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3. Außenhandel.
Die Ausgaben der italienischen Regierung zur Förderung des Außenhandels ergeben nach den beiden
bearbeiteten Voranschlägen folgendes Bild: 1918/14 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern. kaufkraft
im 1000 Lire
Handelsattach6s im Auslande‘ ‚er e re eree . 2.065 413
Subventionen an italienische Handelskammern im Auslande 228 1.000 200
Zuschuß an das internationale Handelsinstitut in Brüssel ... — 37 7
Insgesamt en
Die Ausgaben für die Handelsattach6s lassen sich aus dem Etat für 1913/14 nicht absondern. Sie sind
offenbar in den Ausgaben für »Auswärtige Angelegenheiten« enthalten. Wenn man die Ausgaben für die
Handelsattaches ausschaltet, so ergibt sich für Italien nach Umrechnung in Vorkriegskaufkraft keine
Steigerung der Staatsausgaben zur Förderung des Außenhandels. Indessen ist im Laufe des Jahres 1926
die Aktivität der italienischen Regierung auch auf diesem Gebiet größer geworden.
Die in der ersten Hälfte des Jahres 1926 eingetretene Absatzstockung der italienischen Exportindustrie
veranlaßte die zuständigen Behörden, sich mit der Frage der Exportförderung eingehender zu beschäftigen.
Es kam auf Vorschlag des Wirtschaftsministers zur Einrichtung des Nationalen Instituts für Außen-
handel, das am 8. Juli 1926 eingeweiht wurde. Es soll ganz ähnlich wie die entsprechenden Behörden in
Frankreich und in Großbritannien dem Interesse der italienischen Exportindustrie dienen. Das Institut
besitzt juristische Persönlichkeit und völlige Verwaltungs- und Finanzautonomie, steht aber unter Auf-
sicht des Wirtschaftsministeriums. Der Präsident und die 39 Mitglieder des Instituts werden vom König
auf Vorschlag des Wirtschaftsministers ernannt. Von den Mitgliedern werden 11 aus den Angehörigen der
interessierten Ministerien und 9 aus Vertretern der wirtschaftlichen Organisationen ausgewählt, während
der Wirtschaftsminister den Rest nach freiem Ermessen dem König zur Ernennung vorschlagen kann.
Die Hauptaufgaben des Instituts sind der Ausbau und die Neuorganisation des wirtschaftlichen Nach-
richtendienstes für den Außenhandel, die Unterstützung der Ausfuhr in jeder Weise und das Studium des
Problems der Kreditbeschaftung für die Exportindustrie. Außerdem ergeben sich eine Reihe von Unter-
aufgaben, wie z. B. die Frage der Ermäßigung der Eisenbahntarife zugunsten des Exportes, die Propaganda
zur Hebung des Absatzes italienischer Waren im Auslande, die Fragen des internationalen Rechtsschutzes
und die Beteiligung Italiens an internationalen Messen und Ausstellungen.
Die Verwaltungskosten des Instituts sollen durch einen im Etat des Wirtschaftsministeriums alljährlich
auszuweisenden Zuschuß von 4 000 000 Lire!) und durch die Erhebung von Gebühren für Auskünfte usw.
bestritten werden. Außerdem entrichten die im Institut vertretenen Wirtschaftsorganisationen freiwillige
Beiträge.
IV. Verkehr.
Die Aufwendungen für das Verkehrswesen, die in den vier bearbeiteten Ländern einen sehr beträchtlichen
Raum innerhalb der gesamten Wirtschaftsausgaben einnehmen, finden in erster Linie in der Verkehrslage
der einzelnen Länder ihre Begründung. Als Musterbeispiel hierfür kann Belgien, das typische Durchfuhr-
land mit seinen besonders hohen Ausgaben auf dem Gebiete der Verkehrspolitik angeführt werden.
In ihrer Gesamtheit weisen die Ausgaben für das Verkehrswesen gegenüber der Vorkriegszeit eine be-
trächtliche Steigerung auf. Für die Ausnahme, die Frankreich hierbei macht, dürften dieselben Gründe
maßgebend sein, die schon an anderer Stelle zur Erklärung des Ausgabenrückganges für die Wirtschaft
in Frankreich angeführt worden sind (vgl. S. 335).
Es muß den Ausführungen über die vier Unterabschnitte des Verkehrswesens (Handelsmarine, Privat-
eisenbahnen, Private Luftfahrt und Öffentliche Arbeiten) vorbehalten bleiben, im einzelnen diese
Steigerung zu begründen.
_ Die Verhältnisse liegen in den einzelnen Verkehrszweigen und den einzelnen Ländern ganz verschieden.
Übereinstimmend ist nach dem Kriege in allen Ländern eine Steigerung der Ausgaben für die private
Luftfahrt sowie für die öffentlichen Landstraßen, für letztere infolge der Ausdehnung des Kraftwagen-
verkehrs, zu beobachten.
a. Handelsmarine ?),
1. Allgemeines.
Die hier behandelten staatlichen Aufwendungen für die Handelsmarine erstrecken sich auf die See- und
Binnenschiffahrt, doch sind die in den bearbeiteten Etats ausgewiesenen Ausgaben für Zwecke der Binnen-
?) Journal of Commerce Nr, 10114 vom 8. Oktober 1926.
?) Vgl. Tabelle 3 S. 450, in der die zahlenmäßige Entwicklung der Handelsmarine in den verschiedenen Ländern wiedergegeben wird.
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