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1914 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
Unterstaatssekretariat für Häfen, Handelsmarine und Fischerei in 1000 fr,
Zentralverwaltung‘ +. ..000r EN 387 2247 499
Schiffahrtsinspektion ern rn 401 1.309 291
Administration de V’Inscription Maritime ...........0.00000 | ) 4 640 1 031
2627
Küstenwachtdienst‘ ....0 ee ) 2921 649
Teuerungszulagen, Pensionen ........,................., 1.200 2.007 446
Regierungskommissare bei konzessionierten und subven-
tionierten. Schiffahrtsgesellschaften .................. 18 32
Subventionen
a A 51 184 85 050 18 900
SCHEIDEN KU ne 18 000 —
Verschiedehes . er 0 FRE RAT ERIEEEEEE EEE 395 885 197
Insgesamt.... 74 212 99 091 22 020
Das Schiffahrtswesen ist in Frankreich nach dem Kriege dem Ministerium für öffentliche Arbeiten unter-
stellt und wird von dem Unterstaatssekretariat für Häfen, Handelsmarine und Fischerei verwaltet. Vor
dem Kriege war dieses Unterstaatssekretariat dem Marineministerium angegliedert. Zu seinem Aufgaben-
bereich gehören ähnlich wie in Großbritannien:
die Führung des Schiffsregisters und der Schiffsrollen,
die Aufsicht über die Dienstverhältnisse auf den Seeschiffen und die Schiffsausrüstung,
das Ausbildungswesen, das in der KEtatbearbeitung unter »Fachschulen« behandelt ist,
das Hafenwesen und der Küstenwachtdienst, die unter das Gebiet der Öffentlichen Arbeiten fallen.
Von der Administration de V’Inseription Maritime wird die Aufsicht über das Schiffsregister und die
Führung der Schiffsrollen ausgeübt,
In dem Inspektionsdienst ist die Kontrolle der Dienstverhältnisse der Seeleute und die technische
Kontrolle der Schiffsausrüstung vereinigt.
Im Etat für 1914 sind die Ausgaben für verschiedene Dienststellen, darunter auch für den Küsten-
wachtdienst, in einem Posten mit der Bezeichnung Service General zusammengefaßt. Um die Vergleich-
barkeit zwischen Vor- und Nachkriegsetat nicht zu stören, wurde daher der Küstenwachtdienst an
dieser Stelle behandelt, obwohl er nach den Bearbeitungsgrundsätzen besser in den Abschnitt »Öffentliche
Arbeiten« übernommen worden wäre.
Die Zuwendungen des Staates an die Handelsschiffahrt gliedern sich bis 1918 in die Bau- und Aus-
rüstungsprämien und die Postsubventionen. Die Prämiengewährung hat im wesentlichen mit dem Jahre
1918 aufgehört.
Die Grundlage für die Berechnung der Bauprämien bildete in der Regel der Schiffsraum, für die Be-
rechnung der Ausrüstungsprämien die Fahrtgeschwindigkeit. Die Ausrüstungsprämien wurden auch im
Auslande gebauten Schiffen gewährt.
Im Etat für 1914 sind
für‘ Baupränglien 18,0 Millionen fr.
» Ausrüstungsprämien .............. 18,5 »
vorgesehen?). Die Bauprämien sind 1925 überhaupt weggefallen, und auch die Ausrüstungsprämien machen
nur noch einen verschwindend kleinen Betrag (3,3 vH der gesamten Schiffahrtssubventionen) aus,
Auch auf dem Gebiet der Postsubventionen sind gegenüber 1914 Veränderungen eingetreten. Rein
zahlenmäßig ist, wenn man die Kaufkraftveränderung berücksichtigt, ein erheblicher Rückgang zu ver-
zeichnen. Die französischen Postsubventionen, die in der obigen Übersicht in dem für Schiffahrts-
subyentionen ausgewiesenen Gesamtbetrage enthalten sind, ergeben folgendes Bild:
1) Service Göneral.
?) In der obigen Übersicht in den Subventionen für die Schiffahrt enthalten,