auf dem Gebiet von Industrie und Handel liegen, aber in erheblichem Umfange durch die Nachwirkungen
des Krieges bedingt sind und insoweit in dem Kapitel »Aufgaben auf Grund des Krieges« (S. 419.)
behandelt wurden. Eine Aufteilung der Zentralverwaltung des Wirtschaftsministeriums war jedoch nicht
angängig, da die zur Verfügung stehenden Unterlagen keine genügenden Anhaltspunkte dafür ergaben.
Wenn infolgedessen die Zentralverwaltung des Wirtschaftsministeriums im Kapitel »Wirtschaft« behandelt
wird, so liegt hierin im Hinblick auf die zahlreichen Aufgaben dieses Ministeriums auf dem Gebiete der
Wiederaufbauarbeiten ein nicht zu vermeidender und in seinem Umfange nicht zu ermittelnder Fehler,
An den Ausgaben zur Förderung des auswärtigen Handels ist ferner das Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten (Ministöre des Affaires Etrangeres) beteiligt, dessen Zentralverwaltung in dem Kapitel
»Auswärtige Angelegenheiten« (S. 120ff.) behandelt worden ist. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung
für Industrie und Handel setzen sich nach der Aufarbeitung demnach wie folgt zusammen:
1913 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1 000 fr.
Ministerium für Industrie und Arbeit (Anteil) ............ 388 2.068 390
» » » » Pensionen :;..... 50 79 Ss
Wirtschaftsministehlum. ev... .007 00.07 res here mente 993 187
Pensionen, 1 ee re re 185 35
Insgesamt.... 448 3 325 627
2. Industrie und Handel im allgemeinen.
Die speziellen Aufwendungen zur Förderung von Industrie und Handel stehen in keinem Verhältnis
zu der industriellen und kommerziellen Intensität der belgischen Wirtschaft. Es dürfte dies ein Zeichen
dafür sein, daß die belgische Industrie auf die finanzielle Hilfe des Staates nicht angewiesen ist. Sub-
ventionen kommen nur in geringem Umfange in Gestalt von Prämien an Kleingewerbetreibende vor. Aus
den beiden bearbeiteten Voranschlägen ließen sich folgende, Industrie und Handel im allgemeinen be-
treffende Staatsaufwendungen absondern.
TA 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
Industrie und Handel im allgemeinen in 1000 fr.
Oberster Rat für Industrie und Handel ................ '
Schutz des gewerblichen Eigentums, Erfinderschutz usw.
Industrielle Schiedsgerichte‘ ..,.........700..0224004221
Ausstellungen usw... N raten
Handwerk und Kleinhandel
Oberster. Rat für Handwerk und Kleinhandel .......... -
Handwerkerfortbildung, Prämien an Kleingewerbetreibend«
N A VE 131 „394
Besondere Förderung des Lehrlingswesens im Handwerk . 232
Verschiedenes er __ x
Insgesamt.... 354 821 I?
Die Maßnahmen zur Förderung von Handwerk und Kleinhandel, die vor dem Kriege in den Aufgaben-
kreis des Ministeriums für Industrie und Arbeit fielen, werden jetzt von dem Wirtschaftsministerium
durchgeführt, in dessen Rahmen es eine besondere Abteilung für Handwerk und Kleinhandel gibt. Diese
Abteilung hat u. a. für die Hebung des Handwerkerstandes durch eine bessere Berufsausbildung, durch
Veranstaltung von Kursen für ältere Handwerker sowie von Spezialkursen für Lehrlinge und besonders
auch für die Lehrlingsausbildung in der Werkstatt zu sorgen. Auch das Kleinhändler- und Handwerker-
genossenschaftswesen gehört in ihren Arbeitsbereich.
3. Außenhandel.
In Belgien ist eine Ausgabensteigerung auf dem Gebiete der Außenhandelsförderung in dem Maße,
wie sie in Großbritannien und Frankreich deutlich zu beobachten ist, nicht eingetreten. Jedenfalls lassen
sich den bearbeiteten Etats nur die in der folgenden Übersicht aufgeführten Posten entnehmen.
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