Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

372 
1914 1925 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
Unterstaatssekretariat für Häfen, Handelsmarine und Fischerei in 1000 fr, 
Zentralverwaltung‘ +. ..000r EN 387 2247 499 
Schiffahrtsinspektion ern rn 401 1.309 291 
Administration de V’Inscription Maritime ...........0.00000 | ) 4 640 1 031 
2627 
Küstenwachtdienst‘ ....0 ee ) 2921 649 
Teuerungszulagen, Pensionen ........,................., 1.200 2.007 446 
Regierungskommissare bei konzessionierten und subven- 
tionierten. Schiffahrtsgesellschaften .................. 18 32 
Subventionen 
a A 51 184 85 050 18 900 
SCHEIDEN KU ne 18 000 — 
Verschiedehes . er 0 FRE RAT ERIEEEEEE EEE 395 885 197 
Insgesamt.... 74 212 99 091 22 020 
Das Schiffahrtswesen ist in Frankreich nach dem Kriege dem Ministerium für öffentliche Arbeiten unter- 
stellt und wird von dem Unterstaatssekretariat für Häfen, Handelsmarine und Fischerei verwaltet. Vor 
dem Kriege war dieses Unterstaatssekretariat dem Marineministerium angegliedert. Zu seinem Aufgaben- 
bereich gehören ähnlich wie in Großbritannien: 
die Führung des Schiffsregisters und der Schiffsrollen, 
die Aufsicht über die Dienstverhältnisse auf den Seeschiffen und die Schiffsausrüstung, 
das Ausbildungswesen, das in der KEtatbearbeitung unter »Fachschulen« behandelt ist, 
das Hafenwesen und der Küstenwachtdienst, die unter das Gebiet der Öffentlichen Arbeiten fallen. 
Von der Administration de V’Inseription Maritime wird die Aufsicht über das Schiffsregister und die 
Führung der Schiffsrollen ausgeübt, 
In dem Inspektionsdienst ist die Kontrolle der Dienstverhältnisse der Seeleute und die technische 
Kontrolle der Schiffsausrüstung vereinigt. 
Im Etat für 1914 sind die Ausgaben für verschiedene Dienststellen, darunter auch für den Küsten- 
wachtdienst, in einem Posten mit der Bezeichnung Service General zusammengefaßt. Um die Vergleich- 
barkeit zwischen Vor- und Nachkriegsetat nicht zu stören, wurde daher der Küstenwachtdienst an 
dieser Stelle behandelt, obwohl er nach den Bearbeitungsgrundsätzen besser in den Abschnitt »Öffentliche 
Arbeiten« übernommen worden wäre. 
Die Zuwendungen des Staates an die Handelsschiffahrt gliedern sich bis 1918 in die Bau- und Aus- 
rüstungsprämien und die Postsubventionen. Die Prämiengewährung hat im wesentlichen mit dem Jahre 
1918 aufgehört. 
Die Grundlage für die Berechnung der Bauprämien bildete in der Regel der Schiffsraum, für die Be- 
rechnung der Ausrüstungsprämien die Fahrtgeschwindigkeit. Die Ausrüstungsprämien wurden auch im 
Auslande gebauten Schiffen gewährt. 
Im Etat für 1914 sind 
für‘ Baupränglien 18,0 Millionen fr. 
» Ausrüstungsprämien .............. 18,5 » 
vorgesehen?). Die Bauprämien sind 1925 überhaupt weggefallen, und auch die Ausrüstungsprämien machen 
nur noch einen verschwindend kleinen Betrag (3,3 vH der gesamten Schiffahrtssubventionen) aus, 
Auch auf dem Gebiet der Postsubventionen sind gegenüber 1914 Veränderungen eingetreten. Rein 
zahlenmäßig ist, wenn man die Kaufkraftveränderung berücksichtigt, ein erheblicher Rückgang zu ver- 
zeichnen. Die französischen Postsubventionen, die in der obigen Übersicht in dem für Schiffahrts- 
subyentionen ausgewiesenen Gesamtbetrage enthalten sind, ergeben folgendes Bild: 
1) Service Göneral. 
?) In der obigen Übersicht in den Subventionen für die Schiffahrt enthalten,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.