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Viehkrankheiten usw. begünstigt. Derartige Versicherungsvereine erhalten von der französischen Kegierung
Zuschüsse, die sich
1914 auf ı 540 000 fr,
1925 » 1060000 » (d. 8. 236 000 fr. Vorkriegskaufkraft)
stellen. 1914 wurden außerdem 1 Million fr. für die Hilfeleistung bei Mißernten usw. ( Calamite Agricole)
bereitgestellt.
Die Versorgung der Landwirtschaft mit elektrischem Strom hat besonders nach dem Kriege große Fort-
schritte gemacht. Im Zusammenhange damit hatte der Staat auf Grund eines Gesetzes vom 2. August 1923,
betr. die Versorgung des flachen Landes mit elektrischer Energie, Vorschüsse von der Caisse des Depots et
des Consignations erhalten, für deren Rückzahlung 1925 in dem Etat des Finanzministeriums 4 600 000 fr.
(1.022 000 fr. Vorkriegskaufkraft) eingesetzt sind.
Ausgaben für Siedlungswesen werden für Frankreich in den beiden bearbeiteten Etats nicht ausge-
wiesen. Die landwirtschaftliche Siedlungspolitik dürfte für Frankreich schon deswegen gegenstandslos
sein, weil auch die französische Industrie unter einem andauernden Arbeitermangel leidet, der besonders
in Nordfrankreich zur Einwanderung belgischer Industriearbeiter führt.
c. Belgien.
Die Eigenart der belgischen Landwirtschaft ist bedingt durch die dichte Besiedelung des Landes. Der
Reichtum an menschlichen Arbeitskräften einerseits und der enge Nahrungsspielraum andererseits führten
zur Entwicklung einer arbeitsintensiven landwirtschaftlichen Qualitätsproduktion. Der Gartenbau und
vor allem die Viehzucht geben der belgischen Landwirtschaft ihr Gepräge. Die Erträge des Ackerbaues
sind höher als in irgendeinem anderen Lande, wozu zum Teil die reichliche Menge des vorhandenen Stall-
düngers beiträgt.
Die Staatsausgaben für landwirtschaftliche Zwecke entsprechen dieser Struktur. Viehzucht und Garten-
bau spielen auch hier die wichtigste Rolle.
1. Allgemeine Verwaltung.
In Belgien werden von dem Ministerium für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten die Landwirtschaft,
die staatliche Forstwirtschaft, die in dieser Bearbeitung unter das Kapitel »Staatliche Erwerbs-
betriebe« (S. 402ff.) fällt, und die »Öffentlichen Arbeiten« verwaltet. Die Angaben des Etats bieten keine
ausreichenden Unterlagen für einen Verteilungsschlüssel. Infolgedessen mußten die Kosten der gemein-
samen Zentralverwaltung des Ministeriums vollständig unter den Abschnitt »Landwirtschaft« über-
nommen werden. Sie betragen:
19%3 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1.000 fr.
Ministerium für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten,
Zentralverwaltung‘ +.........00.0000000200044hu nee 403 2.284 431
NA 899 170
Insgesamt.... 611 3.183 601
2. Ackerbau und Landwirtschaft im allgemeinen.
Die für besondere Zwecke des Ackerbaues sowie für die Landwirtschaft im allgemeinen
aufgewandten Beträge stellen sich wie folgt:
1913 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1000 fr.
Oberster Landwirtschaftsrat ..........°.0..0000000 04H 10 15 3
Landwirtschaftliche Aufsichtsbehörden .................. 207 757 143
Überweisungen an die Provinzen (Ackerbaufonds)........ 18 18 3
Landwirtschaftliche Versuchsfelder und Forschung: ... 89 210 40
Prämien, Zuschüsse zu Ausstellungen an landwirtschaftliche
Vereine UEWE RK ER SEE 53
Insgesamt.... 658 1 283 242
Der oberste Landwirtschaftsrat wird aus Delegierten der in den verschiedenen Provinzen bestehenden
Landwirtschaftskommissionen sowie aus Jandwirtschaftlichen Fachleuten gebildet. Die übrigen Posten der
Übersicht bedürfen keiner näheren Erläuterung.