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Durch ein Gesetz vom Jahre 1890 Sulle Jstituzioni Pubbliche della Beneficenza wurden erstmalig
sffentliche Wohltätigkeitseinrichtungen geschaffen, die durch Gesetz von 1904 zu örtlichen Verwaltungs-
oinheiten zusammengefaßt und der staatlichen Congregazione di Carita unterstellt wurden. Neben dieser
allgemeinen öffentlichen Wohlfahrtspflege beteiligt sich der Staat an der Fürsorge für Arbeitsunfähige,
die vielfach in besonderen Heimen untergebracht werden. Die Steigerung dieser Ausgaben im Nach-
kriegsetat scheint durch die Bestrebungen zur Eindämmung der Bettelei mitbedingt zu sein.
Die Kirchlich caritative Wohltätigkeit liegt bei den Opere Pie, d.h. kirchlichen Instituten, deren Zahl
schon 1900 27078 mit einem Vermögen von 2.2 Milliarden Lire erreichte (1920 33 117 Institute mit
2,7 Milliarden Vermögen). Die Einnahmen dieser Organe stammen zum Teil aus privaten Stiftungen
und Beiträgen, zum Teil aus Zuschüssen der Gemeinden mit besonderer Zweckbestimmung (z. B.
Hospitäler). Der Staat beteiligt sich nicht.
Die Staatszuschüsse an die privaten Caritasorganisationen sind im Nachkriegsetat nicht der Geldentwertung
entsprechend gestiegen.
VIII. Wohnungswesen.
Staatsausgaben für Wohnungswesen.
In 1 000 Mark In vH der gesamten ‚In Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegskaufkraft | Sozialausgaben?) | je Kopf der Bevölkerung
Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs-
I. etat etat | etat | etat etat | etat
Großbritannien ....... | 940 111 608 0,3 12,9 0,0 2,5
Frankreich .........+ 1 541 18 936 | 0,8 14,2 0,0 0,5
Belgien ..........+++* 130 18 510 0,5 | 34,6 0,0 2,5
Hallen... uns i 406 11886 1 7,0 30.6 0,0 0,3
a. Allgemeines.
Das Wohnungswesen ist erst nach dem Kriege zu einem wichtigen Gebiete staatlicher Tätigkeit geworden.
Die Wohnungsfürsorge gehörte ebenso wie die Wohnungshygiene und Baupolizei ursprünglich vollständig
zum Aufgabenbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Staat griff nur da ein, wo etwa ein
Bauprogramm über den Bezirk des Gemeindeverbandes hinausging oder dessen finanzielle Leistungs-
fähigkeit überstieg.
Während des Krieges kam es in allen vier Ländern zu einer staatlichen Beeinflussung der Mieten und,
bei dem wenigstens zeitweilig verminderten Wohnungsbedarf, zu einem fast völligen Ruhen der Bau-
tätigkeit. In den Nachkriegsjahren setzte dann bei schwachem Angebot eine außerordentliche Nachfrage
nach Wohnungen ein, zu deren Befriedigung das Privatkapital bei der herrschenden Mietenbeschränkung
keinen genügenden Anreiz fand. Der Staat sah sich infolgedessen genötigt, die dringend notwendige
Belebung des Baumarktes seinerseits dadurch zu fördern, daß er teils billige Kredite zur Verfügung stellte,
teils — wie besonders in Großbritannien — den Kommunen Mittel zu Bauzwecken überwies, teils auch
den privaten Wohnungsbau unmittelbar subventionierte.
Die Lösung des finanziellen Problems erscheint für Großbritannien mit seiner fast konstanten
Währung und seinen reichen Kapitalreserven leichter als für die romanischen Länder. Andrerseits
stellt in Großbritannien die industrielle Entwicklung und die städtische Konzentration der Bevölkerung
große Aufgaben, die durch die klimatischen Verhältnisse und durch eine relativ hoch entwickelte Wohn-
kultur noch erschwert werden. Der unzweifelhaft niedrigere Wohnstandard in den romanischen Ländern
ermöglicht demgegenüber eine billigere Bauweise. Auch liegen infolge der agrarischen Siedlungsweise
und des wärmeren Klimas die Verhältnisse in Südfrankreich und in großen Teilen Italiens günstiger.
b. Großbritannien.
Staatsausgaben für Wohnungswesen.
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1000 £
Landarbeiterwohnungen in Irland (Gesetz von 1906) ....- 32 .
Public Works Loan Commission ..-....+:-++++++.++++++"" 14 30 18
Landerwerb und: Baukosten... 4. ; 114 67
Zuschüsse zum kommunalen und privaten Wohnungsbau .. 8 932 5255
Verluste an Baukrediten ++... ++ +++ Hr there 158 93
Allgemeine Verwaltungskosten -...++»++**+1*"***"1" 52 30
Insgesamt.... 46 9 286 5 463
1) Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen