Full text : Zur Revision des Fabrikgesetzes

 

         
       
     
   
    
 
   
   

  

x . Zn .n7n N alta x Aechalh_ an de
Schweiz überholt. Die Fabrikinspektoren halten es deshalb an der
. . SM . . . x N. : <r x rärt 3 1112 nd
‚eit, dass die Schweiz wieder einen Schritt vorwärts tue, un
machen in Artikel 12 folgenden Vorschlag

„Die Dauer der regelmässigen Arbeit eines Tages dari
nicht mehr als 10 Stunden, an den Vorabenden von Sonn
und gesetzlichen Festtagen nicht mehr als 9 Stunden betragen.“


 

Wir anerkennen die Gründe, welche in sozialer, hygien
und moralischer Hinsicht für den Vorschlag angeführt werden, und
i - grossen Mehrzahl
finden uns damit in Uebereinstimmung mit der grossen Mehrzahl

der Schweizerischen Industriellen, die sich wohl bewusst si
die Arbeitszeit in
Arbeiterschaft

 

 

vernünftigen Grenzen bleiben muss,

 

ihre körperliche und geistige Gesundheit sich eı
{

Der Kraftersatz findet nicht nur durch

} . - laıı ( ict
°he die Lohnhöhe von Bedeutung ist,

    

und Schlaf, die beide ebensowohl

 

   

geisugen Erholı rt neben
der körperlichen auch gg HC
hohem Grade. DH an de
Körper Ansprüche stellen, stumpfen durch ihre mechanische

 

förmis keit den an ab.

  
   

  
 

en suchten.

vr eine kürzere Arbeitszeit al
hatten. ;

 

/0°%. Wenn einzelne Industriezweige immer noch am 11
Arbeitstac 1

a {oh icherlich nicht aus Mangel
age festhalten, so geschieht dies sicherlich nicht aus Ma ]

an Einsicht, sonde

uU

rn hauptsächlich aus Rücksicht aui die inter-Nationale



 

Konkurrenz Die schweizerische Grossindustri«
i 1 1 F 1 1 1
den meisten Beziehungen viel schlechter gestellt als die K
des Auslandes.

Mit höheren Arbeitslöhnen zu rechnen. Dazu kommt,

 

 

Vor allem hat sie mit teureren Rohmaterialie

 

Se ; a £abhl hacrhäftigean und ihre Frrzenpgeigene
 Hinterland fehlt, das sie zu beschäftigen und ihre Erzeu

 

 

   
    
   
  
   
  
    
  

 
            
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