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Bei der Beurteilung dieser Regelung muß berücksichtigt werden, daß durch das Subventionsgesetz die
Befreiung von der Zuckerverbrauchsteuer, die seit 1922 den Verarbeitern der inländischen Rübenproduktion
gewährt wurde, aufgehoben wird. Die Zuckerverbrauchsteuer, durch welche mithin ein Teil der Subvention
wieder kompensiert wird, beträgt mit Wirkung vom 1. Juli 1925 (je ewt):
I Für Zucker bei einer
Polarisation von: Dad TA
über Br 7 4 über 86 bis 87°. .0........ 4 10,8
>» 97 DS O8 6 95 DT 4 9,2
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SE 5 4,5 ET U 3293
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II. Für Melasse mit einem Zuckergehalt von:
: 70 vH und mehri.. en.
Über 50 Ds 70
DS ZU rn Zu
Bei Ausfuhr von Zucker wird die Steuer zurückvergütet. Melasse ist steuerfrei, wenn sie der Spritfabrikation
oder Futterzwecken dient.
Die Auswirkungen des Zuckersubventionsgesetzes im britischen Etat ergeben sich aus folgenden Ziffern:
Voranschlag Nachtrag für das Finanz-
1925/26 jahr 1925/26 (unter Ein- Voranschlag?)
(der Auf- schluß der ursprünglich im 1926/27
arbeitung zu- WVoranschlag vorgesehenen
grunde gelegt) Beträge)
Subventionsbetrag ................. 1.000 000 £ 1250 000 £ 2 750 000 £
Davon abzuziehen:
Voraussichtlicher Ertrag der Zuckersteuer 500 000 » 400 000 »?) 950 000 »
m ————————— > OT
Nettosubventionsbetrag ................. 500 000 £ 850 000 £ 1 800 000 £
Das Gesetz erstrebt in erster Linie eine Förderung des Zuckerrübenanbaues in Großbritannien. Das
kommt u. a. in der Bestimmung zum Ausdruck, daß für die Jahre 1924 bis 1927 ein Mindestpreis für
Zuckerrüben festgesetzt wird, welcher bei einem Zuckergehalt von 15,5 vH 44 s je t beträgt. Für jedes
Prozent über oder unter 15,5 ist ein Zu- bzw. Abschlag von 3 d zu machen. Von 1927 ab hört diese
Preisregelung auf.
Das Gesetz hat insofern einen sozialpolitischen Einschlag, als. die subventionierten Zuckerfabrikanten
zur Zahlung angemessener Löhne (fair wages) verpflichtet sind. Überdies wollte die Regierung MacDonald,
unter welcher das Gesetz erlassen wurde, auf diese Weise eine Vorbeugungsmaßnahme gegen die weitere
Steigerung der Arbeitslosigkeit treffen. Hiermit hängt auch die Bestimmung zusammen, daß die Anlagen
der Zuckerfabriken, die Subventionen erhalten, zu mindestens 75 vH in Großbritannien hergestellt
sein. sollen.
*) Während der Drucklegung (Februar 1927) liegt dem House of Commons ein Nachtrag zum Etat für 1926/27 vor, in welchem eine
Erhöhung der Zuckerrübensubvention: um 450000 £ (also auf 3200000 £) vorgesehen ist. Es wird mit einem Aufkommen aus der
Zuckersteuer von 1060000 £ (gegenüber 950000 £ im ursprünglichen Veranschlage) gerechnet, so daß sich dann eine Netto-Subvention
ron. 2140 000 £ für das Rechnungsjahr 1926/27 ergibt.
*) Die Senkung erklärt sich aus der inzwischen erfolgten Neuregelung der Zuckersteuersätze
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