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regelt. Man gewährt entweder eine bei der Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes fällige Ge-
burtsprämie oder einen Zuschuß zu den Erziehungskosten in Form einer Rente für die Eltern oder die
Waise.
d. Belgien.
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz.
1913 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1.000 fr.
Staatliche Kinderschutzaufsicht .................0.0004444 330 180 34
Private Fürsorgeerziehung .................0.00000104 044 600 6 600 1245
Zuschüsse an Hebammen für Behandlung bedürftiger Frauen 8 50 2
Jeuvre National de V Enfance
Zentralverwaltung ..........+40 000er ern re arena . 25 4
Unterstützungen. .....0.00...000 71a VW RER ER nen ; 14 148 2670
Insgesamt.... 938 21 003 3.962
Belgien hatte schon vor dem Kriege eine staatliche Kinderschutzaufsicht und gibt erhebliche Staatszu-
schüsse für Kinder in privater Fürsorgeerziehung. Die Kosten der staatlichen Zwangserziehungsan-
stalten (Zeoles de Bienfaisance) erscheinen in der Etataufarbeitung unter Justiz. Eine öffentliche Mutter-
schutzorganisation wie die übrigen Länder kannte Belgien vor dem Kriege nicht. Im Etat erschien nur
ebenso wie nach dem Kriege ein geringer Zuschuß an Hebammen für die Behandlung bedürftiger Frauen.
Erst durch ein Gesetz von 1919 wurde im Oeuvre National de ’Enfance eine etwa den französischen Ein-
richtungen entsprechende Fürsorgeorganisation geschaffen. Die Zentralverwaltung liegt in Händen des
Staates, die Ausführung zum Teil bei kommunalen Stellen. Zu den Leistungen gehören staatliche Auf-
sicht über Zieh- und Pflegekinder, Pflege in Wöchnerinnen- und Säuglingsheimen, Milchkrippen, Kinder-
erholungsheime, Säuglingsberatung u. ä.
e. Italien.
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz.
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
- in 1000 Lire
Zuschuß zur Mutterschaftsversicherung ................7+ 227 350 70
Die Staatsaufwendungen Italiens für Mutter- und Jugendschutz sind verhältnismäßig gering und geben
kein vollständiges Bild der Gesamttätigkeit auf diesem Gebiete. Sie beschränken sich im wesentlichen
auf einen Zuschuß zu der schon seit 1910 bestehenden staatlichen Mutterschaftsversicherung. Diese ist
für alle in gewerblichen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen im Alter zwischen 15 und 50 Jahren ob-
ligatorisch. Die Beiträge sind nach dem Lebensalter gestaffelt und werden von Arbeiterinnen und Arbeit-
gebern zu gleichen Teilen aufgebracht. Die Leistungen bestehen in einer einmaligen Beihilfe bei jeder
Lebendgeburt und unverschuldeten Fehlgeburt. Der Staat leistet in jedem Falle einen festen Zuschuß.
Die Cassa Nazionale di Maternitä zählte in den Nachkriegsjahren über 600 000 Mitglieder. Neben der
staatlichen Versicherung bestehen einige private Mutterschaltskassen,
Für Jugendschutz finden sich keine Ausgaben im Staatshaushalt. Die Aufwendungen, die hier über-
haupt aus öffentlichen Mitteln gemacht werden, fallen den Kommunen zur Last.
VIL. Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen für verschiedene soziale Zwecke.
Staatsausgaben für Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen.
in 1.000 Mark in vH der gesamten in Mark Vorkriegskaufkraft
orkriegskaufkraft A Sozialausgaben?) je Kopf der Bevölkerung
MET | Nachkriegs- Vorkriegs- | Nachkriegs- Vorkriegs- Nachkriegs-
Stab 7 1 Sefat 1 etat etat etat |. _etat
Großbritannien una 1512 2 206 0,5 0,3 0,0 0
Frankreich: 1... | 11517 10.717 5.7 80 03 9
Belgien +... n re 3383 | 4273 | 14,1 | 80 er TS
Italien ARE 2187 3.026 11,0 | 7.8 { 0.1 0.1
1} Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen
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