlichen Inspektoren
wird durch eine Bewegung unterstützt, die unter dem Leitwort »Safety First« die Belehrung und Erziehung
von Unternehmern und Arbeitern zur sorgfältigen Unfallverhütung zum Ziel hat. Die dieser Vereinigung
angehörenden Betriebe werden von besonders angestellten Inspektoren besucht. In gefährlichen
Betrieben besteht eine regelmäßige ärztliche Untersuchung durch nebenamtliche, vom Chefinspektor
ernannte Gewerbeärzte; Jugendliche werden auch in anderen Betrieben vor der Zulassung zur Arbeit
auf ihre Arbeitsfähigkeit hin untersucht. Besondere Aufmerksamkeit wird den Berufskrankheiten gewidmet.
Die Überwachung der Dampfkessel liegt in den Händen freiwilliger Organe. Der Unternehmer ist
lediglich verpflichtet, den staatlichen Gewerbeinspektoren regelmäßig Bescheinigungen über die erfolgten
Kesselrevisionen vorzulegen. Da die meisten Dampfkessel versichert sind, wird die Überwachung in der
Regel von den Beamten der Versicherungsgesellschaften ausgeführt.
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
1912/13 1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
in 1000 £
VErWäNE n 34 76 45
Inspektion von Fabriken und Werkstätten ................... 105 158 93
» » Bergwerken und Steinbrüchen ................ 63 172 100
» * Explosivstoffbetrieben „0.0... 5 9
» » chemischen Betrieben ....................... 3 ß
Staatsaufsicht auf Grund des Unfallhaftpflichtgesetzes ee |
Zuschüsse an Unternehmer bei Unfällen von Kriegsbeschädigten
4gricultural Wages Board und Committees „............ ; N ® 7
A Insgesamt .... 4) 528 -
*) Ohne Beihilfen für Naturkatastrophen.
2) Vgl. Anmerkung zu S. 302.