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Hierzu kommen noch für die Vorbereitung der neu erbauten Handelsschiffe zur Verwendung als Hilfs-
kreuzer jährlich 5 Millionen Lire für die Rechnungsjahre 1926/27 bis 1937/38).
Die indirekte Staatshilfe, wie sie der italienischen Handelsmarine auch nach vorstehendem Dekret
zugute kommt, hat in Italien von jeher eine wichtige Rolle gespielt. So ist z. B. die Werftindustrie für
zehn Jahre nach dem Waffenstillstande von der Einkommen- und Kriegsgewinnsteuer befreit.
Die italienische Schiffahrt wird ferner indirekt dadurch begünstigt, daß die Regierung ausländischen
Reedereien keine Konzessionen zur Beförderung italienischer Auswanderer erteilt.
. Neuerdings soll im Anschlusse an die Bahnlinie Spalato-Belgrad--Bukarest ein Schnelldienst nach
Spalato eingerichtet werden, an dessen Finanzierung auch die italienische Regierung sich zu beteiligen
beabsichtigt.
b. Privateisenbahnen.
1. Allgemeines.
Die Ausgaben für Privateisenbahnen spielen für die Finanzen Frankreichs und Italiens im Gegensatz
zu Großbritannien und Belgien eine erhebliche Rolle. Ihr Schwergewicht liegt in Frankreich und Italien
bei den Subventionen, die 1925 99 vH bzw. 99,2 vH der Gesamtausgaben für Privateisenbahnen aus-
machen. In Belgien bestehen die Aufwendungen ausschließlich in Subventionen. Eine Ausnahme macht
allein Großbritannien, das keinerlei Subventionen gewährt. Gegenüber den Subventionsbeträgen treten
mit Ausnahme Großbritanniens die Ausgaben für die Aufsichtsbehörde ganz zurück,
Aus den Etats ergaben sich für die privaten Eisenbahnen die folgenden Aufwendungen, deren große
Abweichungen sich aus der verschiedenen Stellung der einzelnen Staaten zu den Privateisenbahnen erklären:
Großbritannien Frankreich | Belgien Italien
Privateisenbahnen 1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 * 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
Ausgaben in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
I. Kontrollbehörden ........ / 204 / 266 ‘741 r Wa
ES 41 - | 12 4 ne 61843 | 20558
HT. Verschiedenes ............ 450 20 . 31 1
Insgesamt .... | 695 | 286 | 126175 ; 89589 1 (ET
2. Großbritannien,
Das britische Eisenbahnwesen liegt durchweg in privater Hand. Die finanziellen Aufwendungen der
Regierung sind verhältnismäßig gering. Die britischen Eisenbahngesellschaften standen bis zum Kriege
in wirtschaftlicher Hinsicht auf gesicherter Grundlage; Eisenbahnsubventionen hat Großbritannien nie
gekannt. Überhaupt hat das private Eisenbahnwesen selten eine staatliche Förderung erfahren.
Eine wesentliche Erschwerung seiner Entwicklung lag in der Schwierigkeit der Erlangung von
Kisenbahnkonzessionen, die an ein sehr zeitraubendes und kostspieliges Verfahren gebunden war. In den
Jahren 1892/98 haben beispielsweise die britischen Eisenbahngesellschaften für ihre Vertretungen vor
den Parlamentsausschüssen allein 2032 925 £ ausgeben müssen?),
Während des Krieges wurde das gesamte britische Eisenbahnnetz vom Staate betrieben; den Gesell-
schaften wurde eine Mindestdividende in Höhe derjenigen von 1913 garantiert.
Eine Neuregelung des britischen Eisenbahnwesens trat mit dem Erlaß des Gesetzes vom 15. August 1919
ein, das zunächst eine Gültigkeit von zwei Jahren hatte. Hiernach wurde das gesamte Eisenbahnwesen
dem neu geschaffenen Verkehrsministerium unterstellt, das neben den Eisenbahnen auch die Klein-
bahnen, Straßenbahnen, Wasserstraßen und Häfen sowie Docks zu beaufsichtigen hat?). Am 19. August
1921 wurde dieses Gesetz für England, Wales und Schottland erneuert, und am 23. Juli 1924 erfolgte
die Regelung des Eisenbahnwesens in Irland nach denselben Grundsätzen. Nach dem Gesetz vom
19. August 1921 werden die bisher in England, Wales und Schottland bestehenden 120 Eisenbahngesell-
schaften in vier Gruppen geteilt:
1. die südliche Gruppe mit einem Eisenbahnnetz von 2130 englischen Meilen,
2. die westliche Gruppe mit 3 765 englischen Meilen,
3. die nordwestliche Gruppe mit 7464 englischen Meilen und
4. die nordöstliche Gruppe mit 6 464 englischen Meilen,
1) Vgl. Anm. 3 auf S. 376.
2?) Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 4. Auflage, Dritter Band (1926), S. 660.
3) Da eine Aufteilung seiner Kosten nach den Angaben des Etats nicht angängig erschien, wurde es in der Übersicht »Verkehr, Sonstige
Ausgaben« (S. 395) aufgeführt.
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