Full text : Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

334

Elftes Kapitel.
Wirtschaft.
I. Vorbemerkung.
Die Staatsaufwendungen für die Wirtschaft sind einerseits abhängig von der wirtschaftlichen Struktur
des betreffenden Landes, zum anderen von der wirtschaftspolitischen Einstellung der Regierungspolitik.
Im Rahmen dieser Bearbeitung können die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Vergleichsländer
lediglich an Hand der Ausgabeziffern dargestellt werden. Ihre Erklärung aus dem volkswirtschaftlichen
Gesamtzusammenhange und aus den herrschenden wirtschaftspolitischen Strömungen kann nicht im
einzelnen gegeben werden. Allerdings stellen die hier gebotenen Unterlagen ein unentbehrliches Material
dar, um an dieses volkswirtschaftliche Problem überhaupt herantreten zu können. Einige wichtigste
Angaben über die Unterschiede der wirtschaftlichen Struktur der Vergleichsländer enthalten die Übersichten
 auf S. 449 bis 4561).
Kaum auf irgendeinem Gebiete staatlicher Wirksamkeit ist die reinliche Abgrenzung nach »Zwecken«
so schwer möglich wie bei der Wirtschaft, Viele Maßnahmen der Außenpolitik, der Rechtspflege, des
Bildungswesens und der Sozialpolitik gehen von Motiven der Wirtschaftsförderung aus oder können
wirtschaftsfördernde Wirkungen haben. Alle staatlichen Maßnahmen, die die Wirtschaft nur mittelbar
fördern, müssen in diesem Abschnitte außer Betracht bleiben. Aber auch bei der Beschränkung auf die
unmittelbaren Wirtschaftszwecke ergeben sich so nahe Berührungspunkte mit anderen Aufgabengebieten,
daß die Scheidungslinie oft schwer zu ziehen war. Das gilt z. B. für die Ausgaben auf Grund des Krieges;
die Ausgaben für den Wiederaufbau in Nordfrankreich und Belgien dürften vielfach über die
reinen Entschädigungszahlungen hinaus einen subventionsähnlichen Charakter gehabt und Staatsausgaben,
 wie sie in anderen Ländern unter dem Kapitel »Wirtschaft« bearbeitet wurden, entbehrlich
gemacht haben.
Die Gewerbeinspektion ist trotz ihrer vielfach wirtschaftspolitisch gerichteten Aufgaben in dem
Kapitel »Soziale Aufgaben« behandelt worden, weil ihr sozialpolitischer Charakter als überwiegend
angesehen wurde. Die Fachschulen, deren Pflege als ein besonderes Gebiet der staatlichen Gewerbeund
 Handelsförderung zu betrachten ist, wurden in dem Kapitel »Unterricht, Kunst und Wissenschaft«
 behandelt, um die Darstellung des gesamten Aufbaues des Bildungswesens nicht auseinanderzureißen.

Bei der Beurteilung der Staatsausgaben ist zu berücksichtigen, daß die Intensität der Wirtschaftspolitik
 in den Ausgabeziffern nicht erschöpfend zum Ausdruck kommt. Es können z. B. einschneidende
wirtschaftliche Eingriffe in Form von Verboten, handelspolitischen Maßnahmen usw. erfolgen, ohne daß
die Höhe der hierdurch bedingten Ausgaben im Verhältnis zu der Bedeutung dieser Vorgänge steht;
immerhin findet aber im Etat fast jede wichtigere wirtschaftspolitische Maßnahme irgendwie ihren
Niederschlag.
In der folgenden Bearbeitung wird das Gebiet der wirtschaftlichen Maßnahmen gegliedert in:
1. Landwirtschaft,
2. Industrie und Handel,
3. Verkehr.
Der Verkehr wird untergegliedert in:
a) Handelsmarine,
b) Privateisenbahnen,
c) Private Luftschiffahrt,
d) Öffentliche Arbeiten?) (Häfen, Kanäle, Straßen USW.).
?) Eine besondere Schwierigkeit ergab sich für Italien daraus, daß sich in der faseistischen Wirtschaftspolitik erst in der Zeit nach Aufstellung
 des Etats für 1925/26 eine steigende Aktivität geltend macht. ‘Es war daher in der textlichen Bearbeitung in erhöhtem Maße auf
Staatsaufwendungen hinzuweisen, die im Voranschlag noch nicht Vorgesehen waren, sondern als Nachträge zum Etat für 1925/26 bewillizt
wurden.
?) Ohne Meliorationen, die bei der Landwirtschaft behandelt werden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.