Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Aus den bearbeiteten Etats konnte für 1913 lediglich ein Betrag von 580 000 fr. für Fahrzeuge zur 
Fischereiüberwachung ausgesondert werden. Die Kosten der Fischereiüberwachung selbst sind offenbar 
mit anderen Etatposten vereinigt. 
1925 werden in dem Etat der Betriebsverwaltung »Marine« 517 000 fr. (98 000 {r. Vorkriegskaufkraft) 
für die Überwachung der Fischerei und 75 000 fr. (14 000 fr. Vorkriegskaufkraft) für eine Regierungs- 
subvention zugunsten der Hochseefischerei für den Krsatz abgetriebener Netze vorgesehen. Außerdem 
sind mit den unter dem Abschnitt »Fachschulen« behandelten Ausgaben für Fischereifachschulen Auf- 
wendungen verbunden, die der belgischen Fischerei zum Teil in der Form von Prämien zugute kommen. 
5. Forstwirtschaft. 
Im Jahre 1910 waren 17,6 vH der gesamten damaligen Bodenfläche Belgiens, d. h. rund 520 000 ha, 
beforstet. Davon besaßen 
der Stant-..+.+ 2444 sa SA. 02858 ha 
die Gemeinden .....- +... Euren nnnes 170043 7 
verschiedene andere öffentliche Körperschaften ............--- 6660 » 
Insgesamt.... 209056 ha 
Obwohl danach ein beträchtlicher Teil des gesamten belgischen Waldbestandes auf Privatbesitz ent- 
fällt (etwa 310 000 ha), sind in den bearbeiteten Etats Ausgaben zugunsten der privaten Forstwirtschaft 
nicht festzustellen. 
Der Staat gewährt Gemeinden und öffentlichen Körperschaften finanzielle Unterstützung bei der 
Kultivierung und Anforstung von Ödland, der Wiederherstellung verwüsteter Wälder und sonstiger Arbeiten, 
die geeignet sind, die Produktion der belgischen Forstwirtschaft zu heben. Die hierfür aufgewandten 
Beträge sind im Etat von den allgemeinen Überweisungen an die belgischen Gemeinden nicht getrennt 
aufgeführt, so daß sie aller Wahrscheinlichkeit nach in den »Überweisungen« der Kapitel »Innere Ver- 
waltung« und »Ausgaben auf Grund des Krieges« enthalten sind. 
6. Verschiedenes. 
Die sonstigen Ausgaben der belgischen Regierung für landwirtschaftliche Zwecke sind folgende: 
1913 1925 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
Beteiligung des Staates an den Kosten von Kongressen für in 1000 fr. 
Landwirtschatt, Gartenbau und Tierkunde ............. 29 = 
Beitrag zu den Kosten des internationalen landwirtschaft- 
lichen Instituts in Rom.........0..00000040 000001 n rn 20 45 
Landwirtschaftliche Statistik ............0.00000010 HH 88 125 
Verschiedenes 2.000077 1 r Tetra baren Mann 9 742 2 
Insgesamt .... > 146 182 35 
d. Italien. 
Die Landwirtschaft stand in der italienischen Volkswirtschaft von jeher an erster Stelle. Erst nach 
dem Kriege beginnt neben ihr die Industrie unter dem Einfluß der fascistischen Wirtschaftspolitik eine 
wichtige Rolle zu spielen. Trotzdem sind’ die Beträge, die der Staat für die Landwirtschaft aufwendet, 
auch heute noch sehr erheblich, und der Faseismus ist, ebenso wie gegenüber der Industrie, bestrebt, 
ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. 
Die Verwaltung auf dem Gebiet der Landwirtschaft lag in Italien vor dem Kriege in den Händen des 
Ministero di Agricoltura, I ndustria e Commercio, dessen Aufgaben später an drei verschiedene Ministerien 
übergingen. Mit dem Einsetzen der faseistischen Wirtschaftspolitik wurden diese wieder zu dem Ministero 
dell’ Economia Nazionale vereinigt, so daß in Abweichung von den übrigen bearbeiteten Ländern für 
Landwirtschaft, Industrie und Handel in Italien ein gemeinsames Ministerium besteht. Diesem Wirt- 
schaftsministerium ist ein Amt für Agrarstatistik angegliedert. Daneben wurde für Forschungszwecke 
durch Dekret vom Oktober 1924 ein Institut für Agrarwirtschaft und -statistik geschaffen. Die nicht 
aufteilbaren Ausgaben für diese Zentralverwaltung werden später in anderem Zusammenhang behandelt. 
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